Unentgeldlicher Begehungsschein soll neuen Jagdpachtvertrag beeinflussen!

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Was regt Ihr euch auf, muss ja keiner pachten. Wenn man es vorher weiß ist in meinen Augen Alles OK und kann so vereinbart werden. Ist ein freier Vertrag.
Gut bestimmte Dinge die gegen gute Sitten verstoßen, oder rassistisch usw. wären, dass ist nicht möglich, aber sonst frei.

Bei mir steht z.B. als Bedingung drin: Im Bereich der Jagdgenossenschaft seit min. 5 Jahren wohnhaft (max Entfernung 10 KM)
 
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Haben wir auch in einem Revier: Pächter ist verstorben, Vertrag läuft bis 31.03. erstmal "so" weiter, ein Begehungsscheininhaber möchte das Revier übernehmen. Alles klar von Seiten der JG, aber Bauer XY muss einen unentgeltlichen Begehungsschein erhalten. Wir haben uns dann intern geeinigt, den Schein bei erster Gelegenheit zu widerrufen :)
Mit wen hast du dich intern geeinigt,kann ganz schnell nach hinten losgehen.:unsure:

Gruß Seppel
 

Fex

Moderator
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Obliegt es nicht dem Pächter, ob und wie viele entgeltliche oder unentgeltliche BGS er ausstellt?

Wmh
Flo
Nein, hängt vom jeweiligen Landesjagdgesetz ab. Und natürlich kann der Verpächter reinschreiben, was er möchte.

Ich hatte bei meinem Revier den Fall, dass die JG einen bestimmten Jäger nicht im Revier haben wollte, da sie mit diesem mehrfach prozessiert haben.
 
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Mit wen hast du dich intern geeinigt,kann ganz schnell nach hinten losgehen.:unsure:

Gruß Seppel
Ich bin dort nur Gast, also auf Einladungsbasis. Der BGSler, der das Revier übernehmen möchte, hat um Rat bei den vertretenen Verwaltungsbeamten unter den Jägern gebeten und dann eben den Vorschlag erhalten, den unentgeltlichen Schein bei nächster Gelegenheit zu widerrufen, aber eben nach Zuschlag. Vorher kann er ja überhaupt keine Jagderlaubnis erteilen.
 
M

Mitglied 13815

Guest
Ich bin dort nur Gast, also auf Einladungsbasis. Der BGSler, der das Revier übernehmen möchte, hat um Rat bei den vertretenen Verwaltungsbeamten unter den Jägern gebeten und dann eben den Vorschlag erhalten, den unentgeltlichen Schein bei nächster Gelegenheit zu widerrufen, aber eben nach Zuschlag. Vorher kann er ja überhaupt keine Jagderlaubnis erteilen.

Beste Voraussetzungen für 9 Jahre gedeihliche Zusammenarbeit...

Ich strebe mit meinen Jagdgenossen immer ein gutes Verhältnis an. Wenn einer davon „Vorschläge“ bezüglich JES hat, habe ich kein Problem damit. Bei uns wurde vorher offen gesprochen, wäre nett, wenn der und der eine Jagderlaubnis bekommen würde, den und den wollen wir nicht.
Wenn es mir nicht gepasst hätte, hätte mich niemand zur Pacht zwingen können.
So halte ich mich aber an Absprachen, ob mündlich oder schriftlich. Wie im richtigen Leben halt auch ...
 
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Die Empfehlung ist leider typisch für viele Verwaltungsmitarbeiter: rechtlich zulässig, menschlich völlig daneben.

Die zu klärenden Fragen wären doch: wer soll da warum einen BGS bekommen (oder, so kann man den Eingangspost auch verstehen, eben gerade nicht) und komme ich als Pächter mit dem und den Umständen klar? Da von vornerein ranzugehen mit "vorne lächeln, hinten beissen" wäre IMO weder fair noch einer gedeihlichen Zusammenarbeit mit der JG in den nächsten Jahren dienlich.

Viele Grüße

Joe
 
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Na ja....wenn es da mal Stress im Dorf gegeben hat...wenn ich Jagdgenosse (ok bin Minijagdgenosse) wäre und da schon mal Stress mit Pächter oder deren Begeher hatte und nicht möchte das der weiter Jagd, würde ich auch eine solche Regelung anstreben.

Konstruiert könnte es ja sogar sein, das die unerwünschte (solvente) Person ja auch jemanden als Strohmann missbraucht, um (wieder) an das Revier zu kommen.

Ohne die Gründe der JG zu kennen, bleibt alles im Kaffeesatz.
 
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Sehe ich wie @Mohawk, gab es mit irgend einem BG -Inhaber Ärger will den sich keine JG nach
Pächterwechsel wieder aufladen.
Sollte im Dorf ein Jungjäger leben, der noch nicht pachtfähig ist ,wird die JG schon wollen das er eine Jagdgelegenheit erhält.
Hat in meinen Augen auch Vorteile,wenn man sich dadurch manchen Ärger mit Wildschaden
erspart.Hatten wir glaube schon mal irgendwo so ein Thema. Aber wie von vielen schon gesagt,
alles Vertragssache und nicht nur beim Pächter wird man aus Schaden klug.

Gruß Seppel
 
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Also ich kenne so einen Fall auch, dort war einer aus dem Dorf der schon beim Vorpächter mitging und sich immer mehr mit allen anderen im Dorf angelegt hat (u.a. Jagdschaden abgestritten aber gesehen worden wie er mit seinem Jagdwagen ständig querfeldein bretterte, Müll hinterlassen, Lärmbelästigung), es hieß dann seitens der Jagdgenossenschaft klipp und klar: "Verlängert wird, aber nicht wenn der weiter einen BGS bekommt."
 
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In unserem Jagdpachtvertrag steht, das entgeldliche sowie unentgeldliche BGS sowohl von den beiden Pächtern als auch von der Jagdgenossenschaft ( Vorsitzender) unterschrieben werden müssen.
Ist in unserer Gegend so üblich.
Hat sich bewährt!
Ist aber auch alles in Einheimischer Hand, und Pächter, BGS Inhaber und Jagdgenossenschaft sind irgendwie immer "am kommunizieren".:giggle:
 
G

Gelöschtes Mitglied 24216

Guest
Wenn es um Jagdpacht geht, gibt es nichts, was es vor und hinter den Kulissen nicht gibt. Alles andere ist naiv. Ob man nun einen BGS an einen Unbekannten vergeben oder das halbe Dorf zum kostenlosen Fressen und Saufen einladen muss, macht auch keinen Unterschied. Ich kenne Reviere, daß kostet der vom Pächter zu zahlende jährliche "bunte Abend" mehr als die ganze Jagd. Und wenn es nach einigen Jagdgenossen ginge, müsste sie dazu noch ein Limousinenservice zu Hause abholen.

Als Pächter muss man halt selber wissen, wie weit man (mit)geht.
 
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Wer sich zum Pfannkuchen machen läßt, wird als Pfannkuchen gegessen...
Wir bezahlen die Bewirtung bei der jährlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft und der daran anschließenden der Feldmarkinteressentschaft. Kaffee, Tee, Cola, Wasser, Bier, Butterkuchen und Bienenstich und belegte Brötchen. Mit ca. 150,-- sind wir dabei und das haben wir von vornherein in die Pacht eingepreist.
 
G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
Klar gibt's das.
Der gute Freund vom Jagdvorstand bekommt einen unentgeldlichen BGS, wenn du das Revier bekommst, ob du damit leben kannst musst du wissen.
In einen privaten Vertrag und nichts anderes ist so ein Pachtvertrag, kann ich fast alles reinschreiben was ich will.

Mal modifiziert...;)
 

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