- Registriert
- 16 Mai 2005
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Mich beschäftigt eine m. E. nach interessante Frage.
Sofern man - aus welchen Gründen nun auch immer - als Wiederlader seine Munition aus umgeformten Hülsen herstellt, weist schließlich die fertige Patrone ja einen eigentlich der Munition nicht entsprechenden Bodenstempel auf.
Einige auch für uns mitteleuropäische Jäger sehr attraktive Jagdländer (darunter z. B. auch Polen und Namibia) machen die Einfuhr einer begrenzten Menge von Büchsenmunition davon abhängig, dass eine Waffe des entsprechenden Kalibers mitgeführt wird.
Was passiert nun, wenn ich beispielsweise auf dem Hosea Kutako Airport stehe, dem Immigration-Officer z. B. eine fiktive 8,5x63 Reb - Büchse und die dazugehörigen angenommenermaßen selbst aus .280 Rem. Hülsen gefertigten Patronen in gehöriger Anzahl vorlege? Darf ich dann abmunitioniert meinen Weg mit einer Püste fortsetzen, für die ich ja ganz gewiss bereits am nächsten Kiosk reichlich Futter erwerben kann (der konstruierte Fall wiird in der Regel alte oder seltene Kaliber betreffen; anderes Messing formt man ja nicht um) fortsetzen oder sind die Herrschaften ebenda mit solchen Fällen vertraut und zücken nach einem kurzen routinierten Blick in die entsprechenden Maßtafeln einen Messschieber, um die maßliche Identität der gegebenen Patronen mit der für die vorgelegte Waffe zu verwendenen Munition festzustellen.
Oder isses mal so und mal so, je nachdem ob ein gerader oder ungerader Tag ist?
Ja, ja...Fragen über Fragen...
...aber hat jemand eine auf gesichertem Wissen basierende Antwort parat?
Es dankt bereits im Voraus
der Mandrill
Sofern man - aus welchen Gründen nun auch immer - als Wiederlader seine Munition aus umgeformten Hülsen herstellt, weist schließlich die fertige Patrone ja einen eigentlich der Munition nicht entsprechenden Bodenstempel auf.
Einige auch für uns mitteleuropäische Jäger sehr attraktive Jagdländer (darunter z. B. auch Polen und Namibia) machen die Einfuhr einer begrenzten Menge von Büchsenmunition davon abhängig, dass eine Waffe des entsprechenden Kalibers mitgeführt wird.
Was passiert nun, wenn ich beispielsweise auf dem Hosea Kutako Airport stehe, dem Immigration-Officer z. B. eine fiktive 8,5x63 Reb - Büchse und die dazugehörigen angenommenermaßen selbst aus .280 Rem. Hülsen gefertigten Patronen in gehöriger Anzahl vorlege? Darf ich dann abmunitioniert meinen Weg mit einer Püste fortsetzen, für die ich ja ganz gewiss bereits am nächsten Kiosk reichlich Futter erwerben kann (der konstruierte Fall wiird in der Regel alte oder seltene Kaliber betreffen; anderes Messing formt man ja nicht um) fortsetzen oder sind die Herrschaften ebenda mit solchen Fällen vertraut und zücken nach einem kurzen routinierten Blick in die entsprechenden Maßtafeln einen Messschieber, um die maßliche Identität der gegebenen Patronen mit der für die vorgelegte Waffe zu verwendenen Munition festzustellen.
Oder isses mal so und mal so, je nachdem ob ein gerader oder ungerader Tag ist?
Ja, ja...Fragen über Fragen...
...aber hat jemand eine auf gesichertem Wissen basierende Antwort parat?
Es dankt bereits im Voraus
der Mandrill