Tresor im Büro

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Meine Firma (ich bin Angestellter) betreibt für mich ein eigenes angemietetes Büro, da der Hauptsitz mehrere Stunden Anreise erfordert.

Nun würde ich da gerne einen Tresor reinstellen und eine Jagdwaffe (Langwaffe) verwahren.

Es wäre einfach praktisch, auch mal spontan los fahren zu können und nicht immer noch mal nach Hause zu müssen.

Gerade wenn ich Sommer oder Spätsommer die Sauen im Mais sind, sollte es schnell gehen.

Mir ist nicht klar, ob das geht.

Die Firma hätte nichts dagegen.

Das Büro - nur ich arbeite aktuell dort und will erst mal niemanden einstellen - hat nach Eingang einen Empfang, ein Büro und eine Küche; hier sollen mal 1-2 Leute bei Bedarf arbeiten können.

Mein Büroraum ist hinter einer abgeschlossen, stabilen Tür. Hinter meinem Büro ist mein Archiv, das nochmals hinter einer abgeschlossenen Tür liegt.

Das Fenster des Archivs ist gut 5 Meter über dem Boden.

Nur ich hab Schlüssel für den Bereich; nicht mal die Geschäftsleitung kann ohne mich da rein.

Ich traue mich nicht, bei der Kreisverwaltung zu fragen, weil ich denen zutiefst misstraue.

Wer kann mir Tipps geben, wo man das nachlesen kann? Ich würde gerne sicher sein!
 
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(4) In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen.
 
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Verstehst Du, ob ich das denen melden muss?

Und - nicht bewohnt ... ich länger auf der Arbeit als in meinem Wohnhaus.

Was ist dann nicht dauernd bewohnt? Es ist ja keine Jagdhütte.
 
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Dauernd bewohnt ist m.E. nicht definiert.
Jedoch ist ein Bürogebäude keine Wohnung, hierfür müsste eine Nutzungsänderung gestellt werden (Landesbauordnung). Soweit das Büro im Gewerbegebiet liegt, kann eine Wohnung auch nicht zulässig sein.
M.E. wäre daher nicht dauerhaft bewohnt zu bejahen bzw. sogar eine grundsätzliche Bewohnung zu verneinen. Es wird keinen Weg an der Behörde vorbeiführen.
 
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Das Büro ist in einem Wohnhaus. Natürlich wohne ich nicht dort.

Ich befürchte, Du hast Recht. Damit bin ich genau so weit wie vorher <seufz>
 
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Beschreibe das Bürogebäude ausführlicher. Sind da auch Wohnungen drin, dann ist es dauerhaft bewohnt (wenn auch nicht von dir). Wenn es ein reines Bürogebäude ist, dann ist es dauerhaft unbewohnt. Es geht um das gesamte Gebäude, nicht um den von dir genutzten Teil.
Wenn du einen 1er Schrank hinstellst musst du es keiner Behörde melden oder Genehmigungen einholen, willst du davon abweichen (alter A-Schrank) wirst du nicht drum herum kommen.
Ich würde es meiner Heimatbehörde trotzdem melden, dann ist denen bei einer Waffenkontrolle auch gleich klar, dass es einen zweiten Aufbewahrungsort gibt und nicht alle Waffen am Heimatort angetroffen werden müssen. Deren explizite Erlaubnis brauchst du aber imho nicht wenn du einen 1er Schrank verwendest.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Zum Passus "dauerhaft bewohnt" gibts Urteile, eines wurde vor kurzem hier im Forum eingestellt, wenn ich es finde verlinke ich es.

Ansonsten hat
Beschreibe das Bürogebäude ausführlicher. Sind da auch Wohnungen drin, dann ist es dauerhaft bewohnt (wenn auch nicht von dir). Wenn es ein reines Bürogebäude ist, dann ist es dauerhaft unbewohnt. Es geht um das gesamte Gebäude, nicht um den von dir genutzten Teil.
Wenn du einen 1er Schrank hinstellst musst du es keiner Behörde melden oder Genehmigungen einholen, willst du davon abweichen (alter A-Schrank) wirst du nicht drum herum kommen.
Ich würde es meiner Heimatbehörde trotzdem melden, dann ist denen bei einer Waffenkontrolle auch gleich klar, dass es einen zweiten Aufbewahrungsort gibt und nicht alle Waffen am Heimatort angetroffen werden müssen. Deren explizite Erlaubnis brauchst du aber imho nicht wenn du einen 1er Schrank verwendest.

alles gesagt.


CdB
 
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Da sind nur Wohnungen, ich habe die EG Wohnung (hintenraus Hang, vorne EG) gemietet und nutze die zulässigerweise gewerblich.

Einen A Schrank kaufe ich nicht mehr; wenn dann neues Recht.
 
S

scaver

Guest
Diese Frage ist individuell und eben nicht aus dem Text der Gesetze zu klären. Wer auf nummer Sicher geht darf den Gang zur Waffenbehörde nicht scheuen. Je nach Sachbearbeiter wird das nett oder unnett. Ein Fachanwalt könnte das auch klären, kostet aber Geld. Für Niedersachen könnte man hier nachfragen: Justitiar Clemens H. Hons Zeißstr. 63 30519 Hannover eMail Tel.: 0511/899859-0 Fax: 0511/899859-19.

Heim-------------------Büro-------------------------------Revier

Wenn die Situation so sich darstellt, würde man vom Heim über Büro zum Revier mit Unterbrechung Büro zur Jagd eilen können. Im Büro würde ich einen 1er Schrank stellen. Wem das Büro gehört spielt keine Rolle. Es gilt: "Die Waffe darf nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit befördert werden. Dies ist in jedem Fall dann gegeben, wenn die Waffe sich in einem mit einem verschlossenen Schloss gesicherten Futteral befindet.

Der Weg Heim-------------------------------Revier = Führen
Der Weg Heim-------------------------------Büro = Transportieren
Der Weg Büro ------------------------------- Revier kann Transportieren sein = rechtlich sicher, oder Führen gleich rechtlich unsicher, wenn jemand beweisen könnte, dass man gerade aus dem Büro kommt.

Daher ist es sinnvoll, dass der Waffenkoffer neutral daher kommt und man nicht unbeding in voller Kampfmontur das Büro verlässt.

Soll die Waffe über Nacht ohne Jäger dort verbleiben zieht das, was Coureur de Bois unten beschreibt. Das hat aber den Vorteil, dass man der Waffenbehörde die Aubewahrung des sicheren Behältnisses anzeigt.

Sehr geehrte Frau Waffenbehörde,

hiermit möchte ich Ihnen die mir vorgeschriebene, sachgerechte Aufbewahrung meiner Jagdwaffen in meinem Büro in der Müllerstrasse 10a, 673563 Waffendorf antzeigen. Es hadelt sich dabei um den Waffenschrank GS4 für 4 Langwaffen Widerstandsgrad 1 nach EN 1143-1, geprüft und zertifiziert vom ECBS. Foto anbei.
Bitte nehmen Sie meine Aufbewahrungsanzeige zu meiner Akte und bestätigen Sie mir bitte meine Anzeige der Aufbewahrung für meine Versicherung, gerne per email, siehe unten.


Mit freundlichen Grüßen und Waidmansheil
Max Mustergültigerjäger


sca
 
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G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Ich hab jetzt auf die Schnelle das Ding hier gefunden-> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=27060

Zumindest ein Teil deiner Frage wird hier beantwortet, du mußt der Behörde die sichere Aufbewahrung nachweisen. "...Ein sachgemäßer Umgang mit Munition und eine sorgfältige Verwahrung derselben i. S. d. § 17 Abs. 3 Nr. 2 BJagdG ist nicht gegeben, wenn Munition unter Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht des § 36 Abs. 3 S. 1 WaffG in einem der Waffenbehörde nicht gemeldeten Behältnis aufbewahrt wird – selbst wenn die Aufbewahrung in einem solchen Behältnis (materiell betrachtet) i. S. d. § 13 Abs. 3 AWaffV a. F. möglich wäre. ..."

Ansonsten liegt bereits ein Verstoß vor.

CdB
 
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Ob bewohnt oder nicht, scheint egal da du (ich auch) eh nur noch 1er kaufen würdest.
Die paar Euro zum 0er sind vernachlässigbar.
Wenn du es nicht meldest kannst du in zwei Probleme laufen.
- Waffenkontrolle (Aufbewahrung) bei dir. Wo ist/sind die Waffe/n?
- Einbruch/Diebstahl im Büro. Warum lagerst du da?
Ich würde mit dem SB reden.
 

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