Umsatzsteuer Jagdgenossenschaft

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GM!

Jain. Wenn im Vertrag steht, X € / Hektar + USt, und dementsprechend die "Rechnung", dann ist a) die USt vom Pächter zu zahlen und b) die USt von der JG / EJ-Inhaber auch an das FA abzuführen.

Die JG wäre natürlich dermaßen blöd, sie zu vereinnahmen, obwohl sie es nicht müsste..... Wobei es auch Vorteile hat, die Kleinunternehmerregelung NICHT in Anspruch zu nehmen. Stichwort Vorsteuerabzug. Vorteil für die JG versteht sich.

wenn ich davon ausgehe, dass genau das zutrifft, habe ich also als Pächter keine Handhabe, die JG zu "zwingen" auf die Erhebung der USt zu verzichten, da sie diese ja nicht abführen müssten, es aber eben tun?
 
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Servus,

Präzisiere das DAS mal bitte.

so wie du es dargestellt hast, macht es die JG bei uns:

Jain. Wenn im Vertrag steht, X € / Hektar + USt, und dementsprechend die "Rechnung", dann ist a) die USt vom Pächter zu zahlen und b) die USt von der JG / EJ-Inhaber auch an das FA abzuführen.
[...]

zumindest habe ich zunächst mal keine Zweifel daran, dass die JG die von allen Pächtern erhobene USt auch abführt. Dafür habe ich keine Anhaltspunkte und deswegen gehe ich davon auch aus.
Ich stelle eben "nur" in Frage, ob sie die USt überhaupt erheben müsste, da sie nach meinen überschlägigen Berechnungen eben unter den 22.000,-€ Umsatz bleibt und somit nicht USt-abführungspflichtig wäre.
Und wenn dies so ist, frage ich mich, ob ich die JG dazu zwingen kann, auf die Erhebung zu verzichten...
 
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Servus,



so wie du es dargestellt hast, macht es die JG bei uns:



zumindest habe ich zunächst mal keine Zweifel daran, dass die JG die von allen Pächtern erhobene USt auch abführt. Dafür habe ich keine Anhaltspunkte und deswegen gehe ich davon auch aus.
Ich stelle eben "nur" in Frage, ob sie die USt überhaupt erheben müsste, da sie nach meinen überschlägigen Berechnungen eben unter den 22.000,-€ Umsatz bleibt und somit nicht USt-abführungspflichtig wäre.

Erheben müssen tut sie die USt bei unter 22.000 Umsatz nicht. Sie kann es aber - und muss sie dann eben auch abführen.

Wie geschrieben, es hat aus unternehmerischer Sicht (der JG) auch Vorteile, die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch zu nehmen und USt abzuführen. Sie kann dann bspw. die Vorsteuer in Abzug bringen, wenn sie entsprechende Ausgaben hat. Am Anfang des Threads vor zwei Jahren schrieb jemand das Beispiel mit der Unterhaltung des Wegenetzes. Die Gründe können mannigfaltig sein.

Für dich ist das natürlich blöd, weil teuer.

Und wenn dies so ist, frage ich mich, ob ich die JG dazu zwingen kann, auf die Erhebung zu verzichten...

Ich wüsste nicht wie. Auf's FA würde ich nicht bauen, die freuen sich schließlich, wenn's sprudelt....
 

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