Unbewohntes Nebengebäude?

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Hallo, gilt eine Garage, die über eine Tür mit dem Wohnhaus verbunden ist, als unbewohntes Nebengebäude?
Wie sieht es da mit Aufbewahrung von Waffe, Munition, Pulver aus?
Bundesland ist NRW.
 
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Das ist eine sehr komplexe Fragestellung.
Vor allem, weil es ebenfalls um den Sinn der entspr. Regelung geht, dass eine Jagdhütte bspw. eben nicht der Kontrolle unterliegt, was aber bei der Garage am Wihnhaus definitiv anders ist.
Ich hatte dazu mal eine sehr schöne Abhandlung, die mir leider abhanden gekommen ist.
Diese Frage wird dir mir hoher Wahrscheinlichkeit niemand zufriedenstellend beantworten können.
Du kannst höchstens mit deinem SB diesen konkreten Fall durchsprechen. Es gibt ja auch die Möglichkeit der Ausnahmen.
Ich ärgere mich maßlos, das Schriftstück nicht mehr aufzufinden. Darin wurde auf sehr vieles hingewiesen. Hilfreich für die Argumentation ggü. der Behörde.

Aber so aus der hohlen Hand, lässt sich nichts sagen. Bayern wollte schon den Keller als unbewohntes Gebäude interpretieren (was abgebogen wurde) und andere Interpretationen gingen eben auf die Überwachung/einsame Lage Gegenüberstellung ein.
 
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Ich würde das sicherheitshalber pragmatisch angehen: Z. B. Einen 1er Schrank für bis zu 3 Langwaffen in diesem "Nebengebäude" (da darf dann auch Munition rein) und einen kleinen Pistolenschrank im Wohnhaus.
Allerdings gibt es ein anderes Problem: Im Prinzip darfst du in einer Garage nur Kfz und Autozubehör aufbewahren. Insofern müsste das Auto raus und der Raum umgewidmet werden.
 
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Ich würde das sicherheitshalber pragmatisch angehen: Z. B. Einen 1er Schrank für bis zu 3 Langwaffen in diesem "Nebengebäude" (da darf dann auch Munition rein)
Du lebst echt enthaltsam!

@Huberte aus Bonn
Habe eine ähnliche Fragestellung. Bei mir ist es ein gemauertes Nebengebäude mit BKS-Schließsystem, 5 Meter neben dem Haupthaus. Im Haus ist der Platz für Waffenschränke knapp geworden, deshalb werde ich auch mit 1er// für 3 starten.
 
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Wenn es nicht unter einem gemeinsamen Dach mit dem Wohnraum ist, ist es ein Anbau, Nebengebäude. Das solltest Du auch schriftlich mit Deinem Versicherer klären, wo Dein Hausrat, in dem Fall Waffen, versichert gelten.
 
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Rufe deine Behörde an Schilder denen dein Fall reiche evtl Fotos ein und lasse es dir eben schriftlich gehen . Ohne Behörde würde ich in dem Fall nix machen
Besser wäre es -aber das wird kompliziert- bereits vorher eine fundierte Rachtslage beizubringen.
Die SB entscheiden oft einfahc irgendwas. gerade in solchen Fällen.
Da kann man beinahe schon das "NEIN" einplanen, was sich aber mit Vorarbeit abwenden ließe.
Es gibt dazu grundlegende Dokumente. Die würden helfen. Die hat aber sicher auch nicht jeder Anwalt im Kopf.
 
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Wenn es nicht unter einem gemeinsamen Dach mit dem Wohnraum ist, ist es ein Anbau, Nebengebäude. Das solltest Du auch schriftlich mit Deinem Versicherer klären, wo Dein Hausrat, in dem Fall Waffen, versichert gelten.
Nebengebäude ist aber keine waffenrechtliche Regelung. ;)
Es geht um dauerhaft unbewohnte Gebäude udn dabei den Hinweis auf eher gelegentlich frequentierte Gebäude.
Ein Nebengebäude unterscheidet sich davon grundlegend.
 
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Er soll klären, ob sein Hausrat auch in einem Nebengebäude ausserhalb der Wohnung versichert gilt.
 

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