Übersicht Regelungen zu Gesellschaftsjagden nach Bundesländern.

Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Um die Diskussion zu entzerren und einen schnellen Überblick zu erhalten hier nur kurz die aktuellen Regelungen der Bundesländer

Tagesaktuell im Kabinett umgesetzt und ab 02.11.2020 gültig.
Brandenburg, JA

https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.681945.de
Wichtig für den Jagdbereich: Gesellschaftsjagden, soweit diese zur Erfüllung des Schalenwildabschusses oder zur Tierseuchenbekämpfung und -prävention erforderlich sind, sind erlaubt.
Dazu sind Veranstaltungen unter freiem Himmel ohne Unterhaltungscharakter bis 100 zeitgleich anwesende Personen erlaubt.
Auflagen im Text, Befreiung von Auflagen beantragbar.

Bitte einfach nur Bundesland mit aktueller Regelung und Quelle. Diskussionen gehen ja im anderen Faden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Zusammengefasst (kann zwischend rin immer in Kurzform erfolgen)
NRW, JA
BB, JA
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Danke.
Schön wäre, wenn kurz noch angemerkt wird, ob noch alte Regelung oder schon neu umgesetzt nach MPK (Ministerpräsidentenkonferenz)
 
Registriert
7 Aug 2016
Beiträge
2.057
Bayern - das StMelf hat sich dazu geäußert ...
 

Anhänge

  • 201023 F8-7940-1_720.pdf
    96,6 KB · Aufrufe: 59

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
14
Zurzeit aktive Gäste
608
Besucher gesamt
622
Oben