- Registriert
- 28 Feb 2001
- Beiträge
- 13.801
Du kannst mal ganz sicher davon ausgehen, dass die UJB mit der Polizei in SEHR engem Kontakt steht. Wenn der UJB also ein ungültiger, aber hartnäckig im Umlauf befindlicher JES zur Kenntnis gebracht wird, dürfte die örtliche Polizei das innerhalb von 24h auch in den Akten haben.Ob eine UJB bei Kenntniserlangung von rechtswidrigem Verhalten (jenseits der Ordnungswidrigkeiten) im Rahmen ihrer Verwaltungsaufgaben sich zunächst an eine Polizeibehörde wenden muss statt direkt an die Staatsanwaltschaft entzieht sich meiner Kenntnis. Ich möchte es aber stark bezweifeln.
Und die wird das nicht vergessen, denn die Sache hat schliesslich mit Waffen zu tun und da hört der Spass schon auf, bevor er überhaupt angefangen hat.
Mag natürlich sein, dass der PHK mir das heute beim Schüsseltreiben völlig falsch erzählt hat und wir beide neben der Spur laufen, aber dann ist das eben so......
basti