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Gelöschtes Mitglied 9073
Guest
Das auch als Quetschverfahren bezeichnete Untersuchen der Probe mit einem Trichinoskop ist schon seit ein paar Jahren EU-weit untersagt, da mit dieser Methode keine nichteingekapselten Trichinenarten nachweisbar sind.
Wenn aus welchem Grunde auch immer, auf das Quetschverfahren im Ausnahmefall zurück gegriffen werden soll:
"muss der Verfügungsberechtigte dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft mit seiner Unterschrift bestätigen, dass das untersuchte Tier bis zum Zeitpunkt der Schlachtung unter Bedingungen gehalten wurde, die ausschließen, dass das Tier Auslauf ins Freie hatte und mit Schadnagern in Berührung kommen konnte." :lol:
Wenn aus welchem Grunde auch immer, auf das Quetschverfahren im Ausnahmefall zurück gegriffen werden soll:
"muss der Verfügungsberechtigte dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft mit seiner Unterschrift bestätigen, dass das untersuchte Tier bis zum Zeitpunkt der Schlachtung unter Bedingungen gehalten wurde, die ausschließen, dass das Tier Auslauf ins Freie hatte und mit Schadnagern in Berührung kommen konnte." :lol:
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