- Registriert
- 30 Dez 2016
- Beiträge
- 3.083
Durch den Beitrag in der letzten Folge von DMAX - "Jägerleben" habe ich mich (mal wieder) mit Trichinen bei Krähen beschäftigt.
Vor einigen Jahren habe ich auf meinem Jagdaufseherlehrgang mit einem Tierarzt darüber gesprochen (da in meinem Jungjägerkurs dieses Thema nicht explizit zur Sprache kam). Dieser erklärte mir, dass aufgrund irgendwelcher Eigenheiten im Stoffwechsel der Krähen, bei Diesen keine Trichinen im Muskelgewebe vokommen könnten (ich weis nicht mehr ob es mit dem Verdauungssystem oder der Körpertemperatur oder sonst irgend etwas zusammen hing).
Nun sollen diese ja doch untersucht werden - mag ja auch richtig sein, aber wer darf diese Proben entnehmen? (nur ein Tierarzt?) und wo werden diese entnommen? Werden für Krähen auch "Wildursprungsscheine" erstellt und Wildmarken angebracht oder wie identifiziert man ein evtl. belastetet Individuum? Lohnt sich das überhaupt (Verhältnis Fleischmenge - Untersuchungsskosten)? Zu guter Letzt: in welchen Rechtsgrundlagen ist das verankert?
Bevor jetzt wieder einige laut schreien: Ich habe bisher weder selber Krähen verspeist, noch welche - im Stück oder Teilen - an andere weitergegeben und habe es auch nicht unbedingt vor, würde mich aber auch nicht verweigern wenn sich die Gelegenheit ergäbe.
Vor einigen Jahren habe ich auf meinem Jagdaufseherlehrgang mit einem Tierarzt darüber gesprochen (da in meinem Jungjägerkurs dieses Thema nicht explizit zur Sprache kam). Dieser erklärte mir, dass aufgrund irgendwelcher Eigenheiten im Stoffwechsel der Krähen, bei Diesen keine Trichinen im Muskelgewebe vokommen könnten (ich weis nicht mehr ob es mit dem Verdauungssystem oder der Körpertemperatur oder sonst irgend etwas zusammen hing).
Nun sollen diese ja doch untersucht werden - mag ja auch richtig sein, aber wer darf diese Proben entnehmen? (nur ein Tierarzt?) und wo werden diese entnommen? Werden für Krähen auch "Wildursprungsscheine" erstellt und Wildmarken angebracht oder wie identifiziert man ein evtl. belastetet Individuum? Lohnt sich das überhaupt (Verhältnis Fleischmenge - Untersuchungsskosten)? Zu guter Letzt: in welchen Rechtsgrundlagen ist das verankert?
Bevor jetzt wieder einige laut schreien: Ich habe bisher weder selber Krähen verspeist, noch welche - im Stück oder Teilen - an andere weitergegeben und habe es auch nicht unbedingt vor, würde mich aber auch nicht verweigern wenn sich die Gelegenheit ergäbe.
Zuletzt bearbeitet: