Schießstand:
Je drei Schüsse aus einer Entfernung zwischen 48 und 62 Meter
1. auf den laufenden Keiler, stehend, freihändig
2. auf den laufenden Keiler angehalten, stehend, freihändig und
3. auf den laufenden Keiler angehalten, sitzend.
Der Schießnachweis gilt als erbracht, wenn mindestens 50 von 90 Ringen erreicht wurden; es zählen nur die Ringe „8“, „9“ und „10“ mit der Erweiterung, dass die Ringe „5“ und „3“ nach vorne, in Laufrichtung, als „8“ gezählt werden.
Die Übung ist mit einem für Schwarzwild zugelassenen Kaliber durchzuführen. Sie kann als Ganzes wiederholt werden.
Schießkino:
Je drei Schüsse aus einer simulierten Entfernung, angelehnt an die Disziplin „laufender Keiler“,
im Anhalt an die nachstehenden Szenerien
1. auf flüchtiges Schwarzwild, stehend freihändig
2. auf stehendes Schwarzwild, stehend freihändig
3. auf stehendes Schwarzwild, sitzend.
Der Schießnachweis gilt als erbracht, wenn mindestens fünf von neun möglichen, vergleichbaren Treffern (s. o.), erreicht wurden.
Die Übung ist mit einem für Schwarzwild zugelassenen Kaliber durchzuführen. Sie kann als Ganzes wiederholt werden.