Treiber schwer verletzt von Keiler…..

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Als Indiz dafür wurde auch die mitgeführte LW gesehen.
Und genau das ist eben Unsinn. Daß der doch sicher involvierte RA das nicht in der Luft zerrissen hat, ist ein Armutszeugnis seiner Profession.
Anfrage an die BG:

Ein weiteres Problem wäre ein Treiber, welcher während einer Jagd eine Waffe (evtl. "nur" Blank- oder Kurzwaffe), lediglich zum Zwecke des Erlösen von verletztem Wild mit sich führt (selbstverständlich berechtigt).


Antwort:

Treiber sind in der Regel unbewaffnet und üben keine eigene Jagdtätigkeit aus, sondern sind im Jagdgeschehen als Unterstützungskräfte eingesetzt. Als solche unterliegen sie im Allgemeinen dem Direktionsrechts des Jagdunternehmers und sind in ihrer Tätigkeit arbeitnehmerähnlich in das Jagdgeschehen eingebunden bzw. in das Jagdunternehmen eingegliedert. Sie unterliegen deshalb bei dieser Tätigkeit grundsätzlich dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz - unbeachtlich, ob sie dafür auch ein Entgelt erhalten.​
Sofern eine Waffe im Jagdgeschehen mitgeführt wird, ist dies ein starkes Indiz dafür, dass die Teilnahme am Jagdgeschehen von der Handlungstendenz weniger durch die Tätigkeiten als Treiber speist, als vielmehr aus der Rolle als Jäger. Denn für die (versicherte) Tätigkeit als Treiber wird keine Waffe benötigt. Der Umstand aber, dass vom Treiber eine Waffe mitgeführt wird und er diese entweder nach Belieben oder eingeschränkt auf den Eigenschutz, für den Fangschuss oder für den Schuss auf gestelltes Wild einsetzen darf, belegt deutlich, dass die Jagdorganisation ihm eine über die Treibertätigkeit hinausgehende Rolle im Jagdgeschehen zugewiesen hat. Der Treiber ist also nicht bloß als Waffenträger zu beurteilen, sondern er darf auch (ggf. unter bestimmten situativen Bedingungen) ins Jagdgeschehen eingreifen und als Jäger fungieren, also die Jagd, zu der ohne Zweifel auch der Fangschuss und das Schießen gestellten Wildes zählen, ausüben. Diese Jagdbefugnis erweitert faktisch die Treibertätigkeit so weit, dass unfallversicherungsrechtlich von einer überwiegend durch die Jagd geprägten Rolle auszugehen ist und der Treiber als nicht versicherter Jagdgast zu beurteilen ist.​
 
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Aber das ist eben "Hundegeld". Eine Art Trinkgeld. Du wirst nicht ernsthaft behaupten wollen, daß damit irgendwas an Kosten vollständig gedeckt wäre, vom Lebensunterhalt ganz zu schweigen. Das ist steuerlich allenfalls Liebhaberei.
Diese Interpretation wird mir in den Mund gelegt. Es geht mir nur um die Aussage von Busch große Meuten bekommen Geld und der der HF mit 3 Hunden macht es nur zum Spaß.

25-35€ pro Hund. Das gleiche für den HF + Km Geld war,in Bayern für mich,die letzten Jahre üblich als Durchgeher mit Hund. Egal ob 2 oder 10 Hunde, die Beträge waren gleich.Manchmal wird auch gedeckelt beim Staat auf 3 oder 4 Hunde.
 
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Ich war vorletztes Wochenende auch auf einer Drückjagd in Südhessem bei der ein Hundeführer von einer kranken Bache angenommen und schwer verletzt wurde. Großer Einsatz der Rettungskräfte in schwerem Gelände.
Es ist einfach saugefährlich.
Was mich bei diesem Vorfall allerdings mega ankotzt ist, dass ein hauptberuflicher Hundeführer von dem Veranstalter hängen gelassen wird. Selbiger hat bei der Versicherung angegeben, dass der Hundeführer nur Jagdgast gewesen sei. Daher zahlt die Versicherung keinen Pfennig.
Zäume mal den Gaul von der anderen Seite auf. Die BG ist eigentlich der blöde, denn wo macht es in der Praxis einen Unterschied ob der Jagdgast oder nicht ist. Fakt sucht die BG so lange nach Gründen nicht zu zahlen, bis sie einen findet. Wäre die Problematik allen klar, fänden noch 20% der Jagden statt. Hier gab es übrigends auf zwei aufeinderfolgenden DJ zwei Vorfälle statt:
Ein Treiberbrach zusammen und fiel aus einen Hang, war 20 min ohne Bewusstsein und wurde von der Rettung mitgenommen (ich war einer der Ersthelfer) und zwei Tage danach brach im Nachbarrevier ein Treiber mit Herzinfarkt zusammen. Beide unter 60 und eigentlich fit, eigentlich......

Füxlein
 
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Anfrage an die BG:

Ein weiteres Problem wäre ein Treiber, welcher während einer Jagd eine Waffe (evtl. "nur" Blank- oder Kurzwaffe), lediglich zum Zwecke des Erlösen von verletztem Wild mit sich führt (selbstverständlich berechtigt).


Antwort:

(...) Diese Jagdbefugnis erweitert faktisch die Treibertätigkeit so weit, dass unfallversicherungsrechtlich von einer überwiegend durch die Jagd geprägten Rolle auszugehen ist und der Treiber als nicht versicherter Jagdgast zu beurteilen ist.​

Aha. Und da die Befugnis zählt ist dann am Ende jeder Treiber mit Jagdschein nicht versichert?

Klingt für mich nach "wir drücken uns um jede Zahlung". Wenn es um den Auftrag geht: was ist, wenn man jedem Durchgeher eine Karte gibt mit "da gehst Du lang" und ihm 5 Euro als Lohn in die Hand drückt? (O.k., ist unterm Mindestlohn, aber ...)
 
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Auf privaten Jagden erlebte ich noch nie, daß explizit Hundeführer für den Hundeeinsatz etwas bekamen (Ausnahme "Profi-Meuten"). Man ist als hundeführender Jäger eingeladen.
Ein eingesammelter Obolus, damit Treiber/Durchgeher beim Schüsseltreiben gut weg kommen, mags öfter geben, hat versicherungstechnisch sicher kaum Bedeutung.

Mir fällt gerade ein, vor Jahren zahlte ein staatl. Forstamt sogar jedem Hundeführer, auch den Standschnallern als Entgeld 10 Euro, damit der Bediensteten Status gewahrt war, auch aus Versicherungsgründen.
Fand ich sorgfältig, ist aber scheinbar wieder eingeschlafen...
 
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Die Treiber auf unserer Jagd sind beim Schüsseltreiben frei.
Die Hundeführer bekommen zusätzlich eine Aufwandsentschädigung.
Jeder Standschütze bezahlt seinen Obolus aus dem der JH seine Kosten deckt bei der Anmeldung. Deswegen bezahlen auch die Jäger beim Schüsseltreiben nix extra.
 
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Ich war vorletztes Wochenende auch auf einer Drückjagd in Südhessem bei der ein Hundeführer von einer kranken Bache angenommen und schwer verletzt wurde. Großer Einsatz der Rettungskräfte in schwerem Gelände.
Es ist einfach saugefährlich.
Was mich bei diesem Vorfall allerdings mega ankotzt ist, dass ein hauptberuflicher Hundeführer von dem Veranstalter hängen gelassen wird. Selbiger hat bei der Versicherung angegeben, dass der Hundeführer nur Jagdgast gewesen sei. Daher zahlt die Versicherung keinen Pfennig.
Was genau soll denn eigentlich durch die BG-Versicherung in diesem Fall bezahlt werden?

Zum Thema Landesforst: Bekomme im Südwesten auch Geld als Hundeführer.
 
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Die BG deckt das ab, was eine private Unfallversicherung abdecken würde.
 
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Ok, bedeutet also Folgeschäden und etwaigen Verdienstausfall?!
Die akute Behandlung und die volle Lohnfortzahlung bis 6 Wochen ist für Angestellte ja abgedeckt.
 

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