Von Jägern lese ich in diesem führenden Pressemedium aber nichts.
Weiß man denn, ob der schießende Hesse die Waffen legal besaß?
Dass Extremisten nicht legal Waffen besitzen sollten, darauf wird man sich ja verständigen können.
Der Täter war Sportschütze, hatte ursprünglich 4 Kurz- und 2 Langwaffen. Eine der 6 Waffen hatte er kürzlich verkauft, so daß noch 5 im Bestand waren.
Das Problem mit dem Waffenbesitzverbot für "Extremisten" (welchesin Teilen i.Ü. schon existiert, siehe "Reichsbürger") ist letztlich die zu treffende Definition von "Extremist", hier ist überbordendem Verbotswahn bzw. Willkür Tür und Tor geöffnet.
Bereits jetzt genügt die Zuordnung eines Waffenbesitzers zu den Reichsbürgern um ein Besitzverbot zu erwirken.
Dabei ist diese Gruppe extrem inhomogen, und somit bietet sich auch hier genug Gelegenheit zu Fehleinschätzungen.
Nachtrag: Mal wieder zu lahm getippt, Klaffel war schneller ...
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