Trichinenschau wie bewerkstelligen?

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Guten Tag Werte Floristik!
Ich habe da ein Problem. Ich wohne im Kreis Borken (NRW Münsterland) und meine Jagdgelegenheit befindet sich im Kreis Gießen (Vogelsberg). Wenn ich dort nun eine Sau erlege und sie mitnehmen möchte, muss ja die Probe untersucht werden. Eigentlich kann der Pächter ja nicht über das Stück verfügen bevor die Probe durch ist und das Stück freigegeben wurde.

Ich habe den Kurs zur Probenentnahme besucht und einen Aufkleber als kündige Person zur Entnahme von Trichinenproben in meinen Jagdschein bekommen.

Eben telefonierte ich mit dem Kreis Borken, dort sagte man mir, dass ich den Antrag zugesendet bekomme um Marken sowie Wildursprungsscheine zu erwerben. Im gleichen Zuge sagte der Herr mir jedoch auch, dass ich nur Proben aus dem Kreis Borken untersuchen lassen dürfe.

Der Pächter, bei dem ich ab und jagen kann darf mir aber ohne Freigabe durch die Untersuchung das Stück nicht einfach mitgeben, ich darf aber auch die Sau nicht selbst mit den Borkener Marken versehen.

Wie soll ich denn nun vorgehen, wenn ich von Freitag bis Sonntag in Hessen bin, wo dann ja keine Probenuntersuchung erfolgen kann, aber eine erlege Sau mit in den Kreis Borken nehmen möchte um sie zu verwerten.

Das Problem ist ja, dass das in Gießen ansässige Amt verlangen kann, dass die Sau zur weiteren Untersuchung zu ihnen verbracht wird. Da macht es sich schlecht, wenn ich die Sau mitnehmen und sie 280km weiter hängt.

Gibt es hier Jäger mit einem ähnlichen Problem?

Ich wäre sehr dankbar für eure Unterstützung.

Waidmannsheil

Sven

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Ich wohne und jage auch in unterschiedlichen Landkreisen.

Ich habe aber das Problem nicht, dass "fremde Sauen" in meinem Wohnort-Landkreis nicht untersucht werden.
Ich habe da auch noch nie nach gefragt.

"Ohrmarmarken" und Untersuchungsantrag sind von meinem Wohnort-Landkreis.
Probe gebe ich dort hin und es wird dann zu einem weiteren Landkreis geschafft und dort untersucht.

Ich würde einfach mal einen Test machen, wenn du die erste Sau erlegt hast. Vielleicht geht das einfach durch.

TH
 
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Das kann klappen, ist aber nicht im Sinne des Erfinders. Auf dem Wildursprungsschein muss ja auch angegeben werden wo das Wild erlegt wurde.

Hintergrund ist nämlich auch, dass das zuständige Veterinäramt bei Verdacht auf Seuchen usw. direkt in Aktion treten kann. Da gab es vor zig Jahren mal ein riesiges Trara hier in der Gegend weil bei einem Schwarzwild etwas Entsprechendes festgestellt wurde. Die ganze Maschinerie lief schon auf Hochtouren bis dann rauskam dass das Schwein gar nicht in den betreffenden Kreis geschossen wurde. Der Erleger hat es bei einer Drückjagd weit entfernt mit genommen und die Probe hier machen lassen...

Ruf doch mal auf dem Amt an, welches für deinen Jagdbezirk zuständig ist. Da findet sich doch bestimmt etwas :)
 
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Ich kenne das nur so, dass ich Proben, egal wo erlegt wurde, im meinem Landkreis beim Veterinäramt abliefern muss. Wildursprung muss natürlich auf dem Dokument hinterlegt werden.
 
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Der Grund, warum eigentlich jeder Jagdscheininhaber die Gehnehmigung zur Trichinenentnahme für Schwarzwild bekommen kann, um eben die Mitnahme von Sauen aus unterschiedlichen Landkreisen zu vereinfachen..


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Das kann klappen, ist aber nicht im Sinne des Erfinders. Auf dem Wildursprungsschein muss ja auch angegeben werden wo das Wild erlegt wurde.

Hintergrund ist nämlich auch, dass das zuständige Veterinäramt bei Verdacht auf Seuchen usw. direkt in Aktion treten kann. Da gab es vor zig Jahren mal ein riesiges Trara hier in der Gegend weil bei einem Schwarzwild etwas Entsprechendes festgestellt wurde. Die ganze Maschinerie lief schon auf Hochtouren bis dann rauskam dass das Schwein gar nicht in den betreffenden Kreis geschossen wurde. Der Erleger hat es bei einer Drückjagd weit entfernt mit genommen und die Probe hier machen lassen...

Das sollte nicht das Problem des Jägers sein sondern der Behörde. Relevant ist nur, das das Schwein untersucht wird, alles andere ist unwichtig. Und von welcher Behörde ist eigentlich nirgens vorgeschrieben.
Ich würde die Behörde nehmen, die für dich am günstigsten zu erreichen ist.


Da wir an der Kreisgrenze sind haben wir zur Vet-Behörde vom Nachbrakreis 10km und zum eigennen Landkreis 50km.
Auf dem Wildursprungsschein steht das Revier und Anschrift des JAB also ich sehe kein Problem.

Was zur Zeit ein kleines Problem ist, die Pürzelprämie und Erlassung der Gebühr der Trichinschau gilt nur für den jeweiligen Kreis.

Zumindest in Brandenburg ist es so
 
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Moin,

ich nehme Probe und Wildurprungsschein aus dem benachbarten Landkreis (dort ist mein PB) mit und gebe das bei mir im Landkreis beim Tierarzt ab. Noch nie Probleme gehabt, ich wohne dicht an der Grenze zum anderen Landkreis, denke mal so unüblich ist das nicht.

Gruß

Norra
 
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Das Problem kenne ich. Ein Begeher kommt auch aus dem Münsterland. Er darf dort keine Proben von uns (Hessen) abgeben. Wir geben daher unsere Proben hier ab, er nimmt das Stück mit Marke und Untersuchungszettel mit und lässt das Stück bis zur Freigabe bei sich hängen.
Wenn was ist und das Amt das Stück sehen will muss er es bringen.
Ich sehe darin kein Problem und unser Amt auch nicht. Wichtig ist doch nur das das Stück im Fall der Fälle als ganzes zum Amt kommt und nicht schon in Dosen.
 
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Das Problem kenne ich. Ein Begeher kommt auch aus dem Münsterland. Er darf dort keine Proben von uns (Hessen) abgeben. Wir geben daher unsere Proben hier ab, er nimmt das Stück mit Marke und Untersuchungszettel mit und lässt das Stück bis zur Freigabe bei sich hängen.
Wenn was ist und das Amt das Stück sehen will muss er es bringen.
Ich sehe darin kein Problem und unser Amt auch nicht. Wichtig ist doch nur das das Stück im Fall der Fälle als ganzes zum Amt kommt und nicht schon in Dosen.

Bei mir ähnlich - ich jage überwiegend an der Landesgrenze NRW/RP und gebe die Probe inkl. der NRW Dokumente mit Nummer der Wildmarke am Erlegungsort zur Untersuchung ab und nehme das Stück meistens mit (falls ich nicht in den nächsten Tagen wieder im Revier sein sollte und es dort in die Kühlung kommt) und hänge es in meine Kühlung zuhause (120 km entfernt) bis das Resultat vorliegt.
 
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Ach herrlich, das "lustige" wie mit der Trichinenproberei gibt es auch in anderen Bundesländern....

Bei mir in BaWü interessiert es für die Probe nicht, in welchem Landkreis das Stück erlegt wurde, sondern in welchem Landkreis das Stück bis zur Freigabe in der Kühlung hängt.
Dementsprechend muss die Probe bei einer Abgabestelle im Landkreis des Kühlortes abgeben werden.
Man muss sich bei uns dann bei der entsprechenden Behörde registrieren lassen.
Möchte man im benachbarten Kreis die Probe abgeben, weil das deutlich näher ist, brauch man extra wieder ein "Sondergenehmigung"......
 
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Der Pächter, bei dem ich ab und jagen kann darf mir aber ohne Freigabe durch die Untersuchung das Stück nicht einfach mitgeben...
Sven

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Weshalb sollte er das nicht dürfen?

Du darfst die Sau nur vor der Freigabe nicht weiter zerlegen / verarbeiten. Wo die Sau eingelagert ist, ist vollkommen egal. Sollte es zu einer Beanstandung kommen, musst du sie natürlich wieder in Gießen vorlegen.

Bei einer Beanstandung wird dein Pächter darüber informiert.
Wenn alles o.k. ist und das Veterinäramt sich nicht meldet, d.h. die Freigabe erfolgt ist, kann dich dein Pächter ebenfalls informieren.

Wenn ein Jäger z.B. auf einer Drückjagd ein Stück käuflich erwirbt und es mitnimmt, so ist er anschließend auch für die Trichinenschau verantwortlich.

Ein Telefonanruf beim Veterinäramt könnte die Sache klären.


wmh

Jäger:cool:
 
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Gelöschtes Mitglied 9073

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Die Kundige Person hat in meinem Bundesland nichts mit der Amtlichen Beauftragung zur Entnahme von Trichinenproben zu tun. Die Entnahme der Trichinenprobe ist nämlich eine Amtshandlung kraft Gesetzes, die nur außnahmsweise und nur auf namentlich beauftragte Jäger übertragen werden kann. In vielen Landkreisen dürfen sich Begeher = Jagdgäste überhaupt nicht beauftragen lassen, sondern nur der JAB. Deshalb ist auf den Wildursprungscheinen auch der Erleger (kann ja jeder Gast sein) und der Antragsteller/Entnehmer (Beauftragter oder JAB) der Trichinenprobe getrennt ausgewiesen.

Da die genannte Beauftragung im Ermessen des jeweilig zuständigen Veterinäramtes und nicht der UJB steht, kann sie nicht pauschal gültig in den Jagdschein eingetragen werden. Das für das Revier zuständige Vet-Amt stellt dazu eine amtliche Beauftragungsurkunde aus, die nur in seiner Zuständigkeit Gültigkeit besitzt. Da ich gelegentlich in anderen Landkreisen, d.h. in der Zuständigkeit anderer Veterinärämter jagdlich eigenverantwortlich aktiv bin, musste ich bei diesen Vet-Ämtern die jeweilige Beauftragung gesondert beantragen plus Verwaltungsgebühr versteht sich.

Die Wildmarken sind auf das Revier und den Beauftragten registriert, sie dürfen nicht in anderen Revieren verwendet werden. Die Trichinenschau darf nur von einem dazu vom Vet-Amt beauftragten Tierarzt o.ä. durchgeführt werden und nur für den beauftragten regionalen Umkreis. Mein Trichinenbeschauer = TA hat schon ordentlich Bußgeld gezahlt, weil er Proben von Revieren angenommen hat, die außerhalb seiner Beauftragung lagen.

Das entspricht also im Großen und Ganzen auch der Aussage, die der TS erhalten hat.

Wo die Sau in der Zwischenzeit in der Kühlung hängt ist egal.

Andere Länder andere Sitten, ein förderales System ist etwas schönes.

Wie soll ich denn nun vorgehen, wenn ich von Freitag bis Sonntag in Hessen bin, wo dann ja keine Probenuntersuchung erfolgen kann, aber eine erlege Sau mit in den Kreis Borken nehmen möchte um sie zu verwerten.

Der Pächter gibt die Probe bei (einer) seiner zuständigen Probenuntersuchungstellen ab und du nimmst die Sau mit. Bei weniger als 0,001% positiver Proben ist die Wahrscheinlichkeit gering, daß du sie nach Hessen zurückbringen musst.

Den Kauf von Marken in Borken kannst du dir natürlich sparen, wenn sie nur (wie bei mir) im regionalen Zuständigkeitsbereich verwendet werden dürfen und du dort keine Jagdgelegenheit hast.

Ich weiss nicht, wie das in Hessen geregelt ist, aber nach meinem Gefühl bist du in Hessen gar nicht berechtigt die Probe zu entnehmen? Das wiederum bedeutet, daß nur der Pächter die Probe aus dem Stück entnehmen und die Untersuchung auf Trichinen schriftlich (Wildursprungsschein) beantragen kann. Natürlich nur bei der für sein Revier zuständigen Stelle und nicht über einen Briefboten (also dich) in Borken 260km entfernt.
 
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Das kann klappen, ist aber nicht im Sinne des Erfinders. Auf dem Wildursprungsschein muss ja auch angegeben werden wo das Wild erlegt wurde.

Hintergrund ist nämlich auch, dass das zuständige Veterinäramt bei Verdacht auf Seuchen usw. direkt in Aktion treten kann. Da gab es vor zig Jahren mal ein riesiges Trara hier in der Gegend weil bei einem Schwarzwild etwas Entsprechendes festgestellt wurde. Die ganze Maschinerie lief schon auf Hochtouren bis dann rauskam dass das Schwein gar nicht in den betreffenden Kreis geschossen wurde. Der Erleger hat es bei einer Drückjagd weit entfernt mit genommen und die Probe hier machen lassen...

Ruf doch mal auf dem Amt an, welches für deinen Jagdbezirk zuständig ist. Da findet sich doch bestimmt etwas :)

Natürlich gebe ich an, wo sich das Revier befindet in dem ich die Sau erlegt habe.

TH
 
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Die Landkreise bei uns zahlen teilweise für Proben bis zu 25 Euro und andere nicht. Dann würde ja jeder seine Proben beim Bestbezahler abgeben. In Niedersachsen darf nicht untersuchtes Wild auch bei Drückjagden nicht weiter gegeben werden. Außerdem sollte man schon wegen der ASP solche Proben nicht unnötig weit durch die Länder schleppen. Proben entnehmen und abgeben kann die doch selber ein nicht Jäger. Bei uns macht das der Vater vom Jagdherr. Wenn ich das ganze Wildschwein transportiere, muss ein extra Formular mitgeführt werden. Nennt sich glaub ich Wildverbringungsschein. Da wird auch die Trichinenschau drauf bestätigt.
 
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Die Kundige Person hat in meinem Bundesland nichts mit der Amtlichen Beauftragung zur Entnahme von Trichinenproben zu tun. Die Entnahme der Trichinenprobe ist nämlich eine Amtshandlung kraft Gesetzes, die nur außnahmsweise und nur auf namentlich beauftragte Jäger übertragen werden kann. In vielen Landkreisen dürfen sich Begeher = Jagdgäste überhaupt nicht beauftragen lassen, sondern nur der JAB. Deshalb ist auf den Wildursprungscheinen auch der Erleger (kann ja jeder Gast sein) und der Antragsteller/Entnehmer (Beauftragter oder JAB) der Trichinenprobe getrennt ausgewiesen.

Da die genannte Beauftragung im Ermessen des jeweilig zuständigen Veterinäramtes und nicht der UJB steht, kann sie nicht pauschal gültig in den Jagdschein eingetragen werden. Das für das Revier zuständige Vet-Amt stellt dazu eine amtliche Beauftragungsurkunde aus, die nur in seiner Zuständigkeit Gültigkeit besitzt. Da ich gelegentlich in anderen Landkreisen, d.h. in der Zuständigkeit anderer Veterinärämter jagdlich eigenverantwortlich aktiv bin, musste ich bei diesen Vet-Ämtern die jeweilige Beauftragung gesondert beantragen plus Verwaltungsgebühr versteht sich.

Die Wildmarken sind auf das Revier und den Beauftragten registriert, sie dürfen nicht in anderen Revieren verwendet werden. Die Trichinenschau darf nur von einem dazu vom Vet-Amt beauftragten Tierarzt o.ä. durchgeführt werden und nur für den beauftragten regionalen Umkreis. Mein Trichinenbeschauer = TA hat schon ordentlich Bußgeld gezahlt, weil er Proben von Revieren angenommen hat, die außerhalb seiner Beauftragung lagen.

Das entspricht also im Großen und Ganzen auch der Aussage, die der TS erhalten hat.

Wo die Sau in der Zwischenzeit in der Kühlung hängt ist egal.

Andere Länder andere Sitten, ein förderales System ist etwas schönes.



Der Pächter gibt die Probe bei (einer) seiner zuständigen Probenuntersuchungstellen ab und du nimmst die Sau mit. Bei weniger als 0,001% positiver Proben ist die Wahrscheinlichkeit gering, daß du sie nach Hessen zurückbringen musst.

Den Kauf von Marken in Borken kannst du dir natürlich sparen, wenn sie nur (wie bei mir) im regionalen Zuständigkeitsbereich verwendet werden dürfen und du dort keine Jagdgelegenheit hast.

Ich weiss nicht, wie das in Hessen geregelt ist, aber nach meinem Gefühl bist du in Hessen gar nicht berechtigt die Probe zu entnehmen? Das wiederum bedeutet, daß nur der Pächter die Probe aus dem Stück entnehmen und die Untersuchung auf Trichinen schriftlich (Wildursprungsschein) beantragen kann. Natürlich nur bei der für sein Revier zuständigen Stelle und nicht über einen Briefboten (also dich) in Borken 260km entfernt.

Endlich Einer, der weiß wie es richtig geht!
Für die rechtmäßige Trichinenprobe Entnahme bedarf es einer Beauftragung des jeweiligen im LK zuständigen Veterinäramtes. Dort, und nur dort darf der Beauftragte die Trichinenproben entnehmen und zum untersuchen bringen. Es gibt sogar Landkreise, da ist diese Beauftragung auf benannte Reviere beschränkt.
Ganz sicher bin ich nicht, aber Veterinärangelegenheiten unterliegen Bundesgesetzen. Nix mit Föderalismus.
Die Problemlösung wurde schon geschildert - Beprobung im Erlegungslandkreis.
 

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