Unentgeldlicher Begehungsschein soll neuen Jagdpachtvertrag beeinflussen!

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Hallo,

ich habe eine Frage an alle Wissenden des Jagdrechts.
Ich bewerbe mich gerade für ein neues Jagdrevier. Durch den Jagdvorstand des neuen Reviers
wurde mir im Vorfeld mitgeteilt, wenn eine gewisse Person einen unentgeldlichen Begehungsschein bekommt, mir
die Jagd dann nicht, oder den anderen Bewerber nicht vergeben wird.

Kann ein Jagdvorstand schon imVorfeld auf eine Person hinsichtlich unentgeldlichen Begeungsschein Einfluss ausüben und aus welchen Grund?

Würde mich mal interessieren.

Wmh
Niva
 
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Frag doch den Jagdvorstand nach dem Grund.
In einen Pachtvertrag kann erstmal alles reingeschrieben werden im rechtlich zulässigen Rahmen.Wenn du dann unterschreibst musst du dich dran halten.Deswegen Verträge immer genau prüfen und Knebellösungen ausschliessen bzw nicht unterschreiben.
 
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Die Darstellung ist unlogisch. Ein BGS kann ja erst nach der Vergabe der Jagd erteilt werden. Aber egal: es gibt in Deutschland immer noch Vetragsfreiheit, auch wenn diese neosozialistisch immer weiter eingeschränkt wird. In diesem Fall gilt sie aber. Heißt: wenn die Jagdgenossenschaft das will und es so in den Pachtvertrag geschrieben und dieser unterschrieben wird, dann ist das so.
 
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Haben wir auch in einem Revier: Pächter ist verstorben, Vertrag läuft bis 31.03. erstmal "so" weiter, ein Begehungsscheininhaber möchte das Revier übernehmen. Alles klar von Seiten der JG, aber Bauer XY muss einen unentgeltlichen Begehungsschein erhalten. Wir haben uns dann intern geeinigt, den Schein bei erster Gelegenheit zu widerrufen :)
 
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Das wesentliche Merkmal einer "unentgeltlichen Jagderlaubnis" ist, dass ihre Erteilung mit keiner Gegenleistung verbunden ist, ihr also kein Vertrag zugrunde liegt.

;)
basti
 
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Da man es ja vorher weiß, sehe ich da kein Problem drin. Kenn auch ein Revier, da hat ein Landwirt ziemlich viel Ha, aber für Eigenjagd reicht es nicht. Da bekommt auch der Sohn einen Begehungsschein. Ohne diesen Landwirt hat man keine Chance bei der Vergabe. Denn da zählt Flächenmehrheit und Stimmenmehrheit. Ohne den bekommt man keine Flächenmehrheit zusammen.

Robert
 
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Gut, beim TE ist es ja anscheinend anders herum, es soll jemand bestimmtes KEINEN Schein kriegen, oder verstehe ich da was falsch? Ist die Nichterteilung ein Problem für den TE?
 
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Auch kein Problem. Weiß doch der neue Pächter vorher, wie er dran ist.

Sehe das entspannt. Man kann doch vertraglich Alles regeln.

Robert
 
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Versteh ich da jetzt was falsch? Wäre echt interessant, was der Jagdvorstand damit bezwecken will. Obliegt es nicht dem Pächter, ob und wie viele entgeltliche oder unentgeltliche BGS er ausstellt?

@Robert Wenn der Sohn des LW ein umgänglicher Mensch ist, der auch gerne auf die Jagd geht und mithilft, kann es oft auch von Vorteil sein. Ich denke jetzt nur mal an Ortskenntnis, Mann vor Ort oder auch Maschinen Verfügbarkeit. Wenns a Depp ist, schauts natürlich ganz anders.

Wmh
Flo
 
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Klar gibt's das.
Der gute Freund vom Jagdvorstand bekommt einen unentgeldlichen BGS, wenn du das Revier bekommst, ob du damit leben kannst musst du wissen.
In einen privaten Vertrag und nichts anderes ist so ein Pachtvertrag, kann ich reinschreiben was ich will.
 

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