Übersicht Regelungen zu Gesellschaftsjagden nach Bundesländern.

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Niedersachsen
Stand vom 26.10.2020
 

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G

Gelöschtes Mitglied 3063

Guest
Niedersachsen
Stand vom 26.10.2020
Auch das ist ab morgen passè, wenn die Gültigkeit nicht ausdrücklich nochmal bestätigt wird.
In Thüringen steht Folgendes drin :
§ 3 Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit
(1) Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur allein, mit Angehörigen des eigenen Haushalts und eines weiteren Haushalts, jedoch mit insgesamt höchstens zehn Personen, gestattet.

(2) Absatz 1 gilt nicht für (...)
2. berufliche und amtliche Tätigkeiten sowie die erforderliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen einschließlich erforderlicher Jagdausübung,
Jetz ist die Frage, ob Gesellschaftsjagden im vollen Umfang darunter fallen oder unter Veranstaltungen mit den dafür notwendigen Ausnahmegenehmigungen.
In Bayern ist die Jagd nicht erwähnt, aber die Möglichkeit von Ausnahmegenehmugungen für Veranstaltungen, wenn von seiten des Gesundheitsamtes keine Bedenken vorliegen.
 
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Jagd ist Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen.
Also urteile ich mal zart
TH, ja
BB, JA
NRW, JA
HE, JA


Mal allgemein gesprochen, Gesellschaftsjagd ist keine Unterhaltungsveranstaltung,
 
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Mecklenburg-Vorpommern: JA (für MVP Einwohner und Jagdausübungsberechtigte in MVP)

Gemäß § 5 Abs. 9 der Corona-Landesverordnung dürfen sowohl im Land wohnhafte Jäger als auch Jagdausübungsberechtigte mit erstem Hauptwohnsitz außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns, die über das Jagdausübungsrecht in einem Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern verfügen oder Inhaber einer entgeltlichen Jahresjagderlaubnis für einen Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern sind an diesen Veranstaltungen teilnehmen, denn auch die Einreise ist ihnen gestattet.

Ferner wird klarstellend darauf verwiesen, dass Einreisen in das Land Mecklenburg Vorpommern für auswärtige Jagdgäste nicht gestattet sind, sofern keine weiteren Ausnahmetatbestände des § 5 Anwendung finden.
 
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In Brandenburg dürfen auch auswärtige Jagdgäste einreisen.
Für meine Gruppe (17 Personen zwischen Flensburg und München) erhält unser Hotel eine Ausnahmegenehmigung um uns zu beherbergen für die vier Tage.
 
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Die Pensionen hatten zuerst flächig abgesagt. Übernachtungen sind jedoch nur zu touristischen Zwecken nicht gestattet. Für Pächter lässt sich die Erforderlichkeit im Rahmen der ASP sicher begründen.
Die letzten offenen Fragen waren, ob dann Quarantäneregeln greifen.
 
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