Vater / Sohn - zwei Waffenschränke

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Wo steht das?
ausserdem kann man die Berechtigung ja auch nur auf lfd. nr. X und x eintragen.
Frag deinen SB, der wird dir das so sagen. Sonst hätte jeder Zugriff auf 4 KW ( sofern beide 2 haben) und das soll wohl nicht sein.
Ich wollte das auch so machen mit dem gegenseitigen eintragen in die WBK, aber das war für mich dann doch ein nogo mit der Begrenzung auf 2 KW.
 
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17 Dez 2020
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Ist ja echt schlimm. Im Zweifel könnte jeder Zugriff auf 20 halbautomaten haben, aber 4 kurzwaffen 😵 nein das geht gar nicht 🤦🏼‍♂️
 
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13 Mrz 2018
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Ich habe gerade meinen SB angerufen und er hat es mir wie folgt erzählt:

Da wir beide einen Jagdschein besitzen und somit die gleiche Voraussetzung mitbringen, außerdem beide Waffenschränke zugelassen sind, können wir unsere Waffen (wenn wir wollten) bunt in beide Waffenschränke verteilen.

Also ziemlich simpel :)
Interessant. Das selbe Problem hatte ein bekannter vor 5 Jahren. Er und Tochter Jäger. Nach Aussage der Behörde müssen 2 getrennte Schränke angeschafft werden, da der jeweilige andere keinen Zugriff auf die Waffen des anderen haben darf. Es sei den ein Leihschein ist ausgestellt. War in Sachsen.
 
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24 Aug 2016
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Frag deinen SB, der wird dir das so sagen. Sonst hätte jeder Zugriff auf 4 KW ( sofern beide 2 haben) und das soll wohl nicht sein.
Ich wollte das auch so machen mit dem gegenseitigen eintragen in die WBK, aber das war für mich dann doch ein nogo mit der Begrenzung auf 2 KW.
Der Zugriff auf eine dritte, vierte, fünfte und sechste KW ist einen, zwei, drei oder vier Leihscheine entfernt, dieser kann ein Bierfilz sein mit den nötigsten Angaben (zwei Adressen, Seriennummer der Waffe, EWB; Datum/Uhrzeit?).
 
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28 Mrz 2020
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Stellenweise bin ich echt schockiert, was hier im Forum falsche geschrieben bzw. verbreitet wird.
Es ist doch ganz einfach heute, ein Blick ins Gesetz und schon weiß man was Sachstand ist und nicht was irgendjemand in einem Forum schreibt bzw. was ein Sachbearbeiter von sich gibt.
Jetzt ist aber auch keiner schlauer als vorher. Magst du uns aufklären?
 
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3 Jan 2006
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Letzteres habe ich auch immer gedacht, nun hat mich aber jemand auf den Paragraphen 38, (1), 1f im WaffG hingewiesen.
Ich schreibe auch bei kurzem Verleih einen kleinen Zettel mit Waffe, meinem Namen und den Datum.
Ob das muss? Keine Ahnung, ich glaube schon..
Lies halt den §38, speziell den Abschnitt 2.
 

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