Umgang mit Zahlencode nach dem Tod

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Ich hab mich letztens mit meine Vater über das unschöne Thema Tod und Erbe unterhalten (Gott lob ist er noch fit und bei bester Gesundheit). Er ist selber Jäger und Sportschütze. Die LW kann ich als Jäger ohne Probleme übernehmen. Die KW könnte ich auch auf meine WBK nehmen, bekommen nach Aussage unsere Behörde aber, keinen Muni-Erwerb eingetragen da meine beiden KW schon belegt sind.

Soweit so gut. Allerdings kam ich im Zuge dessen auf den Gedanken was mit meinen Waffen geschiet bzw. wie meine Angehörigen an die Dinger ran kommen da ich einen Tresor mit Zahlencode habe. Den Code darf ich ja keinem sagen?????? Hat (te) einer schonmal den Fall? Dürfte ich den Code einem Anwalt mitteilen oder muss ich da eine Testament machen? Meine Idee wäre einem Jagdfreund einen Umschlag mit dem Code zu übergeben der Ihn dann in seinem Tresor aufbewahrt und im Fall der Fälle an den Tresor kommt bzw. meiner Frau/Kinder (noch minderjährig) den Umschlag übergibt. Aber macht er sich dann strafbar?

Und bei der Behörde hab ich nachgefragt. Die großen Augen und Ratlosigkeit konnte ich durchs Telefon quasi hören.
 
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Aus der Hüfte geschossen - ohne rechtlich fundiertes Wissen - wäre ein notariell verwahrtes Testament wohl die Beste und rechtlich einwandfreieste Option.

Anderseits könnte man ja bei der Behörde schriftlich nach fragen und auf einer schriftlichen Antwort bestehen.... Lustigerweise müssen sie dies sogar beantworten:
§ 25 (1) VwVfG:
Die Behörde soll die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind. Sie erteilt, soweit erforderlich, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten.
 
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Das weiß ich ja nicht so recht. Evtl das in dem Tresor 2 Kurzwaffen sind die er lt. seiner WBK nicht haben/besitzen/was auch immer der deutsche Gesetztestext für ein Wort da vorsieht/an sich nehmen darf.
 
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Oder genauer: Er hat eine Revolver in .357, ich auch einen Revolver in .357, eine Pistole 9mm und eine Sportpistole in .22lfb; Bedürfniss über das Sportschießen.
 
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Ich hab mich letztens mit meine Vater über das unschöne Thema Tod und Erbe unterhalten (Gott lob ist er noch fit und bei bester Gesundheit). Er ist selber Jäger und Sportschütze. Die LW kann ich als Jäger ohne Probleme übernehmen. Die KW könnte ich auch auf meine WBK nehmen, bekommen nach Aussage unsere Behörde aber, keinen Muni-Erwerb eingetragen da meine beiden KW schon belegt sind.

Soweit so gut. Allerdings kam ich im Zuge dessen auf den Gedanken was mit meinen Waffen geschiet bzw. wie meine Angehörigen an die Dinger ran kommen da ich einen Tresor mit Zahlencode habe. Den Code darf ich ja keinem sagen?????? Hat (te) einer schonmal den Fall? Dürfte ich den Code einem Anwalt mitteilen oder muss ich da eine Testament machen? Meine Idee wäre einem Jagdfreund einen Umschlag mit dem Code zu übergeben der Ihn dann in seinem Tresor aufbewahrt und im Fall der Fälle an den Tresor kommt bzw. meiner Frau/Kinder (noch minderjährig) den Umschlag übergibt. Aber macht er sich dann strafbar?

Und bei der Behörde hab ich nachgefragt. Die großen Augen und Ratlosigkeit konnte ich durchs Telefon quasi hören.
Die Erben erben und haben ja in der Zeit zwischen Ableben des Erblassers und Ausstellen der Erben-WBK auch keinen luftleeren Raum.

Der Jagdfreund kann doch den Code haben (sicher verwahren), im Fall der Fälle mit den Erben den Bestand sichten und sich dann um den Behördenkram kümmern.

Wenn man ganz sicher gehen möchte, schreibt man halt auf den Umschlag "Im Falle meines Todes zu öffnen", Inhalt ist dann offiziell nicht bekannt und derjenige, der ihn bekanntgegeben hat, nicht mehr am Leben.
 
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Das weiß ich ja nicht so recht. Evtl das in dem Tresor 2 Kurzwaffen sind die er lt. seiner WBK nicht haben/besitzen/was auch immer der deutsche Gesetztestext für ein Wort da vorsieht/an sich nehmen darf.
Kann man sie nicht dem Jagdfreund vererben? Oder muss man dann sein eigenes Kontingent runterschmelzen?
 
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Man kann KW vererben. Die hat der Erbe dann zusätzlich. Da wird nichts verrechnet.
Zumindest nach meinem Wissenstand.
 
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Ja, er kann die Wafenn erben......und wenn er keine Muni dafür hat nur angucken. Nen Muni-Erwerb gibts dafür nämlich nicht da kein Bedürfniss. Aber erstmal muss er an die Pustemänner rankommen.
 
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Er har doch nicht gefragt wer was erben kann. Es galt wie man den Code verwahren kann. Schriftliche Frage bei der Behörde muss beantwortet werden, wie ja schon oben beschrieben.
 
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Verrückter Gedanke: Man könnte ja fast fragen ob man den Code nicht bei der Waffenbehörde hinterlegen kann. Die werden ja die ersten sein die Wissen wollen was nach dem Ableben damit passiert. Wenn sie nun die einzigen verbliebenen sind, die den Code kennen, dann liegt der schwarze Peter bei denen.

Ich bin mir nicht sicher ob der TS eine rechtlich einwandfreie oder eine gebräuchliche Lösung sucht. Das der Code bei einem waffenrechtlich berechtigten Jagdfreund versiegelt hinterlegt wird hab ich schon öfter gehört. Dadurch dass der gleichzeitig aber keinen Hausschlüssel hat, hat er trotzdem keinen unerlaubten Zugriff auf die Waffen, aber eben doch Zugriff im Fall der Fälle unter Aufsicht der Hinterbliebenen.
Ob das rechtlich einwandfrei ist, keine Ahnung.
 
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Auch wichtig.:
Unbedingt testamentarisch festhalten wer die Kurzwaffen erbt!
 
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Leihenmeinung: jeder Berechtigte deine Waffen zu führen könntest du den Code weiter geben.
Voraussetzung ist natürlich, das er den Code nicht weiter plaudert.

Ich würde dafür ein Jäger in der möglichst nahen Familie damit beauftragen.

Ich habe die Intention des komplexen Waffengesetzes so verstanden, das nicht jeder an Waffen rankommt, sondern nur berechtigte Personen.
Also jeden den du deine Waffe leihen könntest, müsstest du doch auch den Code sagen können.
 

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