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Hast du hierzu evtl noch Quellverweise auf Verwaltungsvorschriften, Gesetze, bautechnische Definitionen?
Ich will mich da natürlich so gut es geht vorbereiten.
Ich konnte damals auf in der Hinsicht geschulte Polizeibeamte verweisen. Die dem SB auch bekannt waren. Insofern gings mehr oder weniger alles mündlich.
Die DJZ hat es mal bezogen auf die Aufbewahrungs-Kontrollen so formuliert:
Wo darf nachgeschaut werden?
Grundsätzlich nur in den Räumen der Wohnung, in denen erlaubnispflichtige Waffen und Munition aufbewahrt werden. Zu den Räumen einer Wohnung gehören auch Nebenräume, wie Keller, Dachboden oder Garage.
Waffenaufbewahrung - Wenn der Kontrolleur 2 x klingelt
Deutsche Jagdzeitung - das erfrischend andere Jagdmagazin für den praxisorientierten Jäger mit spannenden Jagdfilmen auf Pareygo.de
djz.de
Dazu muss man noch etwas ausholen...
Nebenräume sind nicht immer Nebenräume. Der "Nebenraum Keller" in einem Einfamilienhaus ist OK.
In einem Mehrfamilienhaus wurde vor Gericht aber auch schon anders entschieden.
Bürgerservice
www.gesetze-bayern.de
Beispiel:
Einfamilienhaus. Zur Haustür rein geht es gradeaus die Treppe hoch. Links neben der Treppe ginge es in die Nebenräume "Keller". Rechts der Treppe in die Wohnräume im Erdgeschoss. Und meinetwegen rechts der Haustür in den Nebenraum "Garage".
Ob Du jetzt Deine Getränkekisten oder Deinen Tresor in den Keller oder die Garage stellst ist kein wirklicher Unterschied. Nebenräume halt.
Die Garage hat natürlich ein Tor, sprich einen eigenen Zugang nach außen. Das hat aber jeder ebenerdige Wohnraum mit Terrassentür auch.
Ein Garagentor sollte natürlich nicht den ganzen Tag offen stehen. Es kann Dir aber im o. g. Beispiel auch keiner vorschreiben, dass die Haustür 24 Stunden am Tag abgeschlossen sein muss. Und ob Du nun durch die offene Haustür den Keller betrittst oder durch die Haustür von innen die Garage - kein Unterschied.
Hilfreich, so hab ich argumentiert, ist es vielleicht ein elektrisches Tor zu haben. Der Antrieb sperrt das Tor von selber sobald es geschlossen wird. Vergleichbar einer Haustür ohne Klinke, die ins Schloss fällt.
Langer Rede kurzer Sinn:
Es ist mit Sicherheit immer eine Sache des Einzelfalls. Sobald die Garage als eigenes Gebäude allein für sich steht wirds nichts werden mit dem Waffentresor, das dürfte jedem klar sein.
Ist die Garage ins Einfamilienhaus integriert/angebaut und vom Haus aus zu betreten kann sie zum "Nebenraum" werden.
Edit, Nachtrag:
Siehe auch da, unter "Aufbewahrungsort":
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