Ungebetener Gast

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Hallo,
unglaublich... er wollte fast nicht weg, als ich raus kam... Das Licht der Taschenlampe hat ihn auch nicht gestört.

Im Nachhinein ist die Stelle für die Eichhörnchenfütterung dumm gewählt... Die Meisenknödel frisst er auch. Der Nistkasten für die Kohlmeissen ist glücklicherweise neu gebaut dieses Jahr und hält stand....
Die Schnur war als Sicherung gedacht, da schon mehrmals das Futterhäuschen auf dem Boden lag. Nun habe ich Gewissheit.

Gut, dass ich in 3 Wochen zum Fallenlehrgang angemeldet bin....
Kann man eigentlich für die Jagd auf Waschbären in der Stadt eine Aufwandsentschädiung vereinbaren? .. ich gehe mal davon aus, dass in nächster Zukunft der eine oder andere auf uns zukommt.


wmh
Peter
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wmh
Peter
 
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Gelöschtes Mitglied 26340

Guest
Hallo,
unglaublich... er wollte fast nicht weg, als ich raus kam... Das Licht der Taschenlampe hat ihn auch nicht gestört.

Im Nachhinein ist die Stelle für die Eichhörnchenfütterung dumm gewählt... Die Meisenknödel frisst er auch. Der Nistkasten für die Kohlmeissen ist glücklicherweise neu gebaut dieses Jahr und hält stand....
Die Schnur war als Sicherung gedacht, da schon mehrmals das Futterhäuschen auf dem Boden lag. Nun habe ich Gewissheit.

Gut, dass ich in 3 Wochen zum Fallenlehrgang angemeldet bin....
Kann man eigentlich für die Jagd auf Waschbären in der Stadt eine Aufwandsentschädiung vereinbaren? .. ich gehe mal davon aus, dass in nächster Zukunft der eine oder andere auf uns zukommt.


wmh
Peter
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wmh
Peter
Antrag auf Jagd im befriedeten Bezirk, kostet Gebühren. Wenn du Glück hast, erkennt der Sachbearbeiter ein übergeordnetes öffentliches Interesse und erlässt die Gebühr.

Aufwandsentschädigung ist unwahrscheinlich. Aber vielleicht kannst du für die Falle Mittel aus der Jagdabgabe abrufen.

Weidmannsheil auf den Banditen.
 
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Schiesserlaubniss im befriedeten Bezirk, ist in manchen Bundesländern auch kostenlos. (z.B. Hessen)
(Natürlich nur für die Fallenjagd)
 
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Die haben wir auch im Revier
Kann man eigentlich für die Jagd auf Waschbären in der Stadt eine Aufwandsentschädiung
das glaube ich kaum…..

Aber wie das läuft wenn Du welche für Hausbesitzer etc. in der Stadt fangen und abtun sollst, das lernst Du im Fallenjagdseminar. Im Grunde einfach, und doch kompliziert..

Beispiel?

Du fängst jetzt einen ausgewachsen WB auf dem Dachboden. Schießerlaubnis haste keine, also nix mit vor Ort abfangen. Ok, mitnehmen ins Revier, da schießen? Äh, Jagdzeit Hessen nur juvenile Ganzjährig…..
Freilassen? ( gehts noch? ) Aussetzen von Wildtieren verboten…….

Soweit die Rechtslage….( ich hoffe ich hab das noch richtig im Kopf gehabt….)
 
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Und selbst der Transport von lebenden Wildtieren bedarf zumindest im Saarland einer Sondergenehmigung, die man nicht so ohne weiteres bekommt.
 
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Und selbst der Transport von lebenden Wildtieren bedarf zumindest im Saarland einer Sondergenehmigung, die man nicht so ohne weiteres bekommt.
Kann ich dir zustimmen, ist in Bayern auch so ....
Den Willen des Waidmann werden viele Hürden in den Weg gelegt!!!
Hab für unsere Kreissgruppe vor ca.3 Jahren den Ausbilderkurs für die Fallenjagd gemacht in Wunsiedel. Da gibt es einiges zu beachten....
 
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Ich habe erst vor wenigen Wochen den Fallenlehrgang in Hessen gemacht. Hätte nicht gedacht, wie aufwendig und kompliziert das Thema ist. Ich habe mich dann doch dazu entschieden, das Thema Fallenjagd nicht weiter zu verfolgen. Zumal meine Waffenbehörde keine 3. Kurzwaffe zur Fallenjagd einträgt.
 
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Hallo,
unglaublich... er wollte fast nicht weg, als ich raus kam... Das Licht der Taschenlampe hat ihn auch nicht gestört.

Im Nachhinein ist die Stelle für die Eichhörnchenfütterung dumm gewählt... Die Meisenknödel frisst er auch. Der Nistkasten für die Kohlmeissen ist glücklicherweise neu gebaut dieses Jahr und hält stand....
Die Schnur war als Sicherung gedacht, da schon mehrmals das Futterhäuschen auf dem Boden lag. Nun habe ich Gewissheit.

Gut, dass ich in 3 Wochen zum Fallenlehrgang angemeldet bin....
Kann man eigentlich für die Jagd auf Waschbären in der Stadt eine Aufwandsentschädiung vereinbaren? .. ich gehe mal davon aus, dass in nächster Zukunft der eine oder andere auf uns zukommt.


wmh
Peter
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wmh
Peter
Aufwandsentschädigung kannst du selbstverständlich nehmen. Nennt sich Liebhaberei im Steuerrecht und ist daher auch nicht Einkommenssteuerrelevant.

Fangen ist ja auch kein Problem im befriedeten Bezirk (Landesjagdgesetz beachten).

Der Transport ins Revier zum Abfangen ist in der Tat genehmigungspflichtig.
Aber wo kein Kläger da kein Richter.
Die Leute sind froh dass er weg ist, bei uns gibts da keine Probleme.
 
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Der Transport ins Revier zum Abfangen ist in der Tat genehmigungspflichtig.

Wo genau kommt diese Aussage her, daß diese Verbringung "genehmigungspflichtig" sei? Es handelt sich ja gerade nun nicht um einen "Tiertransport" im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1/2005, da die Verbindung zu einer wirtschaftlichen Tätigkeit fehlt.
 
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Gelöschtes Mitglied 26340

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Aufwandsentschädigung kannst du selbstverständlich nehmen. Nennt sich Liebhaberei im Steuerrecht und ist daher auch nicht Einkommenssteuerrelevant.

Fangen ist ja auch kein Problem im befriedeten Bezirk (Landesjagdgesetz beachten).

Der Transport ins Revier zum Abfangen ist in der Tat genehmigungspflichtig.
Aber wo kein Kläger da kein Richter.
Die Leute sind froh dass er weg ist, bei uns gibts da keine Probleme.
Aufwandsentschädigung von der Stadt ist vergebliche Liebesmüh. Die Falle benötigt eine Genehmigung zur Jagd im befriedeten Bezirk, da gleich drauf achten, dass die Schießgenehmigung mit erteilt wird, dann fällt auch der Transport ins Revier weg.

In Brandenburg kein Problem, das zu bekommen, kostet halt 30 Euro (oder nichts, siehe oben), der Antrag muss vom Grundstückseigentümer gestellt werden und der Jäger kann bei der Beantragung schon benannt werden. Mit dem Grundstückseigentümer kann natürlich eine Aufwandsentschädigung vereinbart werden.
 
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17 Dez 2020
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Aufwandsentschädigung von der Stadt ist vergebliche Liebesmüh. Die Falle benötigt eine Genehmigung zur Jagd im befriedeten Bezirk, da gleich drauf achten, dass die Schießgenehmigung mit erteilt wird, dann fällt auch der Transport ins Revier weg.

In Brandenburg kein Problem, das zu bekommen, kostet halt 30 Euro (oder nichts, siehe oben), der Antrag muss vom Grundstückseigentümer gestellt werden und der Jäger kann bei der Beantragung schon benannt werden. Mit dem Grundstückseigentümer kann natürlich eine Aufwandsentschädigung vereinbart werden.
Nicht in jedem Bundesland brauchst du eine Genehmigung. In manchen ist es grundsätzlich erlaubt.
 

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