Trophäen aus GB nach dem Brexit in EU einführen

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Aus gegebenem Anlass (Einladung):

gibt es inzwischen konkrete Erfahrungen / Handlungsempfehlungen bzgl. der Mitnahme von Rot- oder Damwildtrophäen von UK nach D?

Danke und Weidmannsheil
 
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Moin, da mal wieder eine Jagdreise nach Schottland ansteht (ich selbst per Flieger, Trophäen werden später per Auto mitgebracht), habe ich nochmal bisschen geforscht.

Unter


wird auf die EU-Verordnung


verwiesen. Diese habe ich (als Laie) jetzt mal hin- und hergelesen. Und komme zu dem Schluss, daß ein abgekochtes Gehörn bzw. Geweih einer nicht geschützen Art ohne weitere Dokumente, Bescheinigungen o.ä. in die EU eingeführt werden darf.

Evtl. kann das jemand mit etwas mehr EU-Rechtsverstand checken?!
 
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Servus,
wir sind letzten Samstag aus Schottland zurückgekommen und konnten drei Hirsche erlegen. Der Knackpunkt bei der Einfuhr ist definitiv der Punkt 3. Wir haben daher einen bekannten Jagdanbieter von der Insel damit beauftragt sich um den Papierkram zu kümmern. Auch nimmt er die Geweihe mit nach Salzburg zur Jagdmesse.
WMH

Behandelte Jagdtrophäen​

Behandelte Jagdtrophäen (Knochen, Hörner, Hufe, Klauen, Geweihe, Zähne oder Häute) dürfen aus allen Drittstaaten eingeführt werden, wenn:
1. folgende Behandlungen durchgeführt wurden:
  • Hörner, Hufe, Klauen, Geweihe und Zähne müssen ausgekocht und desinfiziert worden sein
  • Knochen müssen ausgekocht und mit Wasserstoffperoxyd behandelt worden sein
  • Häute und Felle müssen entweder getrocknet oder mindestens 14 Tage vor der Einfuhr gesalzen worden sein
2. die Jagdtrophäen einzeln in transparenten verschlossenen Packungen verpackt wurden

3. den Trophäen jeweils eine veterinärbehördliche Bescheinigung gemäß dem Muster des Anhangs XV Kapitel 6 (A) in der Fassung der VO (EU) Nr. 294/2013 beiliegt

Die Behandlung muss in einem im Ursprungsstaat registrierten und gelisteten Betrieb erfolgt sein. Die Liste dieser Betriebe ist veröffentlicht unter der Internetadresse (Animal by-products; Section VI : Game trophies plants):
 
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Danke, Hiaserl, das steht ja auf der von mir verlinkten österreichischen Seite. In der eigentlichen EU-Verordnung ist das dann nicht mehr so klar, ob die o.g. Bescheinigung nötig ist oder nicht.
 
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Wir haben 2022 bei der Rückkehr von unserer dritten Tour aus Schottland(Newcastle-Ijmuiden) insgesamt fünf Geweihe mitgenommen, diese waren abgekocht, gebleicht und aus Platzgründen haben wir allerdings die Stangen von den Häuptern abgesetzt, damit fallen die im Gepäck natürlich weniger auf.. Die Briten interessiert nur, ob du irgendwo Messer nicht tief genug im Gepäck verstaut hast und die Niederländer haben bei der Einfuhr gefragt, ob man Fleisch einführt, was wir wahrheitsgemäß verneinen konnten. Die Bestimmungen waren uns vorab natürlich bekannt. Das soll aber keinesfalls eine Anleitung zum Verstoß gegenüber zum Fortbestand der Menschheit wichtigen EU-Bestimmungen sein.
 

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