Äh, der SB hat was? Genehmigt?
Vielleicht liege ich ja auch falsch, aber ich war und bin der Ansicht, dass der Waffenbesitzer lediglich den Nachweis erbringen muss, dass die Aufbewahrung vorschriftsgemäss erfolgt.
Das bedeutet nach meinem Verständnis, dass erstens die Waffen etc. und die Munition in entsprechend klassifizierten Behältnissen weggesperrt sind, zweitens die vom Hersteller des Behältnisses vorgesehene Anzahl der einsperrenden Waffen nicht überschritten wird und drittens das alles in den vom Waffenbesitzer besessenen Wohn- und/oder Geschäftsräumen (und nicht etwa im freistehenden Herzchen-Latrinenhäuschen) geschieht.
Genehmigt werden muss da gar nichts.
(Was mir jedoch nicht ganz klar ist: Ob man weitere Aufbewahrungsorte anzeigen muss.)