(Quelle)LJG-NRW schrieb:§59 Übergangsbestimmungen
(...)
(2) §19 Absatz 1 Nummer 3 ist mit Ausnahme von Kleinkaliberpatronen (5,6 mm) erst ab dem 1. April 2016 und in Bezug auf Kleinkaliberpatronen (5,6 mm) erst ab dem 1. April 2018 anzuwenden.
Das habe ich auch gegoogelt, aber meint Kleinkaliber explizit .22lfb oder einfach alle Kaliber 5,6 Randzünder und Zentralfeuer?
Man weiss heutzutage garnicht mehr was man rein- oder rausinterpretieren soll.
Das habe ich auch gegoogelt, aber meint Kleinkaliber explizit .22lfb oder einfach alle Kaliber 5,6 Randzünder und Zentralfeuer?
Man weiss heutzutage garnicht mehr was man rein- oder rausinterpretieren soll.
Also alles von der 220 Swift oder der 5,6x61 abwärts.
Danke für Deine Arbeit, schön zu hören!