Tübinger Abgeordnete findet Kontrolle ohne Gebühr grotesk

A

anonym

Guest
Re: Tübinger Abgeordnete findet Kontrolle ohne Gebühr grotes

Engelswieser schrieb:
Guten Morgen,

da die Abgeordnete Haller-Haid


Schaut doch einfach auf den Namen der Alten.
Was erwartet ihr?
Gott schütze mich vor Frau mit Bindestrich :!: :wink:
 
G

Gelöschtes Mitglied 6077

Guest
Re: Tübinger Abgeordnete findet Kontrolle ohne Gebühr grotes

OberförsterVS schrieb:
So sehr ich es Frau Ha-Ha wünsche, noch möglichst lange auf harten Oppositionsbänken verharren, so sehr müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass die Mehrheit der Nichtwaffenbesitzenden Bevölkerung das Thema "Waffen" ("Jagd" sowieso) suspekt ist, dass die Drohung, man werde die Arbeioterpartei aus diesem Grund nicht mehr wählen, wohl nicht verfängt. Zjmal Ha-Ha Überzeugungstäterin im Stile der neunmalklugen 68er Besserwisser sein dürfte.

Hallo OFVS,

diese Themen sind der normalen Bevölkerung nicht suspekt, sie werden ihr suspekt gemacht von Leuten vor allem in den elektronischen Medien, die im Gegensatz zu uns ihr Maul nicht halten und vor Lüge und Verleumdung aus ideologischen Gründen nicht zurückschrecken, das hieß in diesen Kreisen früher Dialektik.

Meine persönliche Erfahrung ist, daß die Wahlkreisabgeordneten solche Zuschriften sehr wohl lesen und auch ernstnehmen. So eine Doppelnamentante aus dem Latschdemomillieu ist zwar möglicherweise ein unheilbarer Fall und verortet uns eh' im Lager der gesellschaftlich nicht Therapiebaren. Andere tun das aber schon, ich erinnere mich da u.a. an ein sehr konstruktives Telefonat mit dem Referenten meines CDU-Bundestagsabgeordneten zum Thema Waffenrecht ein paar Tage vor der letzten Wahl.

Also Leute, haut' in die Tasten, die Mailadresse steht oben.
 
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Re: Tübinger Abgeordnete findet Kontrolle ohne Gebühr grotes

Engelswieser schrieb:
Guten Morgen,

da die Abgeordnete Haller-Haid aus Tübingen es "grotesk" findet, das unbegründete Überprüfungen bei Waffenbesitzern teilweise nichts kosten, habe ich ihr den folgenden Brief geschrieben:

Sehr geehrte Frau Haller- Haid,

nachdem Jäger schon freiwillig auf ihr Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verzichten sollen. - Waffenkontrolle ohne begründeten Verdacht -
werden mittlerweile sogar, wie von Ihnen begrüßt, Gebühren verlangt. Das ist so, wie wenn auch der bei der Radarkontrolle zahlen soll, der nicht zu schnell gefahren ist, nur weil die Kontrolle Geld kostet.
.
Bayern hat in seinen Verordnungen festgelegt, dass die Kontrolle nichts kostet.

Das die Zuverlässigkeit demjenigen abgesprochen werden kann, der nicht freiwillig auf oben besagtes Grundrecht verzichtet, ist glatter Verfassungsbruch. Aber die Kontrolle an sich ist ja positiv. Daher wurde den Jägern, auch vom Jagdverband, geraten zu kooperieren. Keiner will mehr ein Winnenden erleben.

Jetzt ist endgültig der Punkt erreicht, wo man nicht mehr gute Miene zum bösen Spiel machen kann. Ich (Anwalt) empfehle mittlerweile meinen Mandanten, keine Kontrolle mehr zuzulassen, sollten damit Gebühren verbunden sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Wichmann
Frau H-H; was meinen Sie, für wie grotesk die Mehrheit der Bevölkerung die gesamte Saubande der Spezies homo politicus hält.

Pardon, nehme den Begriff "Saubande" zurück, ich will das Schwarzwild nicht beleidigen.

Gruss
T.
 
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Re: Tübinger Abgeordnete findet Kontrolle ohne Gebühr grotes

Lehnt Euch entspannt zurück! Frau Ha-Ha interessiert sich nur für Waffenschein-Inhaber! :wink: Hier nachzulesen:

http://spdnet.sozi.info/bawue/kvtuebing ... is_TUe.pdf

Und für die Nachwelt:

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 /
14. Wahlperiode Eingang:
Kleine Anfrage
der Abg. Rita Haller-Haid SPD
Waffenbesitz im Kreis Tübingen
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Behörden mit wie vielen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern sind für die
Umsetzung des Waffenrechts im Kreis Tübingen zuständig?
2. Wie viele Waffen von welcher Art sind im Kreis Tübingen gemeldet?
3. Wie viele Personen mit Wohnsitz im Kreis Tübingen besitzen einen
Waffenschein?
4. Wie oft haben die zuständigen Behörden im Kreis Tübingen in den letzten fünf
Jahren bei den Waffenbesitzern kontrolliert, ob Waffen und Munition
vorschriftsmäßig aufbewahrt werden?
5. Wie viele Beanstandungen gab es bei diesen Kontrollen und wie viele
Bußgelder in welcher Höhe wurden verhängt?
6. Wie viele Waffenscheine wurden in den vergangenen fünf Jahren auf Grund
von Beanstandungen eingezogen?
7. Welche Kosten entstehen den Haushalten der betroffenen
Gebietskörperschaften für diese hoheitliche Aufgabe und welche Kosten
werden vom Land erstattet?
8. Welche Gebühren werden seitens der Behörden für die Ausübung der
hoheitlichen Aufgaben im Bereich des Waffenrechts erhoben?
Stuttgart, 4.2.2010
Rita Haller-Haid SPD
Begründung:
Immer wieder beunruhigen Nachrichten über mangelnde Kontrolle und laschen
Umgang mit Waffen die Bevölkerung. Nicht zuletzt nach dem Amoklauf von
Winnenden und verschiedenen weiteren Drohungen ist es wichtig, das bestehende
Waffenrecht durchzusetzen und verschärft zu kontrollieren. Es stellt sich die Frage,
ob die Behörden dafür sachlich wie personell genügend ausgestattet sind.
 
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16 Okt 2006
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Re: Tübinger Abgeordnete findet Kontrolle ohne Gebühr grotes

promillo schrieb:
Bei mir kommt ohne Beschluss kein Schnueffler und Buettel in die Wohung, egal, ob das was kostet, oder nicht.

Moin,

so sieht es aus!

WH Michael
 
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Antwort der Abgeordneten

Wen's interessiert - heute erreichte mich als Reaktion auf eine freundlich-kritische Anfrage folgende (standardisierte) Antwort der betreffenden SPD-Abgeordneten (da es eine Standardantwort ist, verletze ich wohl hoffentlich keine Persönlichkeitsrechte von Fr. Haller-Haid, wenn ich sie hier einstelle):

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Zum Thema Waffenkontrollen haben mich unerwartet viele Zuschriften aus ganz Deutschland erreicht. Darunter war heftige Kritik, aber auch klarer Zuspruch. Dies zeigt mir, wie wichtig dieses Thema in der Bevölkerung ist. Leider kann ich wegen der Vielzahl von Zuschriften aber auch nur eine in gewissem Maß standardisierte Antwort geben und nur auf die wichtigsten Argumente eingehen.

Als Landespolitikerin habe ich nur beschränkten Einfluss darauf, wie das Waffenrecht des Bundes ausgestaltet wird. Persönlich bin ich aber überzeugt davon, dass eine Welt mit weniger Waffen eine sicherere Welt ist. Dabei will ich nicht alle Waffen und alle Waffenbesitzer über einen Kamm scheren. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass Jäger geeignete Waffen besitzen müssen. Aber ich unterscheide sehr wohl zwischen Waffen in der Hand von Jägern und Waffen in der Hand von Leuten, in deren Händen Waffen nichts verloren haben. Und es gibt Waffen, insbesondere großkalibrige Faustfeuerwaffen, die schlicht nicht in Privathand gehören. Und es gibt „Sportarten“ wie das sog. IPSC-Schießen, kampfmäßige Schießübungen, deren Sinn als Betätigung von Privatpersonen sich mir nicht erschließt.

Worauf ich als Landespolitikerin und Kreisrätin Einfluss habe, ist die Art und Weise, wie die Einhaltung der waffenrechtlichen Vorschriften kontrolliert wird und wer dafür aufzukommen hat.

Ich habe dabei für mehr Kontrollen plädiert und bei dieser Forderung bleibe ich. Eine Waffe ist sicher aufzubewahren, damit Dritte keinen Zugriff auf diesen Waffen erhalten. Eine Kontrolle dieser Aufbewahrung dient dem Schutz der Allgemeinheit und ist unumgänglich, ebenso wie eine Feuerungsstätte oder eine Druckgasanlage zum Schutz der Allgemeinheit kontrolliert wird.

Solche Kontrollen verletzten auch nicht das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, ebenso wenig wie dies der jährliche Besuch des Schornsteinfegers und des Ablesers der Stadtwerke tut. Wer sich seiner Verantwortung als Waffenbesitzer bewusst ist, dürfte damit kein Problem haben. Regelmäßige Kontrollen und eine vernünftige Kontrolldichte können sicher nicht alle Straftaten verhindern und auch nicht alle Wahnsinnstaten. Und Amokläufe werden nicht allein durch das Waffenrecht verhindert. Nach der Katastrophe von Winnenden wurde ein Maßnahmenkatalog mit annährend [sic] hundert Einzelmaßnahmen beschlossen, die die unterschiedlichsten Bereiche umfassen. Das Waffenrecht ist nur ein Teil dieser Maßnahmen, aber auf diesen Teil kann auch nicht verzichtet werden.

Die genannten Kontrollen müssen finanziert werden und die Gesamtheit der Waffenbesitzer muss dazu einen Beitrag leisten, ebenso wie die TÜV-Untersuchungen der Autos von der Gesamtheit der Autohalter getragen werden. Sicher muss dabei differenziert werden, Regelkontrollen, Anlasskontrollen und Stichproben können und sollen unterschiedlich behandelt werden. Ebenso muss unterschieden werden, warum jemand eine Waffe besitzt. Wer als Jäger seinerseits etwas für die Allgemeinheit tut, ist sicher anders zu behandeln. Aber dies sind Detailfragen, die gelöst werden und die nichts am Grundsatz ändern, dass nicht die Allgemeinheit sondern die Gesamtheit der Waffenbesitzer für die Kontrollen aufzukommen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Rita Haller-Haid
 
A

anonym

Guest
Re: Antwort der Abgeordneten

Naturfuehrer schrieb:
Solche Kontrollen verletzten auch nicht das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, ebenso wenig wie dies der jährliche Besuch des Schornsteinfegers und des Ablesers der Stadtwerke tut. Wer sich seiner Verantwortung als Waffenbesitzer bewusst ist, dürfte damit kein Problem haben.

Schön umschrieben, mit dem Satz "...wenn sie nichts zu verbergen haben..." werden immer mehr Rechte und Freiheiten abgeschafft. Und es gibt genug Idioten die sich freiwillig darauf einlassen.


Regelmäßige Kontrollen und eine vernünftige Kontrolldichte können sicher nicht alle Straftaten verhindern und auch nicht alle Wahnsinnstaten. Und Amokläufe werden nicht allein durch das Waffenrecht verhindert.

Ich schätze mal grob, daß damit rund 99,99 % aller Starftaten und Vergehen in Deutschland nicht verhindert werden - was für eine Leistung :!:

Nach der Katastrophe von Winnenden wurde ein Maßnahmenkatalog mit annährend [sic] hundert Einzelmaßnahmen beschlossen, die die unterschiedlichsten Bereiche umfassen. Das Waffenrecht ist nur ein Teil dieser Maßnahmen, aber auf diesen Teil kann auch nicht verzichtet werden.

Jetzt bin ich aber froh, daß ich nicht der einzige Ar*** bin der getreten wird... :evil:


Mit freundlichen Grüßen

Rita Haller-Haid[/i]

(Zum Übrigen Quark haben sich der Naturführer und andere schon passend geäußert)

rechy :evil:
 
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21 Jan 2001
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Re: Antwort der Abgeordneten

Naturfuehrer schrieb:
Solche Kontrollen verletzten auch nicht das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, [/i]

Sagt wer? Erstaunlich, das eine Sozialpädagogin derart fundierte juristische Kenntnisse hat.

Ich habe die Mail auch bekommen.

Andere Baustelle:

Rund 35.000 Menschen erkranken Schätzungen zufolge jährlich bundesweit an dem gefährlichen Krankenhauskeim MRSA. Etwa 1500 sterben an dem Erreger!!!

http://www.n-tv.de/wissen/a-z/MRSA-Resi ... 78846.html

Dagegen sollte mal, wie erfolgreich in den Niederlanden praktiziert, etwas getan werden!
 

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