Verankerung Munitionsschrank

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Bei meinem Eltern hat man einen Schmucktresor einfach aus der Wand gebrochen, Dübel hin oder her.

Aus dem Waffenschrank haben die dann allerdings nur die beiden KK mitgenommen (!).

Und bei meiner Schwester war die Batterie des Zahlenschlosses alle, der Notschlüssel (irgendwie) verlegt. Einen professionellen Safeöffner kommen lassen, und der hat gerade einmal 5 Minuten (!) gebraucht, um den Safe (und das war kein einfaches Billigteil) aufzubekommen.

Also die ganzen Sicherheitsmaßnahmen relativieren sich da.
 
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Der beste Schutz ist erstmal die Bude so zu sichern, dass es den bösen Jungs schwer fällt überhaupt zum Tresor vorzudringen.

Nochmals zum ...
§ 36 Abs.3 WaffG

"(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. "

Ich bin kein Jurist und habe keine Ahnung, aber was heisst "Nachweisen"?
(Das ist doch das Schlüsselwort!)

-Proaktiv/ungefragt nachweisen?
-Auf Anfrage/Wunsch nachweisen?
-Bei einer Kontrolle nachweisen?

Im Gesetz seh ich da nix!
 
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Bei meinem Eltern hat man einen Schmucktresor einfach aus der Wand gebrochen, Dübel hin oder her.

Aus dem Waffenschrank haben die dann allerdings nur die beiden KK mitgenommen (!).

Und bei meiner Schwester war die Batterie des Zahlenschlosses alle, der Notschlüssel (irgendwie) verlegt. Einen professionellen Safeöffner kommen lassen, und der hat gerade einmal 5 Minuten (!) gebraucht, um den Safe (und das war kein einfaches Billigteil) aufzubekommen.

Also die ganzen Sicherheitsmaßnahmen relativieren sich da.


Profis kriegen alles auf.
Gegen rohe Gewalt helfen die allermeisten Sicherungssysteme nichts.
Siehe Geldautomatensprengungen. Unsere Kreissparkasse stellt nach eine Sprengung keine neuen mehr auf.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25156

Guest
Man kann sich auch einen Castor- Behälter ins 3. UG einbetonieren lassen, oder seine Munition mit dem Tauchroboter im Mariannengraben versenken.
 
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Der beste Schutz ist erstmal die Bude so zu sichern, dass es den bösen Jungs schwer fällt überhaupt zum Tresor vorzudringen.

Nochmals zum ...
§ 36 Abs.3 WaffG

"(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. "

Ich bin kein Jurist und habe keine Ahnung, aber was heisst "Nachweisen"?
(Das ist doch das Schlüsselwort!)

-Proaktiv/ungefragt nachweisen?
-Auf Anfrage/Wunsch nachweisen?
-Bei einer Kontrolle nachweisen?

Im Gesetz seh ich da nix!
Du musst initial nachweisen, dass Du dem Anschein nach sicher aufbewahrst. Da kommt die Behörde bei Neu-WBK#lern auch ganz automatisch drauf zu und fragt nach Rechnung, Fotos, Typenschild etc., in einigen Ländern ist die erste Vor-Ort-Kontrolle kurz danach, in anderen nie :)
 
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Der beste Schutz ist erstmal die Bude so zu sichern, dass es den bösen Jungs schwer fällt überhaupt zum Tresor vorzudringen.

Nochmals zum ...
§ 36 Abs.3 WaffG

"(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. "

Ich bin kein Jurist und habe keine Ahnung, aber was heisst "Nachweisen"?
(Das ist doch das Schlüsselwort!)

-Proaktiv/ungefragt nachweisen?
-Auf Anfrage/Wunsch nachweisen?
-Bei einer Kontrolle nachweisen?

Im Gesetz seh ich da nix!
Ja. Nachweisen heisst nachweisen ;) Man bringt also eine Angabe über die getroffenen Maßnahmen. Das ist z.B. die einfache Angabe zum Verschluss in einem Tresor.
Das ist eine Pflicht. Man hat dies also selbstständig zu tun.

Die Behörde kann darüberhinaus weitere Angaben einfordern. Das sind dann meist Bilder oder Rechnungen oder sonstiges.
§ 39 Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau

(1) Wer Waffenherstellung, Waffenhandel oder eine Schießstätte betreibt, eine Schießstätte benutzt oder in ihr die Aufsicht führt, ein Bewachungsunternehmen betreibt, Veranstaltungen zur Ausbildung im Verteidigungsschießen durchführt oder sonst den Besitz über Waffen oder Munition ausübt, hat der zuständigen Behörde auf Verlangen oder, sofern dieses Gesetz einen Zeitpunkt vorschreibt, zu diesem Zeitpunkt die für die Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen;
 
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Du musst initial nachweisen, dass Du dem Anschein nach sicher aufbewahrst. Da kommt die Behörde bei Neu-WBK#lern auch ganz automatisch drauf zu und fragt nach Rechnung, Fotos, Typenschild etc., in einigen Ländern ist die erste Vor-Ort-Kontrolle kurz danach, in anderen nie :)

Genau, man wird aufgefordert den Nachweis zu erbringen. Dann erbringt man ihn, weil ansonsten keine WBK ausgestellt wird. Musste wohl jeder von uns tun.

Wenn ich aber den A oder B Safe gegen einer 1er tausche, also den Schutz "verbessere"?
Klar kann man das proaktiv melden, aber müssen? Im Gesetz finde ich keinen Punkt, dass ich proaktiv melden muss. Wenn eine Prüfung kommt, muss ich sozusagen "safe" sein :)

Anekdote nebenbei:
Kumpel ist Segler und hat ne H&K Leuchtpistole auf WBK.
Eigens dafür B Schrank angeschafft. Dort lagerten auf Münzen und die goldene Uhr.
Dann kam der Tag als er nachhause kam und der Safe war aufgebrochen, zerstört.
Uhr weg, Münzen weg, Leuchtpistole noch da.
Polizei natürlich vor Ort. Der Händler, der ihm das Ding montier hatte ebenso.

Jetzt dachte ich, kommt die Behörde per Querverweis und fragt nach der artgerechten Unterbringung, nachdem der B Würfel zerstört wurde.
Also die ersten 2 Jahre ist nix passiert. Dann habe ich nicht mehr nachgefragt
 
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Irgendwann wurde das akut, wegen der Gesetzesänderung, 3 Bilder gemacht, auf DinA4 ausgedruckt und abgegeben, Tresor von außen, von innen und Typenschild.
Wann wurde das Gesetz geändert? seitdem nie eine Nachfrage.

und nochmal, wer sich schützen will braucht eine vernüntige Eingangstür und Fenstersicherung und das ist kein abschließbarer Handgriff.

Außerdem freie Sicht von der Straße aufs Haus, also keine Büsche oder Bäume die Deckung geben und Beleuchtung mit Bewegungsmelder ist auch nützlich, allerdings nicht in Kopfhöhe...
 
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Genau, man wird aufgefordert den Nachweis zu erbringen. Dann erbringt man ihn, weil ansonsten keine WBK ausgestellt wird. Musste wohl jeder von uns tun.

Wenn ich aber den A oder B Safe gegen einer 1er tausche, also den Schutz "verbessere"?
Klar kann man das proaktiv melden, aber müssen? Im Gesetz finde ich keinen Punkt, dass ich proaktiv melden muss. Wenn eine Prüfung kommt, muss ich sozusagen "safe" sein :)

Anekdote nebenbei:
Kumpel ist Segler und hat ne H&K Leuchtpistole auf WBK.
Eigens dafür B Schrank angeschafft. Dort lagerten auf Münzen und die goldene Uhr.
Dann kam der Tag als er nachhause kam und der Safe war aufgebrochen, zerstört.
Uhr weg, Münzen weg, Leuchtpistole noch da.
Polizei natürlich vor Ort. Der Händler, der ihm das Ding montier hatte ebenso.

Jetzt dachte ich, kommt die Behörde per Querverweis und fragt nach der artgerechten Unterbringung, nachdem der B Würfel zerstört wurde.
Also die ersten 2 Jahre ist nix passiert. Dann habe ich nicht mehr nachgefragt
Gehe nie zum Fürscht, wenn Du nicht gerufen würscht...

Meine Waffenbehörde hat die Abfrage nach der Aufbewahrung im Antrag auf WBK drin, das kann man nicht "vergessen". Spätere Upgrades zu kommunizieren ist nicht verpflichtend. Bei Gesetzesänderungen mit Altbesitz wiederum kommt man in der Regel auf Dich zu, Ausnahme aktuell die Nummer mit den Magazinen, da müsste man aktiv werden.
 
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Genau, man wird aufgefordert den Nachweis zu erbringen. Dann erbringt man ihn, weil ansonsten keine WBK ausgestellt wird. Musste wohl jeder von uns tun.

Wenn ich aber den A oder B Safe gegen einer 1er tausche, also den Schutz "verbessere"?
Klar kann man das proaktiv melden, aber müssen?
Hätte ich früher verneint. Heute sage ich ganz klar: Ja. Es besteht die Pflicht, die getroffenen Maßnahmen nachzuweisen. Der neue Schrank ist eine getroffene Maßnahme.

Ich zetere nicht mehr herum, seit dies entsprechend geurteilt wurde.
Ich hielt das zwar für eine sehr freie Auslegung (es ging im Grunde um einen anderen Sachverhalt), aber eine Behörde zieht sich bequem darauf zurück und dann kann man selber zusehen, wie man aus dem Schlamassel rauskommt.
Was ist also der einfache (und nicht vorauseilend gehorsame) und gangbare Weg?
Aus meiner Sicht, der Nachweispflicht nachzukommen. Sie besteht zweifelsohne (36(3)Satz1.
Der Erfüllungsaufwand ist denkbar gering. Kostet nichts und es wird einem nicht irgendwann an die Karre gepisst.
Warum also auch nur eine Sekunde zaudern?
 
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Du musst initial nachweisen, dass Du dem Anschein nach sicher aufbewahrst. Da kommt die Behörde bei Neu-WBK#lern auch ganz automatisch drauf zu und fragt nach Rechnung, Fotos, Typenschild etc., in einigen Ländern ist die erste Vor-Ort-Kontrolle kurz danach, in anderen nie :)
Ja. Für einen Waffenschrank. Wenn da jetzt kein Innenfach drin sein sollte, oder der Schrank sich nach seiner Sicherheitsnorm nicht für die gleichzeitige Aufbewahrung von Waffen und Muni eignet, könnte es sein, dass man die Muniaufbewahrung separat nachweisen muss.
Ansonst ist die Muniaufbewahrung mit den Angaben zum Waffenschrank ebenfalls erledigt.

Ansonsten find ich die Vorstellung eines mit Schwerlastdübeln in der Wand verankerten Metallschranks mit Schwenkriegelschlösschen schon ziemlich belustigend.
 

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