Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) und Kurzwaffen

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Es ist nur so, dass dieses Risiko bei der Gruppe Polizei, etc. unvermeidbar ist, während der Jäger im Rahmen seines Bedürfnisses im Auto gar keine Waffe geladen führen darf.

basti

Selbstverständlich üben Jäger den Jagdschutz, z. B. auch gegenüber Wilderern aus, wo ein Schusswaffeneinsatz prinzipiell gerechtfertigt sein kann.

Gruß

HWL
 
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Ich glaube viele die hier mitschreiben hatten noch nie Verantwortung für ein eigenes Revier( ob nun als Pächter oder "nur" als jagdschutzberechtigten oder auch als berufliche jagdschutz Person ) und können daher gar keinen praktischen Input geben. Die fahren mit dem Auto an den Waldrand, laufen zum Hochsitz und nesteln da ihre 3-4 Schuss ins repetierer Magazin und warten auf die Dinge die da kommen.
 
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Jagdschutz übt der Jagdausübungsberechtigte in seinem Revier aus.
Anderen Jägern bzw. BGSlern kann er diese Aufgaben NICHT übertragen.

Korrigiert.

Ansonsten gibt es im Rahmen des normalen Jagdschutzes praktisch keine legale Anwendung von Schusswaffen gegen Menschen - echte Notwehr wie immer ausgenommen.

basti
 
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.....Unfallverhütungsvorschrift.....das ist das selbe wie, Hygienerichtlinie oder Hygieneleitfaden etc. etc.etc.
bei uns in der Praxis sorgen solche Vorschriften dafür, dass zB. Desinfektionsmittel nicht mehr selbst aus 10L Kanistern
in die Spender gefüllt werden darf (wg der Kontaminationsgefahr mit Keimen) , sondern entweder vom Apotheker(dessen Aura hält wohl Keime fern) , oder in einmal Gebinden von 0,5L ,....hat der Verfasser dieses sinnentleerten Vorschriftmülls einmal darüber nachgedacht, dass ein Desinfektionsmittel welches von Keimen kontaminiert werden kann , kein Desinfektionsmittel mehr ist, und man mit den kleinen Einwegflaschen , noch mehr Müll produziert ??? Wohl nicht :unbelievable:! ....meine Rede , es fehlt überall am gesunden Menschenverstand:no: .....wer kontrolliert eigentlich die Kontrolleure....!!! Grüße + WMH , Olli
 
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Es ist ja kein Problem, wenn Du es nicht weißt, aber wieso gibst Du solche Behauptungen von Dir? Die Patrone kann in unglücklichen Fällen vom Auswerfer gezündet werden. Wenn Du dabei gerade die Hand über dem Auswurffenster hast, wird es ein Fall für die Versicherungskasse.

Ich war aber auch schon dabei, wie sich beim Laden einer Steyr Aug ein Schuss löste. Der Abzug war dabei erkennbar unbetätigt. Jede Manipulation von Waffen geht mit einem technischen Risiko einher, dazu kommt immer der mögliche Benutzerfehler. Was ich aber noch nie gesehen hab ist eine KW, die im Holster zündet!

Ich meine das wirklich nicht böse, aber vielleicht fehlt Dir da etwas die Erfahrung? Das sind Dinge, die man früher oder später mitbekommt, wenn man etwas intensiver trainiert und an Wettkämpfen teilnimmt.

Gruß
Marodeur
Ich habe schon Sachen mit Waffen gemacht, da ist die Handhabung auf Wettkämpfen und Schießständen ein Witz egal wieviel geschossen wird.

Wie der Auszieher signifikant das Gefahrenpotenzial anheben kann ist mit ein bisschen Kenntnis über die Funktionsweise nicht nachvollziehbar.
Wenn du meinen Beitrag richtig gelesen hättest, ging es da auch um das richtige Vorgehen beim Entladen. Aufgrund der geringen auftretenden Kräfte kann und wird da niemals nicht eine Patrone durch den Auszieher gezündet.
99,9% der Unfälle mit KW kommen durch falsche Munition (WL), unsachgemäße Handhabung (Coolnessfaktor), Verstoß gegen die 5 Sicherheitzregeln oder eigenständiges oder sicherheitseinrichtungsausschaltendes "Tuning"/Basteln zu stande, weil man meint sein Unvermögen beim Schießen mit sowas ausgleichen oder aufheben zu können.
Ich lege meine Hand dafür ins Feuer, dass das bei näherem betrachten, bzw. Betrachten mit etwas Abstand auch bei dem von die geschilderten Fall eine der Aufzählungen der Grund war für die selbst schießende KW.
Aber jeder wie er meint.

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Hallo Sense0815,

wir müssen das Thema auch nicht tot reiten. Nur ganz kurz zu Deinen Ausführungen.

[...]
Wie der Auszieher signifikant das Gefahrenpotenzial anheben kann ist mit ein bisschen Kenntnis über die Funktionsweise nicht nachvollziehbar.
[...]
Verstoß gegen die 5 Sicherheitzregeln
[...]
auch bei dem von die geschilderten Fall eine der Aufzählungen der Grund war für die selbst schießende KW.
Aber jeder wie er meint.

Ich habe vom Auswerfer gesprochen. Ich kenne nur 4 Sicherheitsregeln, welche ist denn die 5.? Das Steyr AUG ist eine Langwaffe.

Ich glaube aber, wir liegen da grundsätzlich nah beieinander und würde mich freuen bei Gelegenheit von den spannenden Sachen zu hören, die Du schon gemacht hast. :)

Viele Grüße
Marodeur
 
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Korrigiert.

Ansonsten gibt es im Rahmen des normalen Jagdschutzes praktisch keine legale Anwendung von Schusswaffen gegen Menschen - echte Notwehr wie immer ausgenommen.

basti

Wenn man es oft falsch wiederholt wird es auch nicht richtiger . Ich empfehle dir hinsichtlich jagdschutz und ob man nicht sogar gesetzlich verpflichtet ist jagdschutz berechtigte zu benennen die selbst nicht Pächter sind mal dringend Nachhilfe , unter Umständen in einer Jagdschule !
 
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Wenn man es oft falsch wiederholt wird es auch nicht richtiger . Ich empfehle dir hinsichtlich jagdschutz und ob man nicht sogar gesetzlich verpflichtet ist jagdschutz berechtigte zu benennen die selbst nicht Pächter sind mal dringend Nachhilfe , unter Umständen in einer Jagdschule !

Danke für die Empfehlung, ich werde darüber nachdenken.:roll:

Bis dahin ist festzustellen, dass es zwar eine Vorschrift gibt, der Polizei und den Reviernachbarn einen Ansprechpartner (!) z.B. für Nachsuchen/Unfälle zu benennen, der aber keinesfalls jagdschutzberechtigt sein muss.

Und ja, ein JAB kann anderen Jägern, die Befugnis(!) zur Tötung von Hund und Katz' erteilen, aber eben nicht die Aufgabe(!) zum Schutz des Wildes übertragen.

Was er allerdings machen kann, ist einen von der Jagdbehörde bestätigten Jagdaufseher einsetzen, der ihn beim Jagdschutz unterstützt. Die Verantwortung bleibt aber in allen Fällen bei ihm.

basti
 
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(Wer an Waffen reissen muss, weil er die sonst nicht bewegt bekommt, sollte sich eine andere zulegen, bei der er das nicht muss.)

Anm:
Reproduzierbar ist u.U. folgendes: Beim zu vorsichtigen Durchladen der Pistole den Verschluss so langsam nach vorne führen, dass der Auszieher die Patrone im Lauf nicht fasst.
Beim unachtsamen Entladen in der Reihenfolge "Magazin raus - Schlitten zurückziehen und dann loslassen" verbliebe dann die "verschwundene" Patrone unbemerkt im Lauf.

Ansonsten hat es sicher auch einen guten Grund, weshalb Dienstwaffenträger eine Endladestation zur Verfügung gestellt bekommen.

Gruss
basti
 
M

MeierHans

Guest
...Und ja, ein JAB kann anderen Jägern, die Befugnis(!) zur Tötung von Hund und Katz' erteilen, aber eben nicht die Aufgabe(!) zum Schutz des Wildes übertragen...

Schon wieder falsch!

Aber zumindest versuchst Du mittlerweile, dich rauszuwinden.

Größe zeigt man, indem man einen Fehler auch mal eingestehen kann.

Insofern hast Du wenigstens noch erhebliches Potential für Wachstum.
 
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...Insofern hast Du wenigstens noch erhebliches Potential für Wachstum.....
Ich lerne gerne dazu, aber wie soll ich von dir etwas lernen, wenn deine Einlassungen regelmäßig unsubstantiiert sind und sich auf pauschales Bestreiten reduzieren?

basti
 
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Tolle Funktion!
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Beim unachtsamen Entladen in der Reihenfolge "Magazin raus - Schlitten zurückziehen und dann loslassen" verbliebe dann die "verschwundene" Patrone unbemerkt im Lauf.

Ansonsten hat es sicher auch einen guten Grund, weshalb Dienstwaffenträger eine Endladestation zur Verfügung gestellt bekommen.

Gruss
basti

Und schon kann man wieder zum Training raten. 1. War die Waffe nicht Schussbereit. 2. Fehlte die Kontrolle ob seine Waffe auch einsatzbereit ist. 3. Fehlte Bein Entladen der Blick ins Patronenlager.
Also unsachgemäßer Fahrlässiger Umgang.
Bei Behörden steht ne Kiste, damit trotz Verstoß gegen bestimmungen keiner durch die Gegend schießt. Und selbst da schaffen es einige weil sie so cool sind und es einfach nur drauf haben da neben den Finger krumm zu machen. Es kann ja eh nix drin sein.


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