Ist doch optimal für dich.
Anscheinend unterwerfen "die Obersten Finanzbehörden und der Länder" (Alle Länder? Auch die 15, in denen der Jagdbezirk gar nicht liegt? Merkwürdige Formulierung, aber egal...).
Offensichtlich wird das Rechtsgeschäft der USt unterworfen, sonst würde man sie ja nicht ausweisen. Dann fordere doch einen entsprechenden Nachweis hierüber. Die Formulierung des Pachtvertrages selbst geht ja eher in die Richtung keine Steuer.
Wenn jetzt doch, dann ist die JG auch nachweispflichtig.
Du solltest schlicht und einfach einen Nachweis fordern. Die Formulierung bewusst offen lassen.
Lass sie für dich arbeiten, sie wollen ja schließlich etwas von dir. ;-) Ansonsten einfach mal in den Raum werfen, den nächsten Pachtzins netto zu zahlen.
Doch! § 14c Absatz 2 UStG! Wenn sie es als Steuer "einnimmt" muss sie diese auch abführen!
Edit: Und bevor jetzt die Frage aufkommt, was passiert, wenn die JG das dem Finanzamt nicht mitteilt, nun, § 370 AO lässt grüßen.....