Umzugshelfer beim Waffensammler...

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Hallo!

am Wochenende steht der Umzug eines guten Bekannten an, der Sportschütze und Waffensammler ist, und mehrere (sehr große) Schränke voll Waffen und auch Munition von Wohnung A nach Wohnung B transportieren muss. Die leeren Schränke übernimmt ein Transportunternehmen, den Inhalt jedoch nicht.

Er hat mich gebeten zu helfen, und auch meine Waffenkoffer und Futterale für den Transport und als "Zwischenlager" auszuleihen. Er selbst besitzt nicht für jede seiner Waffen ein eigenes Transportbehältnis.

Frage: Darf ich als Jäger einen Teil seiner Waffen und Munition in meinem PKW transportieren? Selbstverständlich Munition und Waffen getrennt, und jeweils in verschlossenen Behältnissen.

* Gibt es eine mengenmäßige Obergrenze an Munition, die man gleichzeitig im PKW befördern darf (Gefahrgut)?
* Der Transport seiner Langwaffen sollte durch meinen Jagdschein kein Problem darstellen. Gilt dies auch für dessen Kurzwaffen und Kurzwaffenmunition?
* Die Anzahl an Kurzwaffen in Waffenschränken ist je nach Sicherheitsstufe zahlenmäßig begrenzt. Gibt es ähnliche Grenzen auch für den Transport von Kurzwaffen? Konkret: Darf man z.B. in einem Alu-Langwaffenkoffer auch 15 Kurzwaffen gleichzeitig transportieren?
* Ich würde mir eine Kopie seiner WBKs geben lassen. Benötigt man für den Transport der (fremden) Waffen ansonsten noch andere Dokumente? Beispielsweise einen "Ausleihvertrag" oder ähnliches?

Danke!
 
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Derzeit erlaubte Mengen: Zum 01.01.2005 wurden die Freigrenzen beim Transport kleiner Mengen durch eine Änderung der GGVSE angehoben. Ohne Einhaltung weiterer Gefahrgutvorschriften gilt nun für die Klassen 1.1 bis 1.4 die Mengengrenze: o 3 kg Nettoexplosivstoffmasse für "explosive Stoffe" (z.B. Pulver) o 50 kg Bruttomasse für "Gegenstände" (z.B. Munition) Für größere Mengen gelten die im Weiteren hier genannten Vorgaben.
 
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Für den Transport der Waffen in diesem speziellen Fall wäre mir keine erleichternde Regelung bekannt. Es gilt also das was immer gilt und das läuft auf Leihschein(e) hinaus. Der Transport der Waffen sollte aber kein Problem sein wenn ihr jeweils im "Konvoi" hintereinander fahrt, so würde ich es machen, dann ist der Eigentümer bei einer Kontrolle sofort vor Ort. Ansonsten müsste man für diesen worst case einen Leihschein für jede Waffe die du bei dir im Auto hast erstellen, so wie es auch der Fall ist wenn man bspw. eine Waffe für einen Freund zum Büchsenmacher bringt.
 
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§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese
1.als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten
a)... oder
b) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung


Wenn er dabei ist, auch das nicht nötig, da er die Sachherrschaft behält.

Dazu §38 WaffG
im Fall der vorübergehenden Berechtigung zum Erwerb oder zum Führen auf Grund des § 12 Absatz 1 Nummer 1 und 2 oder § 28 Absatz 4 einen Beleg, aus dem der Name des Überlassers und des Besitzberechtigten sowie das Datum der Überlassung hervorgeht, oder
 
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Schreibt nen kurzen, formlosen Zettel mit Art, Marke und Seriennummer der Kniften, die Du transportieren sollst als "Leihschein". Mengenmäßig bei Waffen sicher kein Problem.
50kg Munition hingegen gehen schnell :)
 
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Schreibt nen kurzen, formlosen Zettel mit Art, Marke und Seriennummer der Kniften, die Du transportieren sollst als "Leihschein". Mengenmäßig bei Waffen sicher kein Problem.
50kg Munition hingegen gehen schnell :)
einen Beleg, aus dem der Name des Überlassers und des Besitzberechtigten sowie das Datum der Überlassung hervorgeht, "
 
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einen Beleg, aus dem der Name des Überlassers und des Besitzberechtigten sowie das Datum der Überlassung hervorgeht, "
Die Stammdaten hatte ich als gesetzt vorausgesetzt...und was genau ist ein "Beleg" anderes als ein Zettel, ein Bierfilz, die Rückseite einer Postkarte etc.?
 
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Vom "Überlassen" oder "Leihen" würde ich gar nix irgendwo aufschreiben.

Evtl. einen "Transportauftrag für nachfolgend näher bezeichnete Waffen/Gegenstände am/um von/nach zur persönlichen Rück-/Übergabe am Zielort", etc.....

basti
 
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Wenn er nicht genug taschen/koffer hat, einfach in einen Plastiksack/Bettlaken (dann auch mehrere) und mit Panzertape umwickeln.
Ist nicht schön, aber Gesetzeskonform.
EWB für KW-Mun braucht er für den Transport nicht, wenn die passende KW mit im Auto liegt.
 
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Genau!

Für die Beförderung (oder auch vorübergehende sichere Aufbewahrung) der KW-Munition braucht er eben keine "passende" EWB! Es reicht, wenn er WBK-Inhaber ist.

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 12 Abs. 1 Nr. 1b WaffG
 

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