UJB auskunftspflichtig über Jagdbezirksgrenzen und Eigentümer/Pächter?

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Ich residiere in einer kreisfreien Stadt und möchte mich über die Lage der Jagdbezirke und ggf. die Ansprechpartner informieren. Die lokale Jägerschaft hat auf meine Anfrage bislang nicht reagiert. Daraufhin habe ich bei der UJB vorgesprochen, die mir mit Hinweis auf Datenschutz keine Auskunft erteilt haben. Hat jemand eine Idee, wo ich Auskunft bekommen könnte?


Horridoh!
Anhalter
 
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Geh mal zu der Stadt / Gemeindeverwaltung, die müsste dir zumindest die zuständigen Pächter benennen können. (und wollen)


wmh

Jäger:cool:
 
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Datenschutz! Ich würde denen geben, wenn sie Hinz und Kunz meinen Namen/Anschrift geben würden.
 
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Moin Anhalter,

eine "Liste mit Karte" wirst Du (ohne ganz spezielle Begründung) nicht erhalten können.

In der Regel sucht man sich auch nicht ein regionales Revier aus einer Liste aus (Generation "ohne meinen Alltours sag ich nichts"?), sondern man wird bei der Kreisjägerschaft vorstellig (z.B. Jahresversammlung), stellt sich vor und fragt freundlich, ob jemand einen Jagderlaubnisschein zu vergeben hat. Wenn sich daraufhin jemand meldet, muss man eben selbst entscheiden, ob das fragliche Revier zusagt oder nicht. Bei interessanten Revieren in direkter Wohnortnähe kommt man ebenfalls über den jeweiligen Hegering bzw. KJS an den jeweiligen Jagdausübungsberechtigten.

Merke: Emails oder Schriftsätze sind meist unbeachtlich. In der Jägerschaft wird am Besten vis-a-vis (transatlantisch: face to face) miteinander gesprochen!

Viel Erfolg,
Schnepfenschreck.
 
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..was is denn der Grund für die Nachfrage über Pächter und Jagdgrenzen???????????in der Tat ist der Datenschutz von der UJB sicherzustellen.
 
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Natürlich darf die UJB die Daten nicht rausrücken. Stellt euch mal vor, das würde funktionieren! Dann hätten wir die militanten Jagdschädlinge schnell Zuhause an der Tür!
 
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Bei Neuverpachtung erhälst Du Auskunft über Grenzen des Jagdreviers bei der Jagdgenossenschaft.
Ansonsten lautet der Spruch "Einfach nur die Klappe halten".;-)

Gruß Seppel
 
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Sorry, Leute, aber das mit dem Datenschutz stimmt so nicht. Wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, darf der Pächter auch genannt werden. Nun kann man darüber diskutieren, was berechtigtes Interesse ist und was nicht. Der Wunsch eines Jagdscheininhabers, der ja bei der Behörde bekannt ist, mit dem Jagdpächter oder Eigenjagdbesitzer eines ortlichen Reviers Kontakt aufzunehmen, ist durchaus ein berechtigtes Interesse – jedenfalls in Bayern. Aber vielleicht ticken die Uhren in Bayern anders und man geht einfach vernünftiger miteinander um. Ich weiß es auch nicht. Jedenfalls hatte ich noch nie Probleme, über die Behörde den zuständigen Jagdpächter zu erfahren.
 

Fex

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Bei meiner UJB war das anders. Ich habe keine Informationen über die Pächter der Nachbarreviere erhalten.

Noch lustiger: das neue JWMG verpflichtet mich als anerkannten Nachsuchenführer, nach Abschluss der Nachsuche den zuständigen Revierpächter zu informieren. Es bedurfte mehrerer Mails zwischen UJB und OJB und LJV, um eine Liste - die kam dann aber ohne Telefon- oder Maildaten - von der UJB zu bekommen.

Man kann den Datenschutz auch übertreiben - abgesehen davon, dass dieser Passus im JWMG völlig an der Praxis vorbeigeht.
 
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Bei uns ist das so geregelt das alle Pächter und Jagdaufseher eine Karte der Nachbarreviere bekommen, mit den Namer der Pächter und der Jagdaufseher. Andere Personen erhalten keine Auskunft, will ein "Fremder" eine Telefon Nr. muss er seine Nr. bei der Gemeinde angeben und die Gemeinde ruft dann den Pächter/Jagdaufseher an und gibt die Nr. weiter, mit der Bitte um Rückruf.
 
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Sorry, Leute, aber das mit dem Datenschutz stimmt so nicht. Wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, darf der Pächter auch genannt werden. Nun kann man darüber diskutieren, was berechtigtes Interesse ist und was nicht. Der Wunsch eines Jagdscheininhabers, der ja bei der Behörde bekannt ist, mit dem Jagdpächter oder Eigenjagdbesitzer eines ortlichen Reviers Kontakt aufzunehmen, ist durchaus ein berechtigtes Interesse – jedenfalls in Bayern. Aber vielleicht ticken die Uhren in Bayern anders und man geht einfach vernünftiger miteinander um. Ich weiß es auch nicht. Jedenfalls hatte ich noch nie Probleme, über die Behörde den zuständigen Jagdpächter zu erfahren.

Da hast du Glück gehabt. Neugierde ist kein berechtigtes Interesse!
 
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Noch lustiger: das neue JWMG verpflichtet mich als anerkannten Nachsuchenführer, nach Abschluss der Nachsuche den zuständigen Revierpächter zu informieren. Es bedurfte mehrerer Mails zwischen UJB und OJB und LJV, um eine Liste - die kam dann aber ohne Telefon- oder Maildaten - von der UJB zu bekommen.
Hast du als anerkannter NSF nicht die grün-rote Glaskugel bekommen. ;-)

Ein weiterer Schwank unserer grün-roten Landesregierung mit der Praxis-Allergie.
 

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