- Registriert
- 22 Dez 2005
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Moin Moin allerseits
Nachdem ich schon die Suche und Google strapaziert habe und der zuständige SB der UJB mich strapaziert hat wende ich mich mal an die Recht-Profis :sad:
Folgender Fall: Der Erwerb der ersten Kurzwaffe sollte Anfang dieser Woche getätigt werden.
Mit diesen Voraussetzungen ging ich, jung und naiv wie ich bin, davon aus, dass ich heute früh zur UJB fahre, mir einen Voreintrag geben lasse, dann zum BüMa fahre und die bereits reservierte KW hole und diese dann auf dem Rückweg eintragen lasse. Beim Anruf bei der UJB zwecks Klärung der Anwesenheit des SB sagte mir dieser dann "Sie können gern vorbei kommen, einen Voreintrag erhalten Sie aber nicht,dafür müssen wir erst noch eine große Sicherheitsüberprüfung beantragen, das dauert wenn es gut geht 4-6 Wochen, rechnen Sie aber eher mit 6-8, das LKA ist da nicht so schnell." .
Wenn dem so ist, dann ist es halt so, dachte ich. Dann kam mir aber in den Sinn, dass ein guter Freund vor 6 Wochen ebenfalls seine erste KW erworben hatte und da nie die Rede von solchen Wartezeiten war. Der Kumpel sagte mir dann am Telefon, dass er zur UJB gefahren sei, Bedürfnis durch Jagdschein angemeldet habe und 10 Minuten später mit einem Voreintrag in der WBK auf dem Weg zum Büchsenmacher war...
Daraufhin habe ich wieder bei der UJB angerufen, diesen Fall geschildert und gefragt wie es sein kann, dass seine Kollegin (die laut Internetauftritt der Kreisverwaltung die UBJ leitet) direkt einen Voreintrag ausstellt und er solch einen Affentanz veranstalten will. Als Antwort kam " Er wisse auch nicht, was die Kolelgin da gemacht hat. Er könnte Sie auch nicht fragen, da sie sich zZ in Mutterschutz befindet."
Nun meine Frage: Ist eine große Überprüfung für den Erwerb notwendig? Ist sowas rechtlich irgendwo geklärt? Oder einfach mal wieder ein Fall von "Ermessenssache des SBs"?:unbelievable:
Nachdem ich schon die Suche und Google strapaziert habe und der zuständige SB der UJB mich strapaziert hat wende ich mich mal an die Recht-Profis :sad:
Folgender Fall: Der Erwerb der ersten Kurzwaffe sollte Anfang dieser Woche getätigt werden.
- Ich besitze noch keine Kurzwaffe, also reicht mein Jagdschein als Bedürfnis.
- Mein Polizeiliches Führungszeugniss ist absolut sauber.
- Jagdscheininhaber bin ich seit 10 Jahren.
Mit diesen Voraussetzungen ging ich, jung und naiv wie ich bin, davon aus, dass ich heute früh zur UJB fahre, mir einen Voreintrag geben lasse, dann zum BüMa fahre und die bereits reservierte KW hole und diese dann auf dem Rückweg eintragen lasse. Beim Anruf bei der UJB zwecks Klärung der Anwesenheit des SB sagte mir dieser dann "Sie können gern vorbei kommen, einen Voreintrag erhalten Sie aber nicht,dafür müssen wir erst noch eine große Sicherheitsüberprüfung beantragen, das dauert wenn es gut geht 4-6 Wochen, rechnen Sie aber eher mit 6-8, das LKA ist da nicht so schnell." .
Wenn dem so ist, dann ist es halt so, dachte ich. Dann kam mir aber in den Sinn, dass ein guter Freund vor 6 Wochen ebenfalls seine erste KW erworben hatte und da nie die Rede von solchen Wartezeiten war. Der Kumpel sagte mir dann am Telefon, dass er zur UJB gefahren sei, Bedürfnis durch Jagdschein angemeldet habe und 10 Minuten später mit einem Voreintrag in der WBK auf dem Weg zum Büchsenmacher war...
Daraufhin habe ich wieder bei der UJB angerufen, diesen Fall geschildert und gefragt wie es sein kann, dass seine Kollegin (die laut Internetauftritt der Kreisverwaltung die UBJ leitet) direkt einen Voreintrag ausstellt und er solch einen Affentanz veranstalten will. Als Antwort kam " Er wisse auch nicht, was die Kolelgin da gemacht hat. Er könnte Sie auch nicht fragen, da sie sich zZ in Mutterschutz befindet."
Nun meine Frage: Ist eine große Überprüfung für den Erwerb notwendig? Ist sowas rechtlich irgendwo geklärt? Oder einfach mal wieder ein Fall von "Ermessenssache des SBs"?:unbelievable: