Habe jetzt lange gegoogelt aber keine Antwort gefunden:
Schweizer, Wohnsitz Schweiz, D-Ausländerjagdschein, EFWP, als Jagdgast in D eingeladen. Unterwegs zum Jagdherrn die Waffe natürlich rechtlich konform im abschliessbarem Futteral transportiert.
Jetzt die Frage: Sitze als Beifahrer im FZ meines Jagdherrn und wir fahren ins Revier. Er darf seine Waffe ja auf dem Rücksitz mitführen. Hab ich auch gemacht, aber er meinte ich müsste sie eigentlich "transportieren", also im geschossenen Futteral haben. Spiele jetzt hier zwar keine Rolle. Dennoch die Frage was rechtlich gilt.
Wenn ich als Gast alleine unterwegs ins zugewiesene Revier bin, kann ich das ja noch einigermassen verstehen...(obwohl mir das als Schweizer schwer fällt) aber so? Stimmt das wirklich?
Für Aufklärung dankbar
Schweizer, Wohnsitz Schweiz, D-Ausländerjagdschein, EFWP, als Jagdgast in D eingeladen. Unterwegs zum Jagdherrn die Waffe natürlich rechtlich konform im abschliessbarem Futteral transportiert.
Jetzt die Frage: Sitze als Beifahrer im FZ meines Jagdherrn und wir fahren ins Revier. Er darf seine Waffe ja auf dem Rücksitz mitführen. Hab ich auch gemacht, aber er meinte ich müsste sie eigentlich "transportieren", also im geschossenen Futteral haben. Spiele jetzt hier zwar keine Rolle. Dennoch die Frage was rechtlich gilt.
Wenn ich als Gast alleine unterwegs ins zugewiesene Revier bin, kann ich das ja noch einigermassen verstehen...(obwohl mir das als Schweizer schwer fällt) aber so? Stimmt das wirklich?
Für Aufklärung dankbar