Transportieren - Führen

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Transportieren, befördern, verbringen.... , egal wie man es nennen will immer in einem „ abgeschlossenen“ Behältnis.

Das steht aber nix von drin. Aha, lese gerade Anscheinswaffen , dum di dum .

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten 1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht 1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

---------
noch was gefunden.

13.
ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird;
 
Zuletzt bearbeitet:
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Auf dem Weg zur berechtigten Jagdausübung innerhalb Deutschlands führt der Jäger seine Waffen zugriffs- aber nicht schussbereit: Kurzwaffe an der Hüfte, Gewehr per Fahrrad auf dem Rücken, per Pkw auf dem Sitz.
Jäger ist - unabhängig von seiner Nationalität - wer Inhaber eines gültigen deutschen (Jahres-)Jagdscheines ist.
So einfach - und doch so schwierig zu verstehen?
Wandersmann
PS: ob man das mit dem "offenen" Führen bei längeren Fahrten auch durch urbane Ballungsräume exzessiv nutzt, ist eher eine Frage der Nützlichkeit als des Waffenrechtes.
2.PS: und bevor so'n Klookschieter kommt und fragt, ob das oben gesagte auch für Reisen mit der Bahn, dem Schiff oder dem innerdeutschen Flug gilt: nein, dort gelten Sonderregeln zum Waffentransport.
 
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Ähm. Die Sonderregln wären den AGB zu entnehmen. Grundsätzlich und umfassend ist das keineswegs so mit Sonderregeln. Da muss man im Einzelfall prüfen und es ist keine Angelegenheit des Waffenrechts sonder Vertragsrecht.
Es scheitert häufig eher an dem Zusammenhang zur Jagdausübung.
 
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Aus den Beförderungsbedingungen der deutschen Bahn:

7.2 Beförderungsausschluss
7.2.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe aus- geschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen. Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und Gegenstände, Schusswaffen, explosive und entzündbare Stoffe...........
 
S

scaver

Guest
Deutsche Bahn: Das Mitnahmeverbot gilt nicht für Schusswaffen von solchen Personen, die jeweils zum Führen dieser Schusswaffen in Zügen zu Zwecken des Selbst- oder Drittpersonenschutzes berechtigt sind. Auch wenn es schwer fällt, Jäger gehören nicht dazu. Auch die Gepäckaufgabe gehört dazu. Wird zwar nie kontrolliert, ist aber gleichwohl verboten. Wo kein Kläger da kein Richter, ob man es darauf ankommen lässt ist eine Frage des persönlichen Geschmackes. Privatbahnen sind keine Alternative.
sca
 
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Welche nicht von der Deutschen Bahn betriebene Verbindung gibt es Zwischen Branden- und Freiburg?
 
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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

WaffVwV Punkt 12.3.3.1

12.3.3.1 Jäger dürfen Jagdwaffen auf dem Weg z.B. von ihrer Wohnung in das Revier zum Zwecke der befugten Jagdausübung, zur Ausbildung von Jagdhunden, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz nicht schussbereit führen. Dies bedeutet, dass die Waffe nicht geladen sein darf (siehe Nummer 12.3.3.2). Die Waffe kann jedoch zugriffsbereit sein, also z.B. ohne Futteral, z.B. auf der Rückbank eines Personenkraftwagens (PKW) auf einem Motorrad oder einem Fahrrad befördert werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Kurz- oder Langwaffen handelt, sofern diese Waffen zur Jagdausübung nach dem BJagdG nicht verboten sind.

Ein Jäger darf Jagdwaffen nur zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier und zum Jagdschutz oder zum Forstschutz uneingeschränkt führen. Die Waffe darf also auch geladen sein. Auf § 13 Absatz 6 und die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen gemäß Unfallverhütungsvorschrift (UVV-)Jagd wird hingewiesen.

Der Jäger darf die Jagdwaffen auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten, z.B. auf dem direkten Hin- und Rückweg zum Jagdrevier zum Zwecke der befugten Jagdausübung führen, allerdings darf die Waffe nicht schussbereit sein. Sie darf lediglich zugriffsbereit sein.

und...

12.3.3.2 Nach § 12 Absatz 3 Nummer 2 WaffG dürfen die Schusswaffen beim Transport zum Schießstand oder Büchsenmacher weder schuss- noch zugriffsbereit sein; dies gilt auch für den Transport durch Jäger.


Für die Fahrt zum Schießstand oder Büchsenmacher folgt daraus, dass die Schusswaffe im Fahrzeug am besten in einem (mit einem Zahlen- oder Vorhängeschloss) verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer transportiert wird, da die Waffe dann auf jeden Fall „nicht zugriffsbereit“ im Sinne der Vorschrift ist.


Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f. (weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befindet).
 
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Kanone auf dem Rücksitz/Gewehrhalter, ohne Futteral, Munition in der Hosentasche, fertig.

Ich lese immer nur Rücksitz oder Gewehrhalter.
Ich führe sie auch manchmal wenn ich aus der einen ecke vom Revier rausfahre und auf ner anderen seite wieder rein (um nich unnötig durch den bestand zu fahren) die büchse auf dem beifahrer sitz. Bzw. zwischen Sitz und Mittelkonsole eingeklemmt vor umfallen durch die Stadt (randgebiet). Natürlich nicht geladen.
Aber gibt es wirklich unterschiede ob im Gewehrhalter oder lose am sitz eingeklemmt?

Ob ich jetzt nach hinten greife und die Waffe nehmen kann oder seitlich neben mich. Ich muss es erstmal schaffen in 3sec. Laden zu können damit die waffe schussbereit wäre.

Aber um beim thema zu bleiben, ist diese art von führen im zusammenhang mit der jagdausübung verboten oder nicht?
Also ich sehe es als erlaubt an. Der kollege meint aber das wäre nicht zulässig.
 
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Du kannst sie dir während der fahrt auch zwischen die Beine klemmen wenn du Spaß daran hast.
 
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Ich lese immer nur Rücksitz oder Gewehrhalter.
Ich führe sie auch manchmal wenn ich aus der einen ecke vom Revier rausfahre und auf ner anderen seite wieder rein (um nich unnötig durch den bestand zu fahren) die büchse auf dem beifahrer sitz. Bzw. zwischen Sitz und Mittelkonsole eingeklemmt vor umfallen durch die Stadt (randgebiet). Natürlich nicht geladen.
Aber gibt es wirklich unterschiede ob im Gewehrhalter oder lose am sitz eingeklemmt?

Ob ich jetzt nach hinten greife und die Waffe nehmen kann oder seitlich neben mich. Ich muss es erstmal schaffen in 3sec. Laden zu können damit die waffe schussbereit wäre.

Aber um beim thema zu bleiben, ist diese art von führen im zusammenhang mit der jagdausübung verboten oder nicht?
Also ich sehe es als erlaubt an. Der kollege meint aber das wäre nicht zulässig.

Lies einfach, was @Target oben geschrieben hat. Das mit dem §§ 13/6 solltest du und auch der unwissende Kollege verinnerlichen.
 
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11 Aug 2011
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Ich muss es erstmal schaffen in 3sec. Laden zu können damit die waffe schussbereit wäre.
Es gibt nirgendwo Vorschriften wie lang Du zum Laden brauchst.
Beim nicht zugriffsbereiten Führen gibt es eine Regelung mit Handgriffen und Zeiteinheiten. Da interessiert aber der Ladezustand nicht, da geht es nur darum die Waffe, geladen oder auch nicht in den Anschlag zu bringen.
Das alles interessiert aber garnicht. Im Zusammenhang mit der Jagd, also auch beim wechseln in andere Revierteile durch Ortschaften darfst Du zugriffsbereit führen, die Waffe auch in der Hand halten. Dabei darf die Waffe nicht geladen sein. Wie schnell Du die Waffe laden kannst ist völlig egal.
 

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