Umsatzsteuer Jagdgenossenschaft

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Und damit wären wir bei des Pudels Kern: Wenn ich als Jäger in Frage stelle, dass eben diese 22.000,-€ Umsatz durch die JG erreicht worden sind, welche Handhabe habe ich gegenüber der Jagdgenossenschaft, diese Auskunft zu erhalten?

Gehe zur Generalversammlung, lausche dem Geschäftsführer beim Geschäftsbericht und zack bist du schlauer!
 
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Servus und danke erst einmal für eure Meinungen.

Es ist natürlich für den Jäger schon interessant ob er zur vereinbarten Pacht auch noch die MwSt zu entrichten hat.
Wenn die Jagdgenossenschaft die 22.000,-€ Umsatz (=Pachteinnahme) überschreitet ist sie m.E. umsatzsteuerpflichtig und somit wird dieser Posten (korrekterweise, da im Pachtvertrag niedergeschrieben) auf die Pächter "abgewälzt". Der Pächter muss sie zusätzlich entrichten.

Ist der Jahresumsatz aber < 22.000,-€, dann entsteht keine Verpfichtung gegenüber dem Finanzamt die USt abzuführen. Ergo ist sie auch nicht beim Pächter einzutreiben. Das Niederschreiben im Pachtvertrag, dass die USt in jedem Falle mitabzuführen ist, kann ja nur für den Fall korrekt sein, als dass die JG USt-pflichtig ist.

Und damit wären wir bei des Pudels Kern: Wenn ich als Jäger in Frage stelle, dass eben diese 22.000,-€ Umsatz durch die JG erreicht worden sind, welche Handhabe habe ich gegenüber der Jagdgenossenschaft, diese Auskunft zu erhalten?
Die Jagdgenossenschaft ist ihren Mitgliedern Auskunftpflichtig . Jeder Jagdgenosse muss die Abrechnung einsehen könne.
 
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Servus,

Die Jagdgenossenschaft ist ihren Mitgliedern Auskunftpflichtig . Jeder Jagdgenosse muss die Abrechnung einsehen könne.

ich bin ja nicht qua meiner Eigenschaft als Pächter Mitglied der Jagdgenossenschaft. Mitglied bin ich da nur, wenn ich Flächen mein Eigen nenne, die in die JG eingebracht werden.

Bei der letzten Sitzung der JG waren nur (Flächen)Eigentümer erlaubt, die im Kataster aufgeführt waren oder wenn der Katasterstichtag unterschritten war, eine beglaubigte Voreintragung vom Notar für das Grundbuchamt unterm Arm hatten.
 
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Servus,

mE muss vertraglich vereinbarte und in Rechnung gestellte USt in jedem Fall auch abgeführt werden, ungeachtet vorliegender Steuerfreiheit.

dass die JG das NICHT tut, stelle ich zunächst einmal nicht in Frage. Der Punkt ist halt, ob es sozusagen eine Frage der wörtlichen Ausgestaltung des Pachtvertrages ist. Wenn pauschal die USt zu entrichten ist durch den Pächter, ist sie auch seitens der JG abzuführen. Anders sähe es mE aus, wenn im Pachtvertrag stünde, dass eben nur dann die USt zu entrichten ist, wenn die JG USt-wirksam zu veranlagen ist. Aber das herauszufinden ist schwierig, da uns immer wieder darauf verwiesen wird, dass uns solche Informationen seitens der JG (Ansprechpartner ist gem. Satzung der JG der Gemeinderat!) durch den Gemeinderat aufgrund Steuergeheimnis nicht zur Verfügung gestellt werden dürfen.

Da beisst sich die Katze somit in den Schwanz...
 
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Servus,



ich bin ja nicht qua meiner Eigenschaft als Pächter Mitglied der Jagdgenossenschaft. Mitglied bin ich da nur, wenn ich Flächen mein Eigen nenne, die in die JG eingebracht werden.

Bei der letzten Sitzung der JG waren nur (Flächen)Eigentümer erlaubt, die im Kataster aufgeführt waren oder wenn der Katasterstichtag unterschritten war, eine beglaubigte Voreintragung vom Notar für das Grundbuchamt unterm Arm hatten.
Man sollte halt einen zum Freund haben . Oder wie meine Wenigkeit Flächen die zur JG gehören in Besitz in der eigenen Jagd(pacht) .
 
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Umsatzsteuerpflichtig ist die Pachteinnahme in jedem Falle.

Bei unter 22.000 € (bzw. 17.500 €) wird sie lediglich nicht erhoben, siehe § 19 Absatz 1 Satz 1 UStG.

Diese Regelung hat sowohl für das Finanzamt als auch den "Unternehmer" Vorteile sowie hier zu vernachlässigende Nachteile.

Wenn der Unternehmer diese Regelung in Anspruch nimmt hat er das explizit in der Rechnung aufzuführen, § 14 Absatz 4 Nr. 8 UStG gilt analog.

Im Umkehrschluss, wenn das Unternehmen diese Regelung nicht in Anspruch nimmt (nehmen kann) hat es auch die Umsatzsteuer auf der Rechnung auszuweisen. Tut es das unberechtigterweiese, nun, dann entsteht die Steuer auch, § 14c Abs. 2 UStG.

Für die Pächter ist es jetzt natürlich interessant, ob der Pachtzins netto oder brutto vereinbart wurde.

Netto biste gekniffen.

Brutto biste fein raus.

Was steht denn im Pachtvertrag, oder habe ich das überlesen?

Anders sähe es mE aus, wenn im Pachtvertrag stünde, dass eben nur dann die USt zu entrichten ist, wenn die JG USt-wirksam zu veranlagen ist. Aber das herauszufinden ist schwierig

Nöönönönönööö. Wenn das so drin stehen würde, dann hat die JG auch einen entsprechenden Nachweis zu erbringen.
 
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Servus,

[...]

Für die Pächter ist es jetzt natürlich interessant, ob der Pachtzins netto oder brutto vereinbart wurde.

Netto biste gekniffen.

Brutto biste fein raus.

Was steht denn im Pachtvertrag, oder habe ich das überlesen?
[...]

Auszug:
Pachtpreis
(1) Die jährliche Jagdpacht für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk mit einer Größe von ca. X ha Waldfläche und ca. X ha Feldfläche, beträgt
pro Hektar Waldfläche X,75 €= X,50 €
pro Hektar Feldfläche X,50 €= X,00 €
gesamt X,50 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %, sofern die Obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder dieses Rechtsgeschäft der Umsatzsteuer unterwerfen sollten. Der Pächter hat ab dem vom Finanzministerium jeweils bestimmten Termin zuzüglich zur jährlichen Jagdpacht nach Satz 1, die Umsatzsteuer zu entrichten. Dies gilt auch dann, wenn das für den Verpächter zuständige Finanzamt die Umsatzsteuer ihm gegenüber per Bescheid festsetzt. Insofern kann auch eine rückwirkende Inrechnungstellung erfolgen.
 
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Servus alle zusammen,

ich frische hier mal wieder auf: gibt es grundsätzliche Änderungen in diesem Thema zu berücksichtigen?

Hintergrund: In unserem seit diesem Jagdjahr laufenden Pachtvertrag ist die USt mitabzuführen. Einen Steuerbescheid der Jagdgenossenschaft hat aber bisher keiner gesehen. Ich stelle somit die Rechtmäßigkeit der USt-Abführung in Frage. Bevor ich allerdings argumentativ dagegen angehen will, muss ich natürlich ausschließen, dass sich die Rechtslage geändert hat ;-)

Konstellation:
Jagdgenossenschaft in Baden-Württemberg verpachtet die gemeinsamen Jagdbezirke. Die Gemeinde bringt den Großteil der Waldflächen ein und die (mannigfaltigen) Eigentümer der Feldmark die Feldanteile.

Auszüge aus Satzung:

Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft wurde nach § 15 Abs. 7 JWMG für die Dauer der gesetzlichen Mindestpachtzeit dem Gemeinderat übertragen. Der Gemeinderat vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich.
1. Der Gemeinderat hat die Interessen der Jagdgenossenschaft 4 wahrzunehmen. Er ist an die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen gebunden, soweit sich diese im Rahmen der Gesetze halten.
2. Der Gemeinderat ist befugt, in eigener Zuständigkeit dringende Angelegenheiten zu erledigen und unaufschiebbare Geschäfte zu vollziehen.
3. Der Gemeinderat hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
a) Einberufung und Leitung der Versammlung der Jagdgenossen,
b) Durchführung der Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen,
c) Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens, einschließlich der Bestellung eines Kassen- und Rechnungsprüfers,
d) Führung des Schriftwechsels und Beurkundung von Beschlüssen,
e) Vornahme der öffentlichen Bekanntmachungen bzw. ortsüblichen Bekanntgaben,
f) Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks,
[...]
1. Die Versammlung der Jagdgenossen hat beschlossen, dass der Reinertrag aus der Jagdnutzung der Gemeinde zur Verfügung gestellt wird.
[...]
1. Ein besonderer Haushaltsplan für die Jagdgenossenschaft wird nicht aufgestellt.
2. Die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft sind, voneinander getrennt (Brut-toprinzip), unter Angabe von Tag (Datum) und Grund der Zahlung sowie des Zahlungspflichtigen bzw. Empfangsberechtigten in einem Kassenbuch aufzuführen. Für jedes Wirtschaftsjahr (§ 18) ist ein neues Kassenbuch anzulegen. Die Kassenbücher sind jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahres mit der Ausweisung des Reinertrags abzuschließen. Die abgeschlossenen Kassenbücher sind anschließend nach Ablauf von 3 Wirtschaftsjahren dem vom Gemeinderat bestellten Kassen- und Rechnungsprüfer vorzulegen. Der Prüfer hat in angemessenen Zeitabständen, in der Regel jedoch spätestens nach 3 Jahren, in einer Kassenbestandsaufnahme zu ermitteln, ob der Kassenistbestand mit dem Kassensollbestand übereinstimmt, der Zahlungsverkehr, die Kassengeschäfte und die Buchführung ordnungsgemäß erledigt werden, insbesondere die Einnahmen und Ausgaben rechtzeitig und vollständig eingezogen oder geleistet werden und dem Grunde und der Höhe nach den Rechtsvorschriften und Verträgen entsprechen.



Hat es irgendeine Bedeutung, dass die Versammlung Jagdgenossen beschlossen hat, die Einnahmen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen, sprich erwächst hieraus, dass nicht die Jagdgenossenschaft umsatzsteuerrechtlich veranlagt wird, sondern die Gemeinde?

Besten Dank für Antworten!

Waidmannsheil!


Uli
Frag einfach mal nach der Umsatzsteuer-ID der Jagdgenossenschaft.

;-) die kannst du sogar online auf Gültigkeit prüfen...
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
 
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mE muss vertraglich vereinbarte und in Rechnung gestellte USt in jedem Fall auch abgeführt werden, ungeachtet vorliegender Steuerfreiheit.
Kann ich dir so nicht unterschreiben.

Die JG kann doch keine Steuer für das Finanzamt einnehmen wenn sie gar nicht USt-Pflichtig ist...

Das kann böse ins Auge gehen... ;-)
 
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[...]

zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %, sofern die Obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder dieses Rechtsgeschäft der Umsatzsteuer unterwerfen sollten.

[...]

Ist doch optimal für dich.

Anscheinend unterwerfen "die Obersten Finanzbehörden und der Länder" (Alle Länder? Auch die 15, in denen der Jagdbezirk gar nicht liegt? Merkwürdige Formulierung, aber egal...).

Offensichtlich wird das Rechtsgeschäft der USt unterworfen, sonst würde man sie ja nicht ausweisen. Dann fordere doch einen entsprechenden Nachweis hierüber. Die Formulierung des Pachtvertrages selbst geht ja eher in die Richtung keine Steuer.

Wenn jetzt doch, dann ist die JG auch nachweispflichtig.

Du solltest schlicht und einfach einen Nachweis fordern. Die Formulierung bewusst offen lassen.

Lass sie für dich arbeiten, sie wollen ja schließlich etwas von dir. ;-) Ansonsten einfach mal in den Raum werfen, den nächsten Pachtzins netto zu zahlen.

Kann ich dir so nicht unterschreiben.

Die JG kann doch keine Steuer für das Finanzamt einnehmen wenn sie gar nicht USt-Pflichtig ist...

Das kann böse ins Auge gehen... ;-)

Doch! § 14c Absatz 2 UStG! Wenn sie es als Steuer "einnimmt" muss sie diese auch abführen!

Edit: Und bevor jetzt die Frage aufkommt, was passiert, wenn die JG das dem Finanzamt nicht mitteilt, nun, § 370 AO lässt grüßen.....:D
 
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Ist doch optimal für dich.

Anscheinend unterwerfen "die Obersten Finanzbehörden und der Länder" (Alle Länder? Auch die 15, in denen der Jagdbezirk gar nicht liegt? Merkwürdige Formulierung, aber egal...).

Offensichtlich wird das Rechtsgeschäft der USt unterworfen, sonst würde man sie ja nicht ausweisen. Dann fordere doch einen entsprechenden Nachweis hierüber. Die Formulierung des Pachtvertrages selbst geht ja eher in die Richtung keine Steuer.

Wenn jetzt doch, dann ist die JG auch nachweispflichtig.

Du solltest schlicht und einfach einen Nachweis fordern. Die Formulierung bewusst offen lassen.

Lass sie für dich arbeiten, sie wollen ja schließlich etwas von dir. ;-) Ansonsten einfach mal in den Raum werfen, den nächsten Pachtzins netto zu zahlen.



Doch! § 14c Absatz 2 UStG! Wenn sie es als Steuer "einnimmt" muss sie diese auch abführen!

Edit: Und bevor jetzt die Frage aufkommt, was passiert, wenn die JG das dem Finanzamt nicht mitteilt, nun, § 370 AO lässt grüßen.....:D
Entschuldigung, habe mich verlesen. Ersichtlich waren wir einer Meinung!

Also, hiermit unterschrieben.

Dachte mir schon, wenn die MwSt verlangen aber ned an‘s FA abführen gibt’s doch Ärger...

Flüchtig gelesen dachte ich du wärest der Meinung, wenn MwSt im Vertrag vereinbart wäre müsste diese gezahlt werden auch wenn die JG definitiv nicht USt-pflichtig ist...

Ein Zeichen in die Sasse zu gehen, oder?
 
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Flüchtig gelesen dachte ich du wärest der Meinung, wenn MwSt im Vertrag vereinbart wäre müsste diese gezahlt werden auch wenn die JG definitiv nicht USt-pflichtig ist...

Jain. Wenn im Vertrag steht, X € / Hektar + USt, und dementsprechend die "Rechnung", dann ist a) die USt vom Pächter zu zahlen und b) die USt von der JG / EJ-Inhaber auch an das FA abzuführen.

Die JG wäre natürlich dermaßen blöd, sie zu vereinnahmen, obwohl sie es nicht müsste..... Wobei es auch Vorteile hat, die Kleinunternehmerregelung NICHT in Anspruch zu nehmen. Stichwort Vorsteuerabzug. Vorteil für die JG versteht sich.

Ein Zeichen in die Sasse zu gehen, oder?

Das habe ich mir auch gedacht.
 
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