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Auch das ist ab morgen passè, wenn die Gültigkeit nicht ausdrücklich nochmal bestätigt wird.Niedersachsen
Stand vom 26.10.2020
Jetz ist die Frage, ob Gesellschaftsjagden im vollen Umfang darunter fallen oder unter Veranstaltungen mit den dafür notwendigen Ausnahmegenehmigungen.§ 3 Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit
(1) Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur allein, mit Angehörigen des eigenen Haushalts und eines weiteren Haushalts, jedoch mit insgesamt höchstens zehn Personen, gestattet.
(2) Absatz 1 gilt nicht für (...)
2. berufliche und amtliche Tätigkeiten sowie die erforderliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen einschließlich erforderlicher Jagdausübung,
Daß Problem ist, daß viele meinen, "Gesellschaft" käme von "gesellig"... *otoff*Mal allgemein gesprochen, Gesellschaftsjagd ist keine Unterhaltungsveranstaltung,
Sachsen auch ja, siehe Seite, deren Namen hier nicht genannt werden darf...TH, ja
BB, JA
NRW, JA
HE, JA
SL, JA
BW, JA
MV, ja