Unentgeltlicher Begehungsschein

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6 Aug 2013
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Servus zusammen

Hab hier noch einen Leckerbissen.

Unentgeltlicher Begehungsschein (Bayern) ohne zeitliche Begrenzung, 2 von 2 Pächtern haben ihn unterschrieben.
Müssen beide Pächter beim Wiederruf sich einig sein? Z.b. Ein Pächter möchte ihn Wiederrufen der andere sagt ne für ihn passt alles.

Gruß und WMH
 
Registriert
22 Mai 2017
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445
Hallo Hirsel,

nach meiner Kenntnis kann ein unentgeltlicher Begehungsschein - im Gegensatz zum entgeltlichen - jederzeit und ohne Angabe eines Grundes einseitig widerrufen werden.

Müssen zwei Pächter einem Begehungsschein zustimmen, damit dieser Gültigkeit hat, dann verliert dieser - nach meinem Verständnis - seine Gültigkeit, wenn nur mehr einer zustimmt.

Ein etwaiges "Einspruchsrecht" steht dem Begehungsschein-Inhaber hierbei nicht zu, ebensowenig die Möglichkeit, das Revier nur noch in einem beschränkten Bereich zu bejagen.

Gruß,

Bernhard
 

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