Die Krux der UG ist das Du 25 % des Gewinnes in die Rücklagen legen mußt bis das Haftungskapital einer GmbH angespart ist..
Hä?
.. und die Banken weder eine UG noch eine GmbH mit Kapital ausstatten wen du n icht mit deinem Preivatvermögen gerade stehst.
Bürgschaft ist klar, ist aber uninteressant, es geht vornehmlich um die Haftungsbeschränkung , die sich aus Opportunitätsrisiken ergeben!
BTW : die Rücklagen müssen Versteuert werden...
Eingebrachtes Kapital ist keine Rücklage und muss auch nicht versteuert werden! Gewinne werden versteuert!
so wird das dann mitunter ein teures ansparen ! Schlicht falsch!
Daher währe zu Überlegen Anfänglich eine UG; Aufträge per Bankbürgschaft die Gewährleistung und Erfüllung für den Kunden absichern ( nur dann wirst du auch Vorkasse für Auftragsbestätigungen gelten machen können) und schnelsten Umwandeln in eine GmbH.
TM