Tresorschlüssel in Kurzwaffentresor

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Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Das mag ja sein, aber meine Antwort wurde als " sowas von falsch " ausgewiesen und das stimmt so nun mal nicht.
Letztlich muss man es zuerst mit sich ausmachen was man verantworten kann/will und wenn es dumm läuft vor Gericht. Aber es gibt kein Gesetz, das es verbieten würde, dem Schlüssel gut zu verstecken. Das dies die beste Möglichkeit ist habe ich nicht geschrieben.........

Das ist korrekt. Ich hatte auch geschrieben das es sich hier lediglich um eine "Empfehlung" handelt.
 
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Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Das ist korrekt. Ich hatte auch geschrieben das es sich hier lediglich um eine "Empfehlung" handelt.

Du ja, andere nicht.
Ich würde, wenn ich mich entscheiden müsste ein mechanisches Zahlenschloss wählen, da mich das elektronische am Burgwächter MICH mal erfolgreich von meinen Waffen fern gehalten hat, als ich zur Jagd wollte und im letzten Moment ging er doch noch auf, ein Umstand der einem Freund den Jagdtag retten sollte, da mir jemand ne Leihwaffe mitbrachte und seine kaputt gegangen war. Mit nem mechanischen wäre mir das nicht passiert..........
 
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Jetzt bitte mal den entsprechenden Gesetzestext dazu, wo das Waffengesetzt regelt, wie der Schlüssel zu verwahren ist!

@Baummarder: Nimm es doch nicht persönlich ! Deine Aussage zur Schlüsselaufbewahrung erfüllt eben nicht die gesetzlichen Anforderungen und ist als Ratschlag für den Threadstarter ein guter Weg seine Zuverlässigkeit in Frage zu stellen.

Schau ins Video, der gute Mann zitiert auch aus den Gesetzestexten. Das beantwortet dann deine Fragen.
 
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Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Persönlich nehme ich es nicht, aber mich würde es dann schon interessieren, wo im Gesetz steht, das man es so nicht dürfte.
Auch konnte ich keine Stelle finden, wo steht, das eine Aufbewahrung des Schlüssels vom Bschrank im Aschrank die Abstufung des Bschrankes auf A begründen würde. Oder wurde da etwas geändert?
Empfohlen habe ich es nicht, aber es reichte um die Frage des Ts zu beantworten.....
 
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Ansonsten labert er in einer Art und Weise das sich einem die Zehennägel aufrollen. An seiner Retorik ist nichts mehr zu retten, ich habe selten ein solches Gelaber über eine geraume Zeit gesehen ohne eine brauchbare Aussage zu machen.
 
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Die Stahlblechmafia wird ihm danken, sonst niemando_O
Die Problematik der Schlüsselaufbewahrung wird nicht geklärt, da sie gesetzlich nicht geklärt ist. da hat das Gelbkehlchen wohl recht. Sicher ist der Rat einen Schlüsselschrank in entsprechender Sicherheitsklasse anzuschaffen nicht falsch, aber es ist nur ein Rat und gesetzlich nicht gefordert.
 
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Also gut versteckt würde reichen

@Baummader: Frag doch mal bei deiner zuständigen Behörde nach, ob das ausreichend ist.

Sollte ja im Falle der Überprüfung im Ermessen des Sachbearbeiters liegen, weil ja nicht explizit gesetzlich geregelt. Wenn er das mit deinem Schlüsselversteck anders sieht, dann weist du Bescheid.
Also, als allgemeingültigen Ratschlag kann man das "gute Schlüsselversteck" hier sicher nicht stehen lassen.

Aaaaber, wir sind ja alle alt genung um selbstverantwortlich die Dinge so zu handhaben wie wir es für richtig halten.
 
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"Schlüsselsicherheit/ Schlüsselaufbewahrung
Bezüglich der sicheren Aufbewahrung der Schlüssel von Sicherheitsbehältnissen finden sich im Waffengesetz bislang keine Regelungen. Nach § 36 Abs. 1, Satz 1 WaffG hat jeder, der Waffen oder Munition besitzt, Vorkehrungen zu treffen um zu verhindern, dass diese abhanden kommen oder dass Dritte die Gegenstände unbefugt an sich nehmen. Da die sichere Aufbewahrung von Schlüsseln nach polizeilichen Erfahrungen oft nicht gewährleistet ist, sollte bei Beratungen auf die Möglichkeit des Einsatzes von mnemonischen (Anmerk. d. Red.: Gedächtniscode, d.h. Zahlenkombinationsschloss) bzw. biometrischen Verschlusssystemen hingewiesen werden.

Anmerkung zur Schlüsselaufbewahrung:
Wird der Schlüssel eines Wertbehältnisses in einem - weiteren, geringwertigeren - Behältnis aufbewahrt, so kann das Wertbehältnis nur als so sicher oder gleichgestellt eingestuft werden wie das Schlüsselaufbewahrungsbehältnis. Das höherwertige Wertbehältnis zur Waffenaufbewahrung wird somit abgewertet. Ist erst einmal das Schlüsselaufbewahrungsbehältnis aufgebrochen, dann ist auch das höherwertige Wertbehältnis geöffnet!

Empfehlung zur Schlüsselaufbewahrung:
Gleicher Sicherheitsstandard von Wertbehältnis und Schlüsselaufbewahrungsbehältnis oder mnemonische bzw. biometrische Verschlusssysteme beim Waffenaufbewahrungsbehältnis.“
In der Konsequenz bedeutet dies - sofern der Waffenschrank nur ein Schlüsselschloss hat -, dass auch der Schlüssel in einem Tresor aufbewahrt werden müsste. Und zwar in einem Tresor, der seinerseits denselben Widerstandsgrad haben muss, wie der Waffenschrank, zu dem der deponierte Schlüssel gehört (also bis zu zehn Langwaffen ein A-Schrank; für mehr Langwaffen oder bis zu 5 Kurzwaffen ein B-Schrank usw.) und der idealerweise mit einem Zahlenkombinationsschloss oder einem biometrischen Verschlusssystem ausgerüstet ist. Denn sonst würde sich das „Spiel“ mit der Schlüsselaufbewahrung ja fortsetzen. Ein wie auch immer gestaltetes Verstecken oder anderweitiges Wegschließen genügt jedenfalls nicht den gesetzlichen Anforderungen. Denn erlangen unbefugte Dritte Zugriff auf den Schlüsssel und damit auf den Waffenschrank wurde den Aufbewahrungsvorschriften nicht entsprochen und damit steht unter dem Stichwort „grob fahrlässig“ in der Konsequenz die Zuverlässigkeit auf dem Spiel."
Zitat aus einem Artikel von der www. jaegerleben.de

Das stammt aus einem Artikel von 2010, die Sicherheitsstufen A und B sind ja 2017 neu gefasst. Aus dem Artikel kann man aber ganz gut ableiten, was für den Gesetzgeber im Zweifelsfall als sichere Schlüsselaufbewahrung gilt.
 
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