Unterschied Schießnachweise

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Hallo,
kann mir jemand den Unterschied erklären qualifizierter Schießnachweis zum jetzt neuen Schießübungsnachweis.
WmH Thomas
 
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Bei dem qualifizierten musst du mindestens 50 von 90 in drei Disziplinen möglichen Punkten erreichen. Bei dem neuen musst du nur anwesend sein und die drei Disziplinen schießen...
 
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Bei dem qualifizierten musst du mindestens 50 von 90 in drei Disziplinen möglichen Punkten erreichen. Bei dem neuen musst du nur anwesend sein und die drei Disziplinen schießen...
kann das sein das die Disziplienen nicht überall gleich sind? ich zB hab letztes Jahr im Schießkino geschossen.. und der Hegering hat auf einem normalen Schiißstand auf normale stehende Scheiben geschossen....haben auch den Schießnachweis bekommen...
 
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kann das sein das die Disziplienen nicht überall gleich sind?

Kann sein... ich bin jetzt wie selbstverständlich von NRW ausgegangen, sorry...

Hier sind die drei Disziplinen aber fix.

Schießstand:
Je drei Schüsse aus einer Entfernung zwischen 48 und 62 Meter
1. auf den laufenden Keiler, stehend, freihändig
2. auf den laufenden Keiler angehalten, stehend, freihändig und
3. auf den laufenden Keiler angehalten, sitzend.
Der Schießnachweis gilt als erbracht, wenn mindestens 50 von 90 Ringen erreicht wurden; es zählen nur die Ringe „8“, „9“ und „10“ mit der Erweiterung, dass die Ringe „5“ und „3“ nach vorne, in Laufrichtung, als „8“ gezählt werden.
Die Übung ist mit einem für Schwarzwild zugelassenen Kaliber durchzuführen. Sie kann als Ganzes wiederholt werden.

Schießkino:
Je drei Schüsse aus einer simulierten Entfernung, angelehnt an die Disziplin „laufender Keiler“,
im Anhalt an die nachstehenden Szenerien
1. auf flüchtiges Schwarzwild, stehend freihändig
2. auf stehendes Schwarzwild, stehend freihändig
3. auf stehendes Schwarzwild, sitzend.
Der Schießnachweis gilt als erbracht, wenn mindestens fünf von neun möglichen, vergleichbaren Treffern (s. o.), erreicht wurden.
Die Übung ist mit einem für Schwarzwild zugelassenen Kaliber durchzuführen. Sie kann als Ganzes wiederholt werden.

Ich hab aber auch schon gehört, dass einige Kollegen einen Tag im Schießkino eingemietet waren und das dortige Personal den Schießnachweis nach dem Training einfach so ausgestellt hat. Ob das so stimmt weiß ich aber nicht.
 
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Ist halt nur ein Stück Papier :rolleyes:
Besagt wie du am dem Tag, bei dem Durchgang geschossen hast.
Es sagt nichts darüber aus wie du morgen schießt oder wie du unter ganz anderen Umstanden auf einer Drückjagd schießen wirst.
Soweit ich weis ist dieser Nachweis auch nur für Staatsjagdten gefordert.
Ansonsten braucht es ihn nicht:sneaky:
 
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Im Paragrafen 17 a des LJG NRW heißt es dazu:

"Voraussetzung für die Teilnahme an einer Bewegungsjagd auf Schalenwild ist der Nachweis einer besonderen Schießfertigkeit, der nicht älter als ein Jahr sein darf. ..."
 
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von 3 im sitzen und 3 im stehen auf ein stehendes Ziel mit sagen wir 50 Ringen bis hier her ....

bewertet man nun dass dieser Schütze besonders befähigt ist auf einer Bewegungsjagd evtl flüchtiges Wild sicher zu treffen...


doch sehr gewagt , aber ok.

hat was von Inklusion.
 
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Wie auch immer. Ich halte es persönlich für durchaus sinnvoll, diesen Nachweis einiger Übungseinheiten auf dem Schießstand zu verlangen. Bewegungsjagden sind eigentlich immer gut besucht - weniger aber die Übungseinheiten, die viele Hegeringe auf den Schießständen anbieten.
Natürlich können die meisten Jäger auf dem normalen Ansitz ihr Wild treffen - in Bewegung ist das aber völlig anders. Da muss dann wieder einmal der schnelle Fuchs herhalten, damit man sich erklären kann.
 
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mit der Büchse übe ich genau 0.

ich schieße aus Spaß Parcours. Das Schrotschießen übt genug.
Im Kino treffe ich 99% aller Sauen im Motorraum. das reicht.

Der Übungsnachweis in seiner jetzigen Form sagt genau 0 über die Fähigkeiten im bewegten Schießen aus.
 
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Wie auch immer. Ich halte es persönlich für durchaus sinnvoll, diesen Nachweis einiger Übungseinheiten auf dem Schießstand zu verlangen. Bewegungsjagden sind eigentlich immer gut besucht - weniger aber die Übungseinheiten, die viele Hegeringe auf den Schießständen anbieten.
Natürlich können die meisten Jäger auf dem normalen Ansitz ihr Wild treffen - in Bewegung ist das aber völlig anders. Da muss dann wieder einmal der schnelle Fuchs herhalten, damit man sich erklären kann.
Den Nachweis hast du doch mit Bestehen der Schießprüfung bei der Jägerprüfung bereits erbracht.
ICh möchte auch nicht jährlich neue Fahrstunden mit dem Auto nachweisen müssen.
Dennoch werden beinahe alle Autofahrer besser, je mehr sie das Auot im Verkehr bewegen-im Vergleich zur Führerscheinprüfung. ;)
Ich halte von solchen Nachweisen garnichts.
Sie sagen rein garnichts aus, kosten Geld und stelle zukünftige eine Gefahr der Drnagsalierung dar.
Hier muss bereits am Anfang der Spirale opponiert werden.
Diese Verselbstständigung ist in allen Bereichen zu beobachten. Gibt man jemanden den kleinen Finger, greift er nach der Hand, den Arm und dann reisst er einen runter.

Es ist eigenverantwortlich zu üben und im Rahmen seiner Fähigkeiten zu jagen.
Als nächste kommt dann der "Weitschussnachweis" für Entferungen über 50m. Dann der "Flugwildpass" und die BEdingungen werden immer weiter angepasst.
Das Ganze auch noch ohne statistische Grundlage.

Ein Ansprechnachweis wäre ja auch noch eine tolle Maßnahme. Da geschehen bestimmt auch nicht wenig Fehler.
Eine Altersbegrenzung sollte es auch noch unbedingt geben. Verbot bei Hörschäden und Augenschwäche. Regelmäßige medizinisch/psychologische Begutachtung ein absolutes Muss.

Wie konnte man früher nur jagen?
 
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Knut

Guest
Volle und uneingeschränkte Zustimmung. Ich halte von einem gesetzlich zur Pflicht bestimmten Schießnachweis auch herzlich wenig.

Wobei ich es durchaus verstehen kann, wenn Jagdveranstalter zur Teilnahme an ihren Jagden einen Schießnachweis wünschen.

Oft sind die Schützen und deren Qualifikationen unbekannt und so kann man ein absolutes Minimum an Fähigkeiten wenigstens annehmen.

Die meisten werden es machen, wie wir in unserem Revier: es werden nur Schützen eingeladen, die und deren Fähigkeiten wir kennen bzw. die von Jägern, denen wir vertrauen, empfohlen wurden. Und die Stände werden dementsprechend verteilt.
So können wir problemlos auch jemanden, der im flüchtigen Schuss nicht so firm ist, außerhalb der Haupttreiben in eine Windwurffläche setzen, wo er dann das ruhig verhoffende Kitz schießen kann, oder eben nicht.

Andere Jagdherren oder -Leiter haben vielleicht nicht diese Möglichkeiten der Schützenauswahl und -Einteilung und deren Wunsch mach einem Schießnachweis kann ich verstehen.

Aber eben auf freiwilliger Basis.
 

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