Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle - Landkreis Lö

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Gegen 17:23 wurde die Türklingel für meine Wohnung am unteren Eingang betätigt. Meine Frau Chrissi hat sich an der Hausrufanlage gemeldet.
Man hat sich mit Ordnungsamt Weil gemeldet und man wolle sich in der Wohnung umsehen oder so ähnlich (Meine Frau war etwas überrumpelt davon). Auf Nachfrage meiner Frau, warum es geht wurde erklärt, dass man die Aufbewahrung der Waffen überprüfen möchte.
Meine Frau hat dann mich befragt und ich habe der guten Dame vom Ordnungsamt über der Hausmeldeanlage mitgeteilt, dass sie sich doch vorher anmelden mögen und ich sie jetzt sicherlich nicht hereinlasse.
Daraufhin wurde mir per Hausrufanlage mitgeteilt, dass diese Kontrollen immer unangekündigt durchgeführt werden. Das habe ich verneint und mir wurde dann mitgeteilt, dass nur die unangekündigten Kontrollen kostenlos wären und sie auch eine angekündigte machen können und haben mir noch eine EURONEN-Zahl genannt die dann fällig wird.
Daraufhin habe ich nur noch gesagt: „Das könnt ihr so machen, wie ihr wollt“ und den Satz musst ich nochmal wiederholen. Man hat sich dann noch höflich verabschiedet an der Haussprechanlage.
Ich habe dann zunächst noch meine Frau befragt, wie das abgelaufen ist. Meine Frau da etwas überfordert, hat aber in meinen Augen sehr gut reagiert. Der örtlichen Polizeidienststelle habe ich daraufhin eine Email mit der Schilderung diesen Besuchs geschickt.
Irgendwie kommt mir das etwas spanisch vor: Kurz nachdem die Möglichkeit derartige Besuche in der Presse kolportiert wurden, haben tatsächlich Kriminelle das Haus eines Jägers mit diesem Vorwand (keine Ahnung ob es das öfters gegeben hat, aber der erste Vorfall in dieser Richtung der damals in den Jäger-Foren diskutiert wurde, war anscheinend meinem Landkreis) betreten.
Mit den Leuten der Polizeibehörde habe ich mich bisher auch gut verstanden und die haben mir zugesichert (wenn ich z.B. immer wieder mal die gleichen Fotokopien des Tresor-Kaufs vorbeigebracht musste - mehrmals!) dass es bei uns nur Besuche bei Verdacht geben würde.


Inzwischen kam auch die Rückmeldung der Polizei: Das Ordnungsamt nimmt zur Zeit Kontrollen vor.
 
A

anonym

Guest
Re: Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle - Landkreis

Lindwurm schrieb:
...Inzwischen kam auch die Rückmeldung der Polizei: Das Ordnungsamt nimmt zur Zeit Kontrollen vor.

Und nu?
Berichte mal, was Dir die abgewiesenen MA vom OA demnächst geschrieben haben werden.
 
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Re: Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle - Landkreis

Lindwurm schrieb:
Gegen 17:23 wurde die Türklingel für meine Wohnung am unteren Eingang betätigt. Meine Frau Chrissi hat sich an der Hausrufanlage gemeldet.
Man hat sich mit Ordnungsamt Weil gemeldet und man wolle sich in der Wohnung umsehen oder so ähnlich (Meine Frau war etwas überrumpelt davon). Auf Nachfrage meiner Frau, warum es geht wurde erklärt, dass man die Aufbewahrung der Waffen überprüfen möchte.
Meine Frau hat dann mich befragt und ich habe der guten Dame vom Ordnungsamt über der Hausmeldeanlage mitgeteilt, dass sie sich doch vorher anmelden mögen und ich sie jetzt sicherlich nicht hereinlasse.
Daraufhin wurde mir per Hausrufanlage mitgeteilt, dass diese Kontrollen immer unangekündigt durchgeführt werden. Das habe ich verneint und mir wurde dann mitgeteilt, dass nur die unangekündigten Kontrollen kostenlos wären und sie auch eine angekündigte machen können und haben mir noch eine EURONEN-Zahl genannt die dann fällig wird.
Daraufhin habe ich nur noch gesagt: „Das könnt ihr so machen, wie ihr wollt“ und den Satz musst ich nochmal wiederholen. Man hat sich dann noch höflich verabschiedet an der Haussprechanlage.
Ich habe dann zunächst noch meine Frau befragt, wie das abgelaufen ist. Meine Frau da etwas überfordert, hat aber in meinen Augen sehr gut reagiert. Der örtlichen Polizeidienststelle habe ich daraufhin eine Email mit der Schilderung diesen Besuchs geschickt.
Irgendwie kommt mir das etwas spanisch vor: Kurz nachdem die Möglichkeit derartige Besuche in der Presse kolportiert wurden, haben tatsächlich Kriminelle das Haus eines Jägers mit diesem Vorwand (keine Ahnung ob es das öfters gegeben hat, aber der erste Vorfall in dieser Richtung der damals in den Jäger-Foren diskutiert wurde, war anscheinend meinem Landkreis) betreten.
Mit den Leuten der Polizeibehörde habe ich mich bisher auch gut verstanden und die haben mir zugesichert (wenn ich z.B. immer wieder mal die gleichen Fotokopien des Tresor-Kaufs vorbeigebracht musste - mehrmals!) dass es bei uns nur Besuche bei Verdacht geben würde.


Inzwischen kam auch die Rückmeldung der Polizei: Das Ordnungsamt nimmt zur Zeit Kontrollen vor.


Das habe ich so noch nicht gehört, dass eine erneute Kontrolle kostenpflichtig sein soll.
Bei mir wurde auch schon kontrolliert, wobei der erste ,,Besuch" wirklich sehr ungünstig war und ich diesen ablehnen musste, und einen neuen Termin vereinbart habe, was völlig anstandslos so hingenommen wurde.
Habe mir den Namen des Herren geben lassen und telefonische Rücksprache mit der Kreispolizeibehörde gehalten, die mir versicherte, dass der besagte Herr auch wirklich berechtigt ist.
 
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Bei mir wurde noch nicht persönlich kontrolliert. Lediglich die Unterlagen zum Waffenschrank musste ich beibringen. Bei meinem Vater mit Ankündigung.

@Svea: Kommst ja anscheinend aus meiner Ecke. Bei Dir mit Vorankündigung oder einfach so direkt?
 
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Re: Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle - Landkreis

Der erste Besuch war unangekündigt und unpassend, woraufhin ich einen Termin vereinbart habe.
 
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Re: Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle - Landkreis

Svea01 schrieb:
Habe mir den Namen des Herren geben lassen und telefonische Rücksprache mit der Kreispolizeibehörde gehalten, die mir versicherte, dass der besagte Herr auch wirklich berechtigt ist.

Genau so werde ich das im Fall des Falles auch machen. Wenn ich die kontrollierende Person nicht kenne (sprich, nicht einer der mir bekannten Waffenrechts-Sachbearbeiter "meiner" Behörde die Kontrolle durchführt), lasse ich sie auf keinen Fall ins Haus, bevor ich nicht durch Rücksprache bei der Behörde deren Person und Auftrag bestätigt habe. Dienstausweis - kann man im Zeitalter von Photoshop u.ä. eigentlich vergessen (sprich, ist vom Bürger praktisch nicht zu verifizieren).

Immer daran denken: als Waffenbesitzer haben wir auch die Verantwortung, nicht x-beliebige Leute (mit evtl. nur vorgegebenem Behördenauftrag) an unsere Waffen zu lassen. Wenn ich also jemandem wegen mangelnder/im Moment nicht möglicher Identifikation den Einlass verweigere, dann geschieht das aufgrund meiner Obliegenheiten als Waffenbesitzer.
 
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Re: Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle - Landkreis

Gottseidank gibt es auch noch die bürgernahen Behörden, die sich einerseits als Dienstleister für den Staat aber auch für den Bürger sehen.
Wenn man sich kennt und vertrauensvoll Dinge außerhalb des Routinegeschäfts bespricht kann es auf einmal völlig problemlos laufen.
Ich hatte eine deutliche Erweiterung über die vom Jagdschein gedeckten Erlaubnisse beantragt. Daraufhin meinten die SB, sie müssten dann doch die Aufbewahrungsmöglichkeiten besichtigen. Termin ausgemacht, kurz auf den Schrank geguckt und dann im Garten einen Kaffee getrunken mit anregender, interessanter Unterhaltung.
So kann man auch miteinander umgehen.
Übrigens: Das HA-Magazinproblem wird dort in Verbindung mit § 13 (6) WaffG gesehen und nicht ausschließlich mit § 19 (1) c BJG.
 
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Re: Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle - Landkreis

Bei uns gibt es auch nur zwei SB, die man durch Eintragen und Sonstiges schon öfters gesehen hat.
Ansonsten regelt der Hund, wer rein darf und sauber ist oder wer nicht gerade vertrauenserweckend ist werden schon mal die Beiser gezeigt.
 
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Re: Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle - Landkreis

Obicannobi schrieb:
Ansonsten regelt der Hund, wer rein darf...

Hmm, auch eine interessante "Prüfinstanz".
Ich stelle mir da einen vor wie den Hofhund bei "Shawn das Schaf"...
;)
 
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Re: Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle - Landkreis

Enzwälder schrieb:
Genau so werde ich das im Fall des Falles auch machen. Wenn ich die kontrollierende Person nicht kenne (sprich, nicht einer der mir bekannten Waffenrechts-Sachbearbeiter "meiner" Behörde die Kontrolle durchführt), lasse ich sie auf keinen Fall ins Haus, bevor ich nicht durch Rücksprache bei der Behörde deren Person und Auftrag bestätigt habe. Dienstausweis - kann man im Zeitalter von Photoshop u.ä. eigentlich vergessen (sprich, ist vom Bürger praktisch nicht zu verifizieren).

Genau deswegen, sollte das Jeder so machen.
Man kann dem Kontrolleur ja sagen, dass es sich um waffentechnische Angelegenheiten handelt und man eben mit der KPB Rücksprache hält und er eben so lange draußen warten soll.
Das verstehen die auch.
 
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Re: Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle - Landkreis

Achja, habe ganz vergessen: Es handelt sich hier um die Stadt Weil am Rhein. Nicht Landkreis Lö, die haben einen pensionierten Polizisten auf 400 EUR Basis eingestellt. War gross im Lokalblatt mit Bild.

Heute habe ich die Dame angerufen und gefragt ob es wirklich sie war gestern an der Türe ;) Ja, dass war sie tatsächlich und sie hat auch Verständnis für mich gehabt. Anscheinend hat der Polizist, mit dem ich in Kontakt war, noch Rücksprache mit ihr gehalten und auch erklärt, dass ein normaler Bürger kaum die Echtheit von Dienstausweisen beurteilen kann. Sie meinte dann nur noch, wäre ich runtergekommen hätte ich auch die Uniform des Kollegen (Ordnungsamt) gesehen. :D

Habe dann gleich einen Termin ausgemacht und sie sind gerade ohne Beanstandung weg. Haben beide Lachen müssen, als sie mir ihren Ausweis gezeigt hat. Ich wäre aber der Erste gewesen, bei dem die Kontrolle nicht geklappt hat.

Die Kontrolle kostet jetzt anscheinend doch nichts. Laut Gebührenssatzung ist eine Kontrolle kostenlos, nur eine Nachkontrolle nach Beanstandungen oder Kontrolle bei besonderen Verdacht ist kostenpflichtig. Anscheinend hätte ich mich da fast verdächtig gemacht...

Ich kannte die Dame halt noch nicht, ihren Vorgänger hätte ich ja ohne Probleme reingelassen. Der hat mir auch immer versichert, dass diese Kontrollen ohne Verdacht immer angekündigt werden.

Ansonsten ist sowohl Polizei und auch Polizeibehörde/Ordnungsamt *jetzt* der festen Überzeugung, dass diese Kontrollen unangemeldet vorgenommen werden sollen. Meines Wissen ist der Gesetzgeber grundsätzlich von angemeldeten Kontrollen ausgegangen. Noch dazu kann man ja in Wohnräumen den Besuch verweigern, wenn keine akute Gefahr oder ähnliches vorlegen soll.

Eigentlich wurde nur kontrolliert ob der Tresor-Typ den eingereichten Unterlagen entspricht. Dann sollte ich bei jeder Waffe den Ladezustand demonstrieren und dann die Seriennummer zeigen/vorlesen.

Das Fehlen der Ankündigung verstehe ich aber noch immer nicht. Das kann ja eigentlich nur darauf abzielen, eine falsche Lagerung wie die klassische "durchgeladene Puffe unterm Kopfkissen" zu entdecken. Aber bis die zu mir in den vierten Stock hochgerödelt kommen, wäre dieser Misstand ja auch beseitigt.

Alles in allem aber wieder alles gut abgelaufen mit dem Amt, kann mich über die Verwaltung hier nicht beklagen. Wenn doch das Finanzamt hier genauso wäre >:)
 
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Re: Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle - Landkreis

Eigentlich wurde nur kontrolliert ob der Tresor-Typ den eingereichten Unterlagen entspricht. Dann sollte ich bei jeder Waffe den Ladezustand demonstrieren und dann die Seriennummer zeigen/vorlesen.
Seit wann muss ich einen Ladezustand demonstrieren?Wenn ich einen Entsprechenden Schrank habe kann die Waffe auch geladen oder unterladen sein.
Da in einem Tresor auch Persönliche andere Dinge lagern,können sie bei mir den Schrank von außen Prüfen und dann die Anzahl der Waffen auf Vollständigkeit mit meiner WBK prüfen.Waffen herrausnehmen oder irgendwelche anderen Dinge gibts nicht, nur auf Richterliche Anordnung.
Egal ob ich den Sachbearbeiter kenne oder nicht.
 
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Re: Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle - Landkreis

Dernixdurchläßt schrieb:
Seit wann muss ich einen Ladezustand demonstrieren?Wenn ich einen Entsprechenden Schrank habe kann die Waffe auch geladen oder unterladen sein.

Ich habe nur einen B-Schrank und die Munition in einem gesonderten kleinen billigen unklassifizierten Tresor gelagert.

Dernixdurchläßt schrieb:
Da in einem Tresor auch Persönliche andere Dinge lagern,können sie bei mir den Schrank von außen Prüfen und dann die Anzahl der Waffen auf Vollständigkeit mit meiner WBK prüfen.

Ich habe da auch Dokumente und andere Gegenstände darin, die wurden gar nicht beachtet. Wie gesagt man hat nur den Typschild des Tresors angesehen und dann hat man noch kurz die Seriennummern der Waffen abgeglichen.

Das ich erstmal herzeigen soll, dass die Waffe entladen ist, kann ich schon verstehen. Man soll sie ja auch herzeigen, dass die Person vom Ordnungsamt z.B. die Seriennummer lesen kann:


Dernixdurchläßt schrieb:
Waffen herrausnehmen oder irgendwelche anderen Dinge gibts nicht, nur auf Richterliche Anordnung.

IMHO können die auch einen kurzen Brief schicken, und Du musst Ihnen nicht nur alle Waffen zeigen, sondern Ihnen sogar vorbeibringen. Dann können sie die Knarren ausgiebig befingern und ankucken.

Das mit der Kontrolle ohne wirklichen Verdacht sogar in Wohnräumen sehe ich aber sehr kritisch. Angeblich haben die Gesetzgeber soetwas auch nie geplant. Ich würde aber auch DNA-Massenuntersuchungen ablehnen. Zum einen habe ich schon ein paar sogeannte "Analytiker" des BKAs während einer Fortbildung kennenlernen dürfen; zum anderen ist die Sache mit dem in der Presse kolportiertem mysteriösem Phantom dass bei vielen Morden laut DNA dabai war und sogar bei Aufbrüchen von Kaugummi-Automaten nachweisbar ein reiner wissenschaftlicher Treppenwitz.

Jedem, der in der freien Wirtschaft in der Analytik tätig war (egal welches Fachgebiet) war klar, dass hier ein systematischer Fehler vorliegt. Die Fachkräfte des BKA jagen aber jahrelang irgendein Gespenst, bis die Österreicher auf einmal eine eindeutig männliche Leiche mit der weiblichen DNA haben.

Wie gesagt, ich sehe solche Sachen eher kritisch. Kommt man einmal durch puren Zufall in dieses Raster, hat man ein wirkliches Problem. Dann denken alle, es wäre ein eindeutiger Beweis, an die 4,7 % wo das nicht zutrifft wird nicht gedacht und es wird nur noch gesucht, damit dieser Verdacht bestätigt wird.

Naja, das war jetzt nur meine Meinung als einfacher Mann, der chemische Analysen macht. Wenn ich aber das nächste mal die Strasse entlanggehe würde ich mir lieber zweimal überlegen ob ich jetzt irgendwohin spuck oder nicht.
 
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Re: Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle - Landkreis

IMHO können die auch einen kurzen Brief schicken, und Du musst Ihnen nicht nur alle Waffen zeigen, sondern Ihnen sogar vorbeibringen. Dann können sie die Knarren ausgiebig befingern und ankucken.
Ja? Dann würde das eine etwas langwierige Angelegenheit werden. Ich besitze 15 Langwaffen und hab nur einen Langwaffenkoffer. "Angeblich". :biggrin: Und nachdem die nur einmal die Woche auch Nachmittags auf haben, wird sich das mindestens 15 Wochen hin ziehen. Mein Vater ist dazu noch Sammler hat "etwas" mehr, dürfte dann noch länger dauern.......
Dazu kommt, was soll das bringen, wenn man die Waffen vorlegt. Ich war als "Zeuge" bei zwei, drei Kontrollen bei Schützenkollegen dabei, da gab´s Sachbearbeiter, die haben nicht mal gewusst wo man die Nummer auf einer Waffe findet. Ohne lange Diskussion wurde da "ohne Nummer" notiert...... Und bei Sammlerwaffen wird/wurde das richtig "dramatisch". :lol:

Martin
 
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Re: Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle - Landkreis

Soweit ich es verstehe, sind vom Gesetzgeber unangemeldete Kontrollen nur bei Verdacht vorgesehen.
Liegt für einen solchen kein Anlaß vor, muß man die Herrschaften den Weg auf jeden Fall ein zweites mal machen lassen, damit sie sich diese Frechheit schnell wieder abgewöhnen.

Das Fehlen der Ankündigung verstehe ich aber noch immer nicht. Das kann ja eigentlich nur darauf abzielen, eine falsche Lagerung wie die klassische "durchgeladene Puffe unterm Kopfkissen" zu entdecken.
Ich lebe alleine. Da kann das Teil doch wie und wo rumliegen, wie es will, so lange ich da bin?
Wäre allerdings zu faul, es dauernd rein und raus zu befördern, wenn ich komme oder gehe.
 

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