[Hessen] Unbefristeter Begehungsschein wird nicht zurückgegeben

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 15701
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Ob eine UJB bei Kenntniserlangung von rechtswidrigem Verhalten (jenseits der Ordnungswidrigkeiten) im Rahmen ihrer Verwaltungsaufgaben sich zunächst an eine Polizeibehörde wenden muss statt direkt an die Staatsanwaltschaft entzieht sich meiner Kenntnis. Ich möchte es aber stark bezweifeln.
Du kannst mal ganz sicher davon ausgehen, dass die UJB mit der Polizei in SEHR engem Kontakt steht. Wenn der UJB also ein ungültiger, aber hartnäckig im Umlauf befindlicher JES zur Kenntnis gebracht wird, dürfte die örtliche Polizei das innerhalb von 24h auch in den Akten haben.
Und die wird das nicht vergessen, denn die Sache hat schliesslich mit Waffen zu tun und da hört der Spass schon auf, bevor er überhaupt angefangen hat.

Mag natürlich sein, dass der PHK mir das heute beim Schüsseltreiben völlig falsch erzählt hat und wir beide neben der Spur laufen, aber dann ist das eben so......:cool:

basti
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Du kannst mal ganz sicher davon ausgehen, dass die UJB mit der Polizei in SEHR engem Kontakt steht. Wenn der UJB also ein ungültiger, aber hartnäckig im Umlauf befindlicher JES zur Kenntnis gebracht wird, dürfte die örtliche Polizei das innerhalb von 24h auch in den Akten haben.
Und die wird das nicht vergessen, denn die Sache hat schliesslich mit Waffen zu tun und da hört der Spass schon auf, bevor er überhaupt angefangen hat.

Mag natürlich sein, dass der PHK mir das heute beim Schüsseltreiben völlig falsch erzählt hat und wir beide neben der Spur laufen, aber dann ist das eben so......:cool:

basti
Ja so....... ist das ;)
 
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Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Was zu den hier aufgeführten „Problemen“ führt... Laufzeit ein Jahr - bums, aus die Maus.
Es gibt keine Probleme, wenn man nicht welche erfindet.
Auch der Begeher will Planungssicherheit.
Außerdem warum sollte ich mich als Begeher richtig reinknien und engagieren im Revier, Dinge bauen usw. wenn ich nächstes Jahr evtl schon nicht mehr mit darf...
Ne,ne wer engagierte Begeher will sollte auch nicht befristen.
 
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Ehrlich gesagt versteh ich jetzt den ganzen Aufriß nicht. :unsure:

Begehungsscheine sind doch eine freiwillige Angelegenheit des Pächters. Er gibt den Begehern einen Zettel mit, damit diese sich bei kontrollierenden Behörden ausweisen können, dass sie rechtlich einwandfrei in diesem Revier Waffen führen.

Wenn nun der Pächter einen Begeher nicht mehr um sich haben will, dann sagt er ihm das. Zettel hin oder her. Sollte der Begeher weiter in diesem Revier jagen, ist es Wilderei, Zettel hin oder her.

Auf die Idee, einen Begehungsschein wieder zurückzufordern, weil ein Begeher mein Revier verlassen hat, wär ich bisher noch nicht gekommen. Meinetwegen kann er ihn auch einrahmen und an die Wand hängen als Erinnerung. Ungültig wird er an dem Tag, an dem wir uns jagdlich verabschiedet haben.

Liege ich falsch? :unsure:
 

Wheelgunner_45ACP

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Nicht ernsthaft.

Was ich hier nicht verstehe ist nicht nur die Geduld des TS, sondern auch das Verhalten des BGS'lers. Ich hab schon ein paar Revierwechsel hinter mit, teilweise weil es mir irgendwann nicht mehr passte, teilweise, weil es der Pächter so entschied. Und da war es immer für mich klar, auch das Paper, auf das der BGS gedruckt wurde zurückzugeben. Einfach um für MICH einen sauberen Abschluss zu haben. So wie hier wäre es weder Fisch noch Fleisch für mich.
 
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Liege ich falsch? :unsure:
Wenn du den Jagderlaubnisschein z.B. mal mit dem Firmenausweis eines BMW-Mitarbeiters vergleichst, kommst du von selber drauf.

Wobei der Vergleicht etwas hinkt, denn einen Firmenausweis kann man heute von zentraler Stelle aus so "entwerten", dass damit keinerlei Autorisierungsrechte mehr ausgeübt werden können.

Wobei der Firmenausweis tatsächlich die Funktion des Jagderlaubnisscheins hat und eben nicht den Arbeitsvertrag ersetzt. Leider schnallen das die allermeisten Jäger aber nicht.

basti
 
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Hat schonmal jemand die Eintrittskarte vom Zoo, Zirkus, Museum oder Musikfestival zurück gegeben?
 
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Es gibt keine Probleme, wenn man nicht welche erfindet.
Auch der Begeher will Planungssicherheit.
Außerdem warum sollte ich mich als Begeher richtig reinknien und engagieren im Revier, Dinge bauen usw. wenn ich nächstes Jahr evtl schon nicht mehr mit darf...
Ne,ne wer engagierte Begeher will sollte auch nicht befristen.
Wo is die Planungssicherheit bei „bis zum Widerruf“? Wenn sich beide grün sind gibt‘s ja auch keine Notwendigkeit die jagdliche Verbindung zu stornieren.
Die BahnCard läuft auch nur ein Jahr - komisch, dass sich ein Unternehmen den Stress macht und die nicht bis auf Widerruf ausstellt. Oder vielleicht doch kalkulierte Absicht 🤔
 
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Gelöschtes Mitglied 20170

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Dann sieh unbefristet eben als Ausdruck gegenseitigen Vertrauens und Befristet als Ausdruck gegenseitigen Misstrauens.
 
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Hat schonmal jemand die Eintrittskarte vom Zoo, Zirkus, Museum oder Musikfestival zurück gegeben?
Sind das diese kleinen Papierschnipsel, auf denen unten ganz klein steht "Berechtigt zum einmaligen Eintritt" und von denen am Eingang eine nette, junge Dame die perforierte Ecke abreisst?

Natürlich gibt man die zurück. Blöde Frage das.....:mad:

basti
 
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Gelöschtes Mitglied 15701

Guest
Problem gelöst: Ich hatte nach all Euren vielen hilfreichen Posts, vielen Dank nochmals hierzu, dem Begehungsscheininhaber damit gedroht, dass ich den Widerruf des BGS nicht nur ihm sondern auch parallel der UJB zustelle, hätte ich auch durchgezogen. Das hat gewirkt. Der Schein war heute im Briefkasten. Was ich gelernt habe ist, dass ich keine unbefristeten Begehungsscheine mehr leichtsinnig herausgebe, auch wenn ich die Leute schon seit Jahren kenne. Das Thema hat mich jetzt einige Nerven gekostet, aber manche Mitjäger zeigen leider erst unter solchen Bedingungen ihr wahres Gesicht. Ich danke allen für Eure Mithilfe und Vorschläge! Weiter so!

PS: Der Begehungsschein war unbefristet und kostenlos für einen "Freund". So kann man sich täuschen. Keinen Hegebeitrag, keinen sonstwas usw. einfach für umme.
 
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Gelöschtes Mitglied 15701

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Ehrlich gesagt versteh ich jetzt den ganzen Aufriß nicht. :unsure:

Begehungsscheine sind doch eine freiwillige Angelegenheit des Pächters. Er gibt den Begehern einen Zettel mit, damit diese sich bei kontrollierenden Behörden ausweisen können, dass sie rechtlich einwandfrei in diesem Revier Waffen führen.

Wenn nun der Pächter einen Begeher nicht mehr um sich haben will, dann sagt er ihm das. Zettel hin oder her. Sollte der Begeher weiter in diesem Revier jagen, ist es Wilderei, Zettel hin oder her.

Auf die Idee, einen Begehungsschein wieder zurückzufordern, weil ein Begeher mein Revier verlassen hat, wär ich bisher noch nicht gekommen. Meinetwegen kann er ihn auch einrahmen und an die Wand hängen als Erinnerung. Ungültig wird er an dem Tag, an dem wir uns jagdlich verabschiedet haben.

Liege ich falsch? :unsure:

Mit dem verdammten Zettel kann derjenige sich immer als Jagdgast ausweisen. In jeder Polizeikontrolle etc. was kann man daran nicht verstehen? Wenn ich ein solches Dokument an jemand herausgebe so muss das selbstredend auch wieder zurückzugeben werden wenn ich es widerrufe. In welchen Zeiten leben wir denn? Wenn ein Führerschein eingezogen wird darf ich auch nicht weiter hier herumgurken. BTW: Gibt mal auf Aufforderung Deinen Führerschein nicht bei der Behörde zurück...have fun. Um was es mir hier ehr geht ist Aufrichtigkeit. Man beendet Dinge mit Anstand.
 
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Du kannst mal ganz sicher davon ausgehen, dass die UJB mit der Polizei in SEHR engem Kontakt steht. Wenn der UJB also ein ungültiger, aber hartnäckig im Umlauf befindlicher JES zur Kenntnis gebracht wird, dürfte die örtliche Polizei das innerhalb von 24h auch in den Akten haben.
Und die wird das nicht vergessen, denn die Sache hat schliesslich mit Waffen zu tun und da hört der Spass schon auf, bevor er überhaupt angefangen hat.

Mag natürlich sein, dass der PHK mir das heute beim Schüsseltreiben völlig falsch erzählt hat und wir beide neben der Spur laufen, aber dann ist das eben so......:cool:
Für alles gelten Löschfristen. "Die Akten" sind elektronisch.
Und als "irgendwas" muss das auch rechtssicher im System angelegt werden. Das geht erst wenn die UJB einen echten Verdacht hat.
Und ob die UJB diesen Vorgang anstößt oder die Staatsanwaltschaft ist dann egal.
Da aber gar nichts in Richtung Mißbrauch des Papierchens bekannt wurde langt es die sachlich zuständige Verwaltungsbehörde zu informieren wenn man was "offizieller" machen will.
 
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Mit dem verdammten Zettel kann derjenige sich immer als Jagdgast ausweisen. In jeder Polizeikontrolle etc. was kann man daran nicht verstehen? Wenn ich ein solches Dokument an jemand herausgebe so muss das selbstredend auch wieder zurückzugeben werden wenn ich es widerrufe. In welchen Zeiten leben wir denn? Wenn ein Führerschein eingezogen wird darf ich auch nicht weiter hier herumgurken. BTW: Gibt mal auf Aufforderung Deinen Führerschein nicht bei der Behörde zurück...have fun. Um was es mir hier ehr geht ist Aufrichtigkeit. Man beendet Dinge mit Anstand.

Vergleiche es eher mit einem Zweitschlüssel für Deine Wohnung, den Du einem Freund beim Übernachten gibst. Da wäre wohl jeder knatschig, wenn der Freund ihn nicht zurückgäbe, obwohl er längst schon wieder abgereist ist ....
 

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