Verankerungspflicht Waffenschrank

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Unabhängig, dass ich meinen Tresor aufgrund der Verkehrssicherheit angehängt habe,
will Ich nicht schlauer sein und Euch einen Link übermitteln => HFD-Tresore

Sorry - Posting #8 hatte quasi identischen Inhalt!
 
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Unabhängig, dass ich meinen Tresor aufgrund der Verkehrssicherheit angehängt habe,
will Ich nicht schlauer sein und Euch einen Link übermitteln => HFD-Tresore

Sorry - Posting #8 hatte quasi identischen Inhalt!
Nur weil dieser Mensch in Schrift „ in überheblicher Weise laut schreit“ ist es nicht zwangsläufig richtig.
Wie die Antworten der Innenministerien der Länder zeigen.
 
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Ich - der etwas verwirrt dem Thema gegenübersteht - findet dann zum Ergebnis, dass man entweder muss, oder kann, oder … natürlich je nach Bundesland, Kreis, Stadt ….(bei Unterschreitung der jew. Höchstmenge LW/KW).

Also, wenn dann eine Überprüfung kommt und die Prüfenden die vorhandene Situation beanstanden, kann man doch nur den viel zitierten „Rechtsmittelfähigen Bescheid“ anfordern und diesem von einem Fachanwalt für Waffenrecht prüfen lassen?

Selbst der, der den Schrank befestigt läuft ja Gefahr, dass die Befestigung als zu gering beanstandet wird. Wer kann schon Zug oder was auch immer für eine Kraft nachweisen?
 

Wheelgunner_45ACP

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Ich kann jetzt nur für mich und Bayern schreiben. Ich hatte nach dem letzten Umzug eine Nachschau von meinem SB. Da hab ich auf die Verankerung der B-Schränke (Altbestand) hin gewiesen. Da kam nur zurück, dass nichts dazu im Gesetz steht und ich mir die Arbeit hätte sparen können. Erst auf meine Bemerkung mit B- Schrank und dass ich damit mehr lagern dürfe wurde das so bestätigt, würde aber keinen mehr interessieren. Meinen SB kenn ich seit 30 Jahren im dem Bereich Waffen und er ist sachlich wirklich fit.
 
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Also, wenn dann eine Überprüfung kommt und die Prüfenden die vorhandene Situation beanstanden, kann man doch nur den viel zitierten „Rechtsmittelfähigen Bescheid“ anfordern und diesem von einem Fachanwalt für Waffenrecht prüfen lassen?

Selbst der, der den Schrank befestigt läuft ja Gefahr, dass die Befestigung als zu gering beanstandet wird. Wer kann schon Zug oder was auch immer für eine Kraft nachweisen?
Da ist es ja gut zu wissen, daß der Prüfende das zu Prüfende ebenfalls nicht prüfen kann.
 
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Es schreit förmlich nach einem Gutachten! Dann natürlich ein Gegengutachten zur Absicherung des 1. Gutachten.
 
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Klar, der Böse will nämlich unbedingt meine Waffen. Die lassen sich ja so leicht in Geld umsetzen.
Stünde mein Plasmaschneider direkt neben dem Schrank, ich wäre fest davon überzeugt, nach einem Einbruch wäre der Plasmaschneider weg, die Waffen noch da. Einzig mit dem Schneidbrenner hätte ich schiß. Nachher denkt der Einbrecher noch ich hätte Geld im Schrank und zündet mit dem Brenner aus blödheit mein Haus an.
 
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Ich würde den einbetonieren, mindestens.
Warum soll man das anders machen als im Gesetz gefordert, im Zweifel mit der Versicherung no klären. Aber darüber hinaus? Never.
Hm - das darf jeder machen, wie er will!

Kleine Episode:
Meinem Reviernachbar (Pächter) wurde der Schein gezwickt.
Mit Einspruch und Rechtsanwalt und ... nach Monaten hatte er den Schein wieder.
Per Richter wurde geklärt, dass die Behörde auf dem Holzweg ist.
-
Brauche ich das?
Eher weniger!
-
Genauso kann es mal umgekehrt sein - dass ein Richter es eher enger sieht :(
Dann dauert es noch etwas länger ... nein danke!
 
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Ich habe meinen 225 Kilo B-Schrank mit so etwas befestigt.


Nicht weil ich es musste, sondern weil ich es wollte.

Nachdem ich den Schrank aufgestellt hatte, habe ich das größt mögliche Loch (durch die vorhandene Montagebohrung) in den Boden gebohrt. Den Staub habe ich mit einem dünnen Schlauch aus dem Loch gesaugt. Dann das Glasrohr rein und die Gewindestange hinterher. Hat keine 10 Minuten gedauert. Am nächsten Tag die Hutmutter drauf und fertig.

Wenn alles im Leben sooo einfach wäre ...
 
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Hm - das darf jeder machen, wie er will!

Kleine Episode:
Meinem Reviernachbar (Pächter) wurde der Schein gezwickt.
Mit Einspruch und Rechtsanwalt und ... nach Monaten hatte er den Schein wieder.
Per Richter wurde geklärt, dass die Behörde auf dem Holzweg ist.
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Brauche ich das?
Eher weniger!
-
Genauso kann es mal umgekehrt sein - dass ein Richter es eher enger sieht :(
Dann dauert es noch etwas länger ... nein danke!
Und Du meinst so ein Richter hat mehr einsehen wenn Du mehr machst la im Gesetz steht?
 
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Und Du meinst so ein Richter hat mehr einsehen wenn Du mehr machst la im Gesetz steht?
Aus Erfahrung - Richter entscheiden auch mal anders, wie man es eigentlich im Gesetz
gedruckt war nimmt ... .
Hat mich auch überrascht - hilft aber nur bedingt 😇
 

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