Re: Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle - Landkreis
Das hört sich doch mal vernünftig an (es gibt also auch Lichtblicke...) und entspricht im Übrigen den Grundsätzen des Landesgebührenrechts in Ba.-Wü. (und wohl auch anderswo).
Denn die Entstehung einer Gebührenpflicht orientiert sich an der VERANLASSUNG einer Verwaltungshandlung, was im Fall einer anlass- und ergebnislosen (Stichproben-)Kontrolle doch sehr in Frage zu stellen ist. Es gibt zwar Verwaltungsgerichte, die trotzdem eine Gebührenpflicht bejaht haben, jedoch mit reichlich haarsträubender "Begründung" ("Pflichtenkreis des Waffenbesitzers"; ob das haltbar ist, werden wohl höhere Instanzen noch zeigen).
Lindwurm schrieb:Die Kontrolle kostet jetzt anscheinend doch nichts. Laut Gebührenssatzung ist eine Kontrolle kostenlos, nur eine Nachkontrolle nach Beanstandungen oder Kontrolle bei besonderen Verdacht ist kostenpflichtig.
Das hört sich doch mal vernünftig an (es gibt also auch Lichtblicke...) und entspricht im Übrigen den Grundsätzen des Landesgebührenrechts in Ba.-Wü. (und wohl auch anderswo).
Denn die Entstehung einer Gebührenpflicht orientiert sich an der VERANLASSUNG einer Verwaltungshandlung, was im Fall einer anlass- und ergebnislosen (Stichproben-)Kontrolle doch sehr in Frage zu stellen ist. Es gibt zwar Verwaltungsgerichte, die trotzdem eine Gebührenpflicht bejaht haben, jedoch mit reichlich haarsträubender "Begründung" ("Pflichtenkreis des Waffenbesitzers"; ob das haltbar ist, werden wohl höhere Instanzen noch zeigen).