Unbewohntes Nebengebäude?

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Es dürfte klarer werden, wenn man sich die Schwarz-Weiß-Betrachtung ansieht: das dauerhaft nicht bewohnte Gebäude dürfte beispielsweise die Jagdhütte oder eine Ferienwohnung sein, wo eben nicht regelmäßig (täglich) jemand nachsieht bzw. die, die nachsehen, das eigentlich nicht dürften und der Eigentümer hat das Nachsehen :)
Am Ende entscheidet, wie immer, erst die Behörde und dann ggfs. ein Gericht, was wie gemeint ist und, ob man recht hat oder Recht bekommt.

Exakt.
Ein Büro wäre demnach gar nicht "bewohnt", obwohl von Mo-Fr jemand da wäre.
Fragen über Fragen .....
 
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Beim von Mo bis FR besetzten Büro gibt es mW Urteile, dass das nicht als „unbewohnt“ anzusehen ist bzw. nicht den Entwendungsschutz-Gefährdungsgrad unbewohnter Wohnungen aufweist. Weil dort eben MO-FR tagsüber jemand ist.

Ich halte es generell für sinnvoll, von solchen Garagen-Aufbewahrungen Abstand zu nehmen. Stell den Waffenschrank ins Haus rein und Du hast Ruhe vor dem Amt.
 

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