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Moin, 10 Monate Untersuchungshaft sind sehr ungewöhnlich. Normalerweise ist nach sechs Monaten Schluss, bis dahin muss die Hauptverhandlung laufen.
Auch wenn man wohl annehmen kann, dass der zweite Typ das nicht zum ersten Mal macht, nachweisen wird man es ihm wohl nicht können.
Im Prinzip konnte eigentlich nur genau dieses Urteil dabei herauskommen.
Auch wenn man wohl annehmen kann, dass der zweite Typ das nicht zum ersten Mal macht, nachweisen wird man es ihm wohl nicht können.
Im Prinzip konnte eigentlich nur genau dieses Urteil dabei herauskommen.