Überprüfung durch LKA für Jagdschein z.Z. 8-10 Wochen???

Xap

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Von wegen Briefkasten. Ich muss da persönlich vorstellig werden.
 
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..in Gießen wird die Abfrage beim LKA in Istanbul gehalten;..und da sind momentan die Mitarbeiter alle im Knast:twisted:
 
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Feedback von der Schwaben-Fraktion:

War mit Bekanntem am 28.7.2016 (Donnerstag) auf dem LRA Böblingen/ Abteilung Forst seinen Jagdschein beantragen und am 1.8.2016 (Montag) lag der Jagdschein im Briefkasten inkl. Rechnung zum überweisen.

Mittwoch 04.08.2016 waren wir noch kurz auf dem Ordnungsamt um seine WBK zu beantragen (wegen Voreintrag Kurzwaffen) und er konnte die WBK auch gleich mitnehmen.

Scheint aber auch bei uns regionale Unterschiede zu geben, in Sindelfingen/ Leonberg dauert das austellen des JS oder WBK-Antrag scheinbar auch bis zu 2 Monate.

Grüße
Target
 

Xap

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Verstehe nicht wie so etwas sein kann. Vor allem war meine Überprüfung für den JS erst im Mai. Das ist meiner Meinung nach reinste Schikane.
 

Xap

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Immer noch keine WBK. Lt. Behörde hängt es bei der OSIP-Anfrage in BW :(

Der SB ist sehr nett und spricht mit dem Refaratsleiter, weil er die Prüfung selber für merkwürdig hält, wenn erst kürzlich eine Prüfung im Rahmen der Jagdscheinausstellung erfolgt ist.
 
E

e=mc2

Guest
Aufgeflogener Trick, Endlosschleife "erfinden".
Erfüllungsgehilfe Jagdbehörde macht Anfrage beim heimischen LKA.

Es erfolgt späte Antwort, alles gut, aber mit Hinweis "Möglicherweise gibt es weiterführende Erkentnisse aus Bundesland XYZ, die Informationsbeschaffung erfolgt in eigener Zuständigkeit".

(Diese "Verschwurbelung" erfährt der Antragsteller im Normalfall nicht, das Amt ist hier vom Dienstherren zur Verschwiegenheit verpflichtet)
Ansonsten wäre es einfach zu widerlegen, nämlich durch Selbstauskunft wei "alter SAck" es schon geschrieben hat.
Dort muss der Hinweis "Möglicherweise..." zu finden sein, wenn er denn konkret vorhanden wäre.



Folge ?
Jagdbehörde fragt devot dort an und "lässt warten".

Konsequenz ?
Die 6 Monate der heimischen LKA Beauskunftung sind vergangen, Auskunft ungültig, das Spielchen beginnt von vorne.

Untätigkeitsklage dagegen zwecklos.

Fazit ? - nicht ganz ernst gemeint
Eine Behörde sollte keine studentischen Aushilfen beschäftigen !
Die haben gute Augen und Ohren, besonders wenn sie aus norddeutschen Jägerfamilien kommen !

Dieser Vorgang liegt einem Jagdverband inzwischen mit belastbaren Unterlagen vor.
Schauen wir, wer wie bei wem am Tropf hängt.

Also, jeder der wartet, schriftliche Anfrage um den Grund der verzögerten / verschleppten Bearbeitung in Erfahrung zu bringen. Die Behörde ist dazu auskunfstpflichtig !

Falsch ist die urdeutsche Taktik, Maul halten, nicht auffallen.
Arbeit muss man dem System machen - das ist auch besser für jeden Einzelnen, der sich ja nichts vorzuwerfen hat.

Wir sind keine Bittsteller sondern haben Rechte !

MiFa
 

Xap

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Dazu folgende Idee. Der JS ersetzt beim Langwaffenkauf ja die WBK. Was passiert, wenn ich meine Büchse beim Händler hole und dann innerhalb der 2 Wochen mit dem Kaufvertrag zur Waffenbehörde gehe? Dann muss mir doch die WBK ausgestellt werden, da die Waffe eingetragen werden muss?

Ist dann dir Zuverlässigkeit gleich hin?
 
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Dazu folgende Idee. Der JS ersetzt beim Langwaffenkauf ja die WBK. Was passiert, wenn ich meine Büchse beim Händler hole und dann innerhalb der 2 Wochen mit dem Kaufvertrag zur Waffenbehörde gehe? Dann muss mir doch die WBK ausgestellt werden, da die Waffe eingetragen werden muss?

Ist dann dir Zuverlässigkeit gleich hin?


Ich weiß nicht ob ich da zu einfach denke, bzw falsch an die Frage herangehe...

Aber, mit welchem Nachweis willst du die Waffe beim Händler kaufen, wenn der JS noch gar nicht ausgestellt ist?
 
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Ich weiß nicht ob ich da zu einfach denke, bzw falsch an die Frage herangehe...

Aber, mit welchem Nachweis willst du die Waffe beim Händler kaufen, wenn der JS noch gar nicht ausgestellt ist?

Xap schreibt oben dass der den Jagdschein ausgestellt bekommen hat und es jetzt nur Verzögerungen bei der WBK gibt. Also kann er ja mit seinem schon vorhandenem Jagdschein die Waffe erwerben...
 
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Nein Xap, das ist deine Möglichkeit jetzt eine LW zu kaufen. Du machst alles wie vorgeschrieben ( Hin zum Händler, unbegrenzte Anzahl LW auf Jagdschein kaufen, SCHNELL ( am besten Morgen ) mit den Kaufbelegen zur Behörde und das ganze Eisen anmelden ). Da kann man dir gar nix - du hast dich völlig rechtskonform verhalten.

Warum ich das weiß ? Ich war der Mann, bei dem ein Jagdscheininhaber auf Jagdschein ( und ohne WBK ) eine Büchse gekauft hat. Ich am nächsten Tag hin zum Amt - Gesichter lang, es gab keine WBK zum Umtragen, also könne man die Büchse nicht austragen bei mir - Der Jagdscheininhaber aus Berlin ist genauso verfahren, hat die Büchse am Folgetag angemeldet und auch da haben sie ihm keine WBK gegeben, sondern den Prozess zu Protokoll genommen. Und wir beide haben von der Behörde folgende Auskunft bekommen: Ein und Austragen dauert etwas, da die WBK des Käufers "noch nicht durch ist". Das hat dann im Endeffekt 2 Monate gedauert bis der sie hatte - keine Nachteile für mich und ihn, außer das mich mein SB dann nach dieser Zeit anrief und mich bat, doch nochmal vorbeizukommen, er könne jetzt die Büchse austragen.

Soll heißen: Wenn du noch auf KW verzichten kannst - Viel Spass mit deinen neuen LWs ! ( Nicht vergessen - bei Führen im Revier bzw auf dem Schießstand IMMER JS dabei und den Kaufbeleg der Waffe ! )
 
Zuletzt bearbeitet:
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(...)
Ist dann dir Zuverlässigkeit gleich hin?

Genau. JS habe ich :)

Wenn du dann mit den Kaufunterlagen in der Frist auf der Behörde vorstellig wirst und deine Waffe eintragen lassen willst werden die schon in die Füße kommen.

Du hältst dich ja im Rahmen der Fristen und Bestimmungen. Deine Zuverlässigkeit betrifft das nicht.



Verstehe auch nicht wirklich, was bei der Überprüfung zwischen JS und WBK anders sein sollte und wo da eine Differenzierung gemacht werden soll. Aber das ist wieder was anderes.
 
E

e=mc2

Guest
Dieses Vorgehen ist flexibel.
Die Vorgabe zur Durchführung kann sowohl bei den LKAs sowie Jagd- und/oder Waffenbehörde ausgeübt werden.
Es hat aber vermehrt den Anschein, dass es hauptsächlich um Sportschützen geht, die hier behindert werden sollen.

Kennt jemand die Aufforderung der Schützenkreis Interessenvertretung an die Innenminister "Auskunft zu verlustigen Dienstwaffen seit der Wende" ?
Diese Frage ist anscheinend sehr unangenehm - es wird jetzt angeregt, daß sich freie Presse um Klärung bemüht.

Es werden (unbekannte) stückzahlenmässige Abweichungen vermutet, welche im bestäigten Verlustfall den "illegalen Waffen" zugerechnet werden müssten.

MiFa
 

Xap

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Meine LW bekomme ich Mitte Oktober. Wenn ich bis dahin keine WBK habe mache ich das so.

Wegen der erneuten Prüfung: Anweisung kommt vom Regierungspräsidium. Das Argument im Wortlaut

"Sehr geehrter Herr Xap,

*

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.08.2016 zu Fragen der Zuverlässigkeitsüberprüfung und Verfahrensdauer bei der online Sicherheitsüberprüfung (OSIP BW).

*

Die Erteilung einer Waffen- und Munitionserlaubnis setzt nach § 4 Waffengesetz (WaffG) unter anderem voraus, dass der Antragsteller das 18. Lebensjahr vollendet hat, die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzt sowie die erforderliche Sachkunde und Bedürfnis nachgewiesen hat.

*

Nach § 5 Abs. 5 WaffG hat die zuständige Behörde im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung folgende Erkundigungen einzuholen: die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregister sowie die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle.

*

Die Bundesregierung hat in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 05.02.2012 zu § 5 Zuverlässigkeit geregelt, dass die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach dieser Vorschrift unabhängig von der Zuverlässigkeitsprüfung auf Grund anderer Rechtsnormen zu prüfen ist.

*

Die Waffenbehörde der Stadt Ostfildern wendet daher das Bundesgesetz unter Beachtung der Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung entsprechend korrekt an.

*

Die Problematik der langen Bearbeitungsdauer bei der online Sicherheitsüberprüfung (OSIP BW) ist dem Regierungspräsidium Stuttgart bekannt. Diesbezüglich wurde bereits an das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg* herangetreten um eine Verbesserung im OSIP-Verfahren zu erreichen. Nach Mitteilung des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit zur Durchführung einer waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung ca. drei Monate. Strukturelle Veränderungen und zusätzliche Personalstellen sollen dazu beitragen, die Bearbeitungszeiten zu reduzieren und entstandene Rückstände abzubauen.

*

Wann Sie mit der Ausstellung einer grünen Waffenbesitzkarte rechnen können, kann von hier leider nicht beurteilt werden.

*

*

Mit freundlichen Grüßen"
 

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