Überprüfung zwingend notwendig für Voreintrag?

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Moin Moin allerseits

Nachdem ich schon die Suche und Google strapaziert habe und der zuständige SB der UJB mich strapaziert hat wende ich mich mal an die Recht-Profis :sad:

Folgender Fall: Der Erwerb der ersten Kurzwaffe sollte Anfang dieser Woche getätigt werden.


  • Ich besitze noch keine Kurzwaffe, also reicht mein Jagdschein als Bedürfnis.
  • Mein Polizeiliches Führungszeugniss ist absolut sauber.
  • Jagdscheininhaber bin ich seit 10 Jahren.

Mit diesen Voraussetzungen ging ich, jung und naiv wie ich bin, davon aus, dass ich heute früh zur UJB fahre, mir einen Voreintrag geben lasse, dann zum BüMa fahre und die bereits reservierte KW hole und diese dann auf dem Rückweg eintragen lasse. Beim Anruf bei der UJB zwecks Klärung der Anwesenheit des SB sagte mir dieser dann "Sie können gern vorbei kommen, einen Voreintrag erhalten Sie aber nicht,dafür müssen wir erst noch eine große Sicherheitsüberprüfung beantragen, das dauert wenn es gut geht 4-6 Wochen, rechnen Sie aber eher mit 6-8, das LKA ist da nicht so schnell." .

Wenn dem so ist, dann ist es halt so, dachte ich. Dann kam mir aber in den Sinn, dass ein guter Freund vor 6 Wochen ebenfalls seine erste KW erworben hatte und da nie die Rede von solchen Wartezeiten war. Der Kumpel sagte mir dann am Telefon, dass er zur UJB gefahren sei, Bedürfnis durch Jagdschein angemeldet habe und 10 Minuten später mit einem Voreintrag in der WBK auf dem Weg zum Büchsenmacher war...

Daraufhin habe ich wieder bei der UJB angerufen, diesen Fall geschildert und gefragt wie es sein kann, dass seine Kollegin (die laut Internetauftritt der Kreisverwaltung die UBJ leitet) direkt einen Voreintrag ausstellt und er solch einen Affentanz veranstalten will. Als Antwort kam " Er wisse auch nicht, was die Kolelgin da gemacht hat. Er könnte Sie auch nicht fragen, da sie sich zZ in Mutterschutz befindet."

Nun meine Frage: Ist eine große Überprüfung für den Erwerb notwendig? Ist sowas rechtlich irgendwo geklärt? Oder einfach mal wieder ein Fall von "Ermessenssache des SBs"?:unbelievable:
 
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Ein Unterschied kann z.B. sein, dass dein Kollege seinen Schein erst dieses Jahr hat verlängern lassen und deine letzte Verlängerung und damit auch Überprüfung schon 1 oder 2 Jahre her ist.
 
G

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Guest
Ein Unterschied kann z.B. sein, dass dein Kollege seinen Schein erst dieses Jahr hat verlängern lassen und deine letzte Verlängerung und damit auch Überprüfung schon 1 oder 2 Jahre her ist.

Die Erklärung ist dünn. Diese Erklärung des TS trifft´s da schon besser:


Zwei KW sind bedürfnisfrei auf Jagdschein, wenn der Kollege Schnürschuh seinen Stall nicht sauber kriegt, darf das nicht Problem des LWB sein.

Die Regelüberprüfung findet einmal durch die Waffenbehörde und einmal durch die UJB statt (zumindest hier), sie erfolgt unabhängig von den Eintragungen (geplante und vorhandene)

Also lass dir mal die Rechtsvorschrift verbindlich zeigen :twisted:

CdB
 
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... KW sind bedürfnisfrei auf Jagdschein, wenn der Kollege Schnürschuh seinen Stall nicht sauber kriegt, darf das nicht Problem des LWB sein ...
Offenbar stellt der Sachbearbeiter nicht das Bedürfnis in Frage, sondern möchte die Zuverlässigkeit prüfen. Soweit ich informiert bin, darf er das sehr wohl dann, wenn die letzte Überprüfung länger zurück liegt.
 
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Bedürfnisfrei sind die ersten beiden KW nicht, sie sind als Regelbedürfnis anerkannt.
 
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Außerdem ist die Zuverlässigkeitsvoraussetzung nach WaffG und BJG unterschiedlich. (Siehe DWJ 09/14)
Wenn sich der SB auf die Hinterfüße stellt, wirst du wohl warten müssen.
Du könntest höchstens mit ihm freundlich reden und ihn bitten, denn deine Waffe ist ja schon reserviert, dass er die Waffe in einem Zuge einträgt und du damit Kosten sparst.
 
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Außerdem ist die Zuverlässigkeitsvoraussetzung nach WaffG und BJG unterschiedlich. (Siehe DWJ 09/14)
Wenn sich der SB auf die Hinterfüße stellt, wirst du wohl warten müssen.
Du könntest höchstens mit ihm freundlich reden und ihn bitten, denn deine Waffe ist ja schon reserviert, dass er die Waffe in einem Zuge einträgt und du damit Kosten sparst.

Das ist jetzt der Plan.. Bekomm vom BüMa morgen früh eine Überlassung gemailt,damit ich mir wenigstens den Voreintrag sparen kann :sad:
 
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Bist du wahnsinnig? Er darf dir doch noch nicht "überlassen"! Das ginge in dieser Phase nur über Leihe.
Er soll dir einen Kaufvertrag ausfertigen und das Überlassen von der Erlaubnis abhängig machen.
 
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Bist du wahnsinnig? Er darf dir doch noch nicht "überlassen"! Das ginge in dieser Phase nur über Leihe.
Er soll dir einen Kaufvertrag ausfertigen und das Überlassen von der Erlaubnis abhängig machen.

Er nannte es in seiner Email Überlassung ("wir benötigen die Daten der WBK , um die Überlassung fertig zu machen ."). Er sagte er stellt mir nen Wisch aus mit allen Daten zur Vorlage damit ich mir den Voreintrag sparen kann?! Muss ich morgen nochmal anfragen, aber normal sollte er ja wissen was er tut :-D

Leihen!? Die machen für nen Kauf son Zirkus und leihen dürfte ich mir eine KW?!:unbelievable:
 
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Leihen!? Die machen für nen Kauf son Zirkus und leihen dürfte ich mir eine KW?!:unbelievable:

Wenn du bereits eine WBK hast, kein Problem. Sogar Munition. Einfach mal in den § 12 schauen.

Warum auch nicht? Selbst der gestrenge Gesetzgeber erlaubt, dass dein Jagdfreund dir bei einer Nachsuche seine KW in die Hand drückt und sich von dir begleiten lässt.

Übrigens so wie du es schilderst, scheint der Büchsenmacher das Dokument doch richtig zu verfassen.
 
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Bei uns im Amt würdest du Ärger kriegen. Die sind der Meinung, dass du dir nur dann eine KW ausleihen kannst wenn du zumindest einen Voreintrag für eine KW hast.
 
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Bei uns im Amt würdest du Ärger kriegen. Die sind der Meinung, dass du dir nur dann eine KW ausleihen kannst wenn du zumindest einen Voreintrag für eine KW hast.

Wieviele SB gibt es wohl, die klar gegen das Gesetz handeln?
Was sie meinen ist das eine, was im 12er steht, das andere.
Die Crux sind nur Richter, die das Recht beugen.
 
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Wieviele SB gibt es wohl, die klar gegen das Gesetz handeln?
Was sie meinen ist das eine, was im 12er steht, das andere.
Die Crux sind nur Richter, die das Recht beugen.

:thumbup:

Aber willst Du wirklich gegen einen Bescheid eines entsprechenden SB vorgehen und es drauf ankommen lassen, an einen von Dir beschriebenen Richter zu geraten?
 

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