Nur fragt das Gesetz nicht nach dem jeweiligen persönlichen Motiv des Jägers. So viel zu Precht und den anti-Freizeitjäger-Gesellen...
Um das mal klarzustellen, weil es teilweise anders interpretiert wird: der Grund der uns als Jäger entgegen dem TierSchG berechtigt Tiere zu töten .............
Vorurteile? Sie isst gern Wildbret und hat 2 Jäger in der unmittelbaren Familie... Evtl. tatsächlich ein geschickter Schachzug, um Privates und Berufliches zu verquicken/günstig an den Jagdschein zu kommen.Ich habe so das Gefühl, dass die gute Dame mit Absicht durchgefallen ist und nicht noch mal zur Prüfung angetreten ist. Frau könnte ja Gefahr laufen doch noch alle Vorurteile über Bord werfen zu müssen.
... Zeit in der Natur, Biofleisch und Hegegedanke. Dies sind lediglich die positiven Nebenerscheinungen und nicht wie sonst immer fadenscheinig hervorgebracht wird die Hauptintention.
Ich und alle mir bekannten Jäger gehen aus dem inneren Trieb, das Beute machen, das sich erarbeiten und letztendlich das Töten des Tieres auf die Jagd.
Wenn wir weiter glaubhaft bleiben wollen müssen wir das auch ernsthaft kommunizieren.
1) Tiere töten istgenerellnicht unmoralisch
2) Der Mensch steht über dem Tier
Das Gesetz nicht, aber die Leute, die es machen. NUR und AUSSCHLIESSLICH darum geht es.und @Jagerloisel
Unbestritten..!
Nur fragt das Gesetz nicht nach dem jeweiligen persönlichen Motiv des Jägers. So viel zu Precht und den anti-Freizeitjäger-Gesellen...
Das Jagdrecht fragt auch nicht nach dem Motiv es schreibt es mehr oder weniger vor.....
§ 1 Inhalt des Jagdrechts
...... Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
Entgegen ist falsch. Das Jagdrecht ist Teil des TierSchG .
Insofern tötet der Jäger unter Einhaltung des TierSchG nicht entgegen.
Vorurteile? Sie isst gern Wildbret und hat 2 Jäger in der unmittelbaren Familie... Evtl. tatsächlich ein geschickter Schachzug, um Privates und Berufliches zu verquicken/günstig an den Jagdschein zu kommen.
Da weht der Wind gerade in Richtung „Wald, Wald über alles“, trotzdem kann der Feldjäger munter Schweine und Füchse schießen, sich Bratwürste oder einen Muff draus machen... Also weiter: so lange Jagd gesetzlich erlaubt ist, ist sie ein vernünftiger Grund, egal weshalb.Das Gesetz nicht, aber die Leute, die es machen. NUR und AUSSCHLIESSLICH darum geht es.
Ach was, es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Das muss man jetzt nicht so eng sehen.Nur mein Eindruck. Schießen, zerwirken etc. , alles nicht so ihr Ding.
Stimmt, nur bleibt bei dem Gesamtbild und dem Schlusswort nur dieser Eindruck bei mir hängen.Ach was, es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Das muss man jetzt nicht so eng sehen.
Manche lernen "vorsichtiger" als andere. Das sagt nichts drüber aus was später draus wird.
Das Jagdrecht fragt auch nicht nach dem Motiv es schreibt es mehr oder weniger vor.....
§ 1 Inhalt des Jagdrechts
Entgegen ist falsch. Das Jagdrecht ist Teil des TierSchG .