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Wertes Forum,
ich glaube mich zu erinnern, eine Schusswaffe nur im unbefriedeten Gebiet laden zu dürfen, finde aber dazu gerade nicht den Paragrafen.
Situation: In meinem Niederwildrevier sind manche Bauernhöfe und Feldflächen zum Befriedeten Gebiet erklärt worden. Ein Flickenteppich. Müsste ich jedes Mal, wenn ich an einer dieser Flächen vorbeilaufe, die Waffe vollständig entladen? Wie verhält es sich mit dem Unterladenen der Waffe?
Bundesland: Baden-Württemberg
ich glaube mich zu erinnern, eine Schusswaffe nur im unbefriedeten Gebiet laden zu dürfen, finde aber dazu gerade nicht den Paragrafen.
Situation: In meinem Niederwildrevier sind manche Bauernhöfe und Feldflächen zum Befriedeten Gebiet erklärt worden. Ein Flickenteppich. Müsste ich jedes Mal, wenn ich an einer dieser Flächen vorbeilaufe, die Waffe vollständig entladen? Wie verhält es sich mit dem Unterladenen der Waffe?
Bundesland: Baden-Württemberg