Übersicht Regelungen zu Gesellschaftsjagden nach Bundesländern.

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Wer erzählt denn so einen Bullshit?:confused:
Wollen Forstämter - oder andere Jagdbezirke - ihre Drückjagden durchführen, was ja sinnvoll ist, müssen sie sich bei der zuständigen Kreisverwaltung - Ordnungsbehörde die Erlaubnis einholen. Dazu haben die Forstämter gestern einen Musterantrag zugemailt bekommen, der in den Briefkopf einkopiert und auf die jeweilige Situation vor Ort angepasst werden kann. Er enthält unter anderem das von Landesforten herausgegebene Hygienekonzept und schildert, wie Infektionen vermieden werden sollen.
Mittlerweile haben schon mehrere Kreisverwaltungen mit den Kreisjagdmeistern pragmatsiche Lösungen erarbeitet, mit denen die Jagdübungsberechtigten schnell und ohne großen Aufwand die Genehmigung bekommen. Dessen ungeachtet ist man weiter bemüht, auf Ministerumsebene eine generelle Freigabe der Drückjagden zu erreichen.

Dass Forstämter, die einen großen Anteil ihrer Schützen aus Benelux rekrutieren, jetzt ein Problem haben, ist klar, denn die dürfen nocht zur Jagd kommen. Deutsche Jäger aus Risikogebieten, und wenn sie noch so dunkelrot sind, dürfen dagegen teilnehmen. Voraussetzung ist, dass das Hygienekonzept strikt eingehlten wird.
Es erzählt keiner Bullshit. Hab die Originalabsage via WA weitergeleitet bekommen, kam nach 17:00 und wird nicht passiert sein, weil alles so perfekt geregelt ist.
 
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Es erzählt keiner Bullshit. Hab die Originalabsage via WA weitergeleitet bekommen, kam nach 17:00 und wird nicht passiert sein, weil alles so perfekt geregelt ist.

Wenn Soonwald eine Jagd absagt, hat das andere Gründe als den, dass in RLP im November keine Drückjagden zulässig wären. Den Grund kannst du ja bei Ralf Eckes nachfragen.
Ich habe gestern innerhalb von einer Stunde die Genehmigung bekommen, damit wir Freitag jagen dürfen, heute kam dann die weiter vorne geschilderte pragmatische Lösung.
 
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Dann ist es doch gar keine richtige Drückjagd !

Machen wir hier meistens privat im Revier, aber geht ja auch nicht, weil mehr als zwei Hausstände. Für Teilnehmer, die nur tot schießen wollen und auf das Gesellige keinen Wert legen, ein Premiumjahr, die gab es vor Corona aber auch schon...
 
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Wenn Soonwald eine Jagd absagt, hat das andere Gründe als den, dass in RLP im November keine Drückjagden zulässig wären. Den Grund kannst du ja bei Ralf Eckes nachfragen.
Ich habe gestern innerhalb von einer Stunde die Genehmigung bekommen, damit wir Freitag jagen dürfen, heute kam dann die weiter vorne geschilderte pragmatische Lösung.
Es gibt für RLP ab dem 02.11. keine allgemeingültige Regelung zur Durchführung. Zumindest hab ich keine gefunden. Sämtliche bis dahin eingereichten und abgenickten Hygienekonzepte sind hinfällig.
Wenn Du andere offizielle Informationen hast, zeig sie uns bitte , wie das für die anderen Bulä oben auch geschehen ist.
Solang das so ist wie es ist, ist Jagd ganz normal einsortiert in das öffentliche Geschehen und gilt Treffen nur mit max 10 Personen aus max 2 Haushalten.
 
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Zu den Beherbungsverboten muss man genau nachlesen. Oft besteht nur ein touristisches Beherbungsverbot. JAgdlich geht das aber wegen der Erforderlichkeit der Jagden auch durch.
Genau nachlesen, wie es im Einzelfall geregelt ist,
NRW Jein- Schalenwild ja, Niederwild nein.
 
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also für Niedersachsen: Drückjagd ja, mit Anmeldung / Genehmigung? und dann nur Schalenwild? Also Fuchs, Hase etc dabei tabu?
Im Umkehrschluss also keine Niederwildtreibjagd?
 
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Es erzählt keiner Bullshit. Hab die Originalabsage via WA weitergeleitet bekommen, kam nach 17:00 und wird nicht passiert sein, weil alles so perfekt geregelt ist.

Du bist auf dem Holzweg, leider kann mans nicht anders sagen.

Die Ausnahmegenehmigungen von der seit 02.11.20 gültigen Corona-Bek.LVO RLP werden von den FÄ bei den jew. Kreisverwaltungen beantragt und es ist nicht zu erwarten, daß diese nicht erfolgen.

Es finden bereits Jagden statt, weitere Termine stehen, wenn auch z.B. ein paar Jagden zum Monatsanfang abgesagt wurden.
Es wird offensichtlich regionaler eingeladen, auch bei den Hundeführern.

Blaserr93 hat Näheres in seinen posts dazu ausgeführt.

@Mantelträger:

RLP ja
 
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Du bist auf dem Holzweg, leider kann mans nicht anders sagen.

Die Ausnahmegenehmigungen von der seit 02.11.20 gültigen Corona-Bek.LVO RLP werden von den FÄ bei den jew. Kreisverwaltungen beantragt und es ist nicht zu erwarten, daß diese nicht erfolgen.

Es finden bereits Jagden statt, weitere Termine stehen, wenn auch z.B. ein paar Jagden zum Monatsanfang abgesagt wurden.
Es wird offensichtlich regionaler eingeladen, auch bei den Hundeführern.

Blaserr93 hat Näheres in seinen posts dazu ausgeführt.

@Mantelträger:

RLP ja
https://ljv-rlp.de/presse-und-service/jagd-und-covid-19/
Dort mal auf den Pfeil Jagdausübung clicken

Liest sich nicht nach "ja" sondern eher nach "nichts genaues weiß man nicht".

Vielleicht ist das aber auch eine Auslegungssache.
Für mich bedeutet das ja neben einem Bundesland oben in der Liste, dass Gesellschaftsjagden grundsätzlich möglich sind. Nicht Ausnahmegenehmigung und dann vielleicht.
 
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Rechnet man wegen fehleender Relevanz mal Berlin, Hamburg und Bremen raus, haben sich nur vereinzelte Bundesländer ausgebremst.
 
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Wie corvinus richtig schrub Thüringen mit dem Beherbergungsverbot nun teilweise!
Bodo, der rote Maximaltoleranzler doch auf Abwegen. Das schafft mir Probleme beim
Hundeeinsatz auf zwei Jagden.
Der "Heißluftprinz" lautet übrigens der hiesige Spottname eines besonders lauten und
rührigen MP.
Grinsekugel
 

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