Unterschied Vorsatz ~ Aufsatz

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Ich habe bislang 5 verschiedene Nachtsicht-Vorsatzgeräte (Restliche und WBK) genutzt und musste keines davon einschiessen. Beim obligatorischen Kontrollschiessen ergaben sich nie irgendwelche Abweichungen.
Ich hab viel probiert. Adapter auf,- abgesetzt. Gerät aus- und eingeschraubt. Gerät um 90° gedreht.
Gerät schräg vors ZF gehalten.
Alle Abweichenungen bewegten sich in einem 3cm Radius.
 
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Genau so ist es auch, wenn man sich keinen Schrott ins Haus holt.
Erst neulich habe ich ein Zielferohr montiert, das stimmte vom ersten Schuss an. War Zufall, nicht zu verallgemeinern :ROFLMAO:
Wenn man sich mal vergegenwärtigt was man da eigentlich macht, einen Monitor auf ein lackiertes Gehäuse eines Zielfernrohr klemmen, auf diesen Monitor man dann ziehlt, dann dürfte eigentlich einen jeden halbwegs technisch interessierten klar sein das das gar nichts mit Schrott oder high end zu tun hat.
Kenne genug in meinem Bekanntenkreis wo es super funktionierte, dann mal von einem zum anderen auch 30cm Abweichung. Jagd mal noch ein bisserl länger damit 😀.
Übrigens, gerade teure Geräte mit ihrer hohen Auflösung haben oftmals ein drastisch langes delay, hat das schon mal wer an seinem Gerät haraus getestet? Und klar geworden das man da eigentlich nur auf ausgestopftes Wild :ROFLMAO:schiessen dürfte.
So, reicht als Anregung,, bin wieder draussen
 
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Gelöschtes Mitglied 22885

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Ist aber falsch. Gibts Abweichung ist das Gerät defekt uoser minderwertig. Zumindest bei Nachtsicht Röhrengeräten.
 
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Ich halte ein Vorsatzgerät einfach für eine "Krückenlösung" - es ist eine zusätzliche ernstzunehmende Fehlerquelle bezüglich der Präzision.

CD
 
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Ist aber falsch. Gibts Abweichung ist das Gerät defekt uoser minderwertig. Zumindest bei Nachtsicht Röhrengeräten.
Nachtrag:
Das stimmt, hast recht zu Röhre, (vorrausgesetz das ZF ist erstklassig lackiert und exact zentrisch zum Gehäuse justiert) ich meinte Wärmebild oder Digital als Vorsatzgerät.
 
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Das ist nur eine Krücke, wenn man so vollkommen falsche Vorstellungen von der Technik hat.
In den zahlentechnisch hohen anwendungsgebieten, ist das die Lösung schlechthin.
Es hat eben auch viel Vorteile und nur ganz wenige Nachteile.

Ist aber alles hier oft genug erläutet worden.
Für den Schabernack einzelner sind wir ja nicht hier ;)
 
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Hat jemand ein Z8 mit Aufsatzlösung im Einsatz? Ich habe ein 1,7-13,3x42 und bekomme trotz vorhandener Parallaxeverstellung kein klares Bild (Ziel+Absehen) hin. Mein Zeiss Diavari Victory 4-16x50 funktioniert dagegen tadellos. Beide Gläser gehen bis 50 Meter runter bei der Parallaxe. Habe den Verdacht es liegt an der 8 fachen Vergrösserung. Danke.
 
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Kennt jemand eine Lösung um z.B. ein Dipol DN37, jetzt da Nachtsichtvorsatzgeräte nach dem WaffG keine verbotenen Gegenstände mehr sind, mittels Montageringen auf einer Picatinnyschiene zu montieren? Meine Recherche hat bisher leider nichts ergeben.
Vom Prinzip wäre eine ZF Montage mit 42mm Ringen die Lösung, aber keiner der Montageanbieter hat sowas im Program oder plant in naher Zukunft so etwas (hatte einige angeschrieben).
 
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Wenn du den Vorsatz mittels Picatinny auf die Waffe setzen möchtest, könnte das rechtlich etwas unsauber sein ;)
Da ist man ein wenig in einer Grauzone mit mehr Tendenz zu schwarz als weiß.
"für Schusswaffen bestimmt" ist kein Dual Use. Eine Schuswaffenmontage wird gern als ebenjene Bestimmung angesehen.
NIcht wasserdicht, aber starke Tendenz.
 
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Liemke soll mal seine Kombi Lösung mit dem Steiner hinter dem CL42 prüfen lassen. Würde mich ja auch interessieren.

In der FB Gruppe sind sich einige ja seeehr sicher, das es legal wäre. Eindeutig ist in dem Zusammenhang aber das wenigste.
 
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Wenn du den Vorsatz mittels Picatinny auf die Waffe setzen möchtest, könnte das rechtlich etwas unsauber sein ;)
Da ist man ein wenig in einer Grauzone mit mehr Tendenz zu schwarz als weiß.
"für Schusswaffen bestimmt" ist kein Dual Use. Eine Schuswaffenmontage wird gern als ebenjene Bestimmung angesehen.
NIcht wasserdicht, aber starke Tendenz.
Die Einschränkung ist mit der 3. Änderung des WaffG für Jäger nicht mehr gegeben.


„Inhaber eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes dürfen abweichend von § 2 Absatz 3 für jagdliche Zwecke Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 haben.

1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen“
 
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Ich bin der Meinung es ist bei Vorsazgeräten egal wie sie vor dem Zielfernrohr montiert werden.
und der Unterschied zum Nachtsichgerät ist eben dass es nur mit einer weiteren Optik als Vorsatz überhaupt nutzbar ist.
Ein reines Nachtsichtgerät ohne eigenes Absehen wäre nur mit einem Laser nutzbar und das ist ja definitiv verboten.
 
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Gelöschtes Mitglied 22885

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Ich bin der Meinung es ist bei Vorsazgeräten egal wie sie vor dem Zielfernrohr montiert werden.
und der Unterschied zum Nachtsichgerät ist eben dass es nur mit einer weiteren Optik als Vorsatz überhaupt nutzbar ist.
Ein reines Nachtsichtgerät ohne eigenes Absehen wäre nur mit einem Laser nutzbar und das ist ja definitiv verboten.
Das ist eben falsch.
Entscheidend ist die Eigenschaft als "Dual Use" und die Einordnung als "nicht für Schusswaffen bestimmt".
Was mit der Pica Montage nicht mehr gegeben ist.
Mit dem Klemmadapter schon, den kannst ja auch am z.B. Fernglas befestigen.
 
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Das ist eben falsch.
Entscheidend ist die Eigenschaft als "Dual Use" und die Einordnung als "nicht für Schusswaffen bestimmt".
Was mit der Pica Montage nicht mehr gegeben ist.
Mit dem Klemmadapter schon, den kannst ja auch am z.B. Fernglas befestigen.
von Dual Use steht nichts im WaffG.

das steht im Übrigen bei Liemke auf der homepage zu diesem Thema:

Hinweis
Nach aktueller bundesweiter Gesetzesänderung, ist die mechanische Adaption von multifunktionalen Vorsatzoptiken auf Schusswaffen erlaubt. Somit ist eine multifunktionale Vorsatzoptik mit adaptierter Waffenmontage KEIN verbotener Gegenstand. Der Gegenstand kann somit von Inhabern eines gültigen Jagscheines frei erworben/geführt werden. Die Nutzung als Inhaber eines gültigen Jagscheines auf Schiessständen, z.B. zum Zwecke der Justage, ist erlaubt.

kann mir nicht vorstelle, dass das dort nicht juristisch geprüft wurde.
 
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