Verbot für Selbstladewaffen mitWechselmagazin für Jäger?

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Ein Freund mit gültigem Jahresjagdschein wollte sich eine 9mm Kurzwaffe (!) für die Jagd genehmigen lassen. Bekam sie aber nicht genehmigt, da Selbstladerwaffen mit Wechselmagazin für Jäger bzw. für die Jagd verboten wären! Dieser Entwurf würde jedoch „bald“ gekippt. Daher werden momentan nur Revolver genehmigt die Anträge auf Pistolen ruhen bis auf weiteres.
Ist da eine Entwicklung an mir vorüber gegangen?
Für mich verwechselt der SB da was!

Wo genau ist das Bedürfnis für Jäger und Kurzwaffen nachzulesen.

Danke für die Hilfe.
 
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§13 Abs. 2 Waffengesetz. Erwerb von 2 KW ohne Bedürfnisprüfung.

Das Verbot bezieht sich auf Langwaffen.

Horrido!

Fledertier
 
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Baden Würtemberg/Schwäbisch Gemünd

Nach sehr konkreter Anfrage bei meiner Behörde (NRW), wurde mir gesagt, fast alle Bundesländer - mit Ausnahme von u.a. Baden Württemberg - interpretierten die aktuelle HA Debatte mit reinem Bezug zu den Langwaffen. Entsprechend sehe die Genehmigungspraxis dieser Bundesländer keine Einschränkungen bei Pistolen vor und (zwei) Voreinträge würden für Jäger ohne weitere Bedürfnisprüfung erteilt.

Der Sachbearbeiter nannte ganz konkret Baden-Württemberg als Bundesland, das einer abweichenden Interpretation folge und entsprechend aktuell keine Pistolen (für Jäger) eintrage.

Hier habe ich allerdings stumpf die Aussage meines Sachbearbeiters nachgeplappert und kann das nicht mit eigener Kompetenz anreichern.


Grosso
 
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Nach sehr konkreter Anfrage bei meiner Behörde (NRW), wurde mir gesagt, fast alle Bundesländer - mit Ausnahme von u.a. Baden Württemberg - interpretierten die aktuelle HA Debatte mit reinem Bezug zu den Langwaffen. Entsprechend sehe die Genehmigungspraxis dieser Bundesländer keine Einschränkungen bei Pistolen vor und (zwei) Voreinträge würden für Jäger ohne weitere Bedürfnisprüfung erteilt.

Kann ich ganz aktuell für SH bestätigen. Keine Probleme den Voreintrag für eine KW zu bekommen.

Horrido!
 
Y

Yumitori

Guest
N'Abend,

ein Schelm, wer Böses dabei denkt....

B,-W. ist ja nun von GRÜN gelenkt - und w a s hat Claudia Roth über die Kurzwaffen inprivater Hand gesagt ?

Leute, Leute - wir gehen schlimmen Zeiten entgegen, entweder überholt die CDU LINKE und GRÜNE noch links oder - im Interesse des sog. Machterhaltes - legt sich mit ihnen ins Bett.... und schon haben ir den Salat !

Saubere juristische Arbeit und Subsumption lässt klar erkennen, dass auch das (falsche) Urteil zum HA-Thema n i c h t auf KWen Anwendung finden darf, wird darin doch mit Bedürfnis argumentiert und die zwei KWen für Jäger "ohne Bedürfnisprüfung" eingetragen werden müssen.
Jede Behörde, die anders arbeitet, ist definitiv nicht im Recht - aber s.o. !

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Da kann man ja mal Sehen wo wir Politisch hin steuern.
Bin mal auf den Ausgang der nächsten Bundestagswahl gespannt, wer mit wem Zusammen geht und was wir im Vorfeld erzählt bekommen.
 
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Nach sehr konkreter Anfrage bei meiner Behörde (NRW), wurde mir gesagt, fast alle Bundesländer - mit Ausnahme von u.a. Baden Württemberg - interpretierten die aktuelle HA Debatte mit reinem Bezug zu den Langwaffen. Entsprechend sehe die Genehmigungspraxis dieser Bundesländer keine Einschränkungen bei Pistolen vor und (zwei) Voreinträge würden für Jäger ohne weitere Bedürfnisprüfung erteilt.

Der Sachbearbeiter nannte ganz konkret Baden-Württemberg als Bundesland, das einer abweichenden Interpretation folge und entsprechend aktuell keine Pistolen (für Jäger) eintrage.

Hier habe ich allerdings stumpf die Aussage meines Sachbearbeiters nachgeplappert und kann das nicht mit eigener Kompetenz anreichern.


Grosso

Es war nur ein Landkreis (WN) und der wurde zurückgepfiffen.
 
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Es war nur ein Landkreis (WN) und der wurde zurückgepfiffen.
Ich weiss nicht... Verwandte von mir (Landkreis AA) hatten aus heiterem Himmel Besuch von zwei Blaumännern mit Tatütata, die die sichere Aufbewahrung von Erbwaffen überprüfen wollten. Kein vorheriges Anschreiben, kein garnix. Sofort mit SEK Methoden rein. Und das nach 10 Jahren Stillschweigen.

Meiner Meinung nach möchte da schon jemand "Präsenz" und "Durchgreifen" zeigen. Das hat Methode in BaWue.
 
A

anonym

Guest
Ich hab 13.09. mir im LK Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg, BW einen Voreintrag für eine Glock 23 auf JS-Bedürfnis machen lassen und die Waffe zwei Tage später eintragen lassen. Keinerlei Probleme.

Wenn eine Behörde mir das verweigern würde, rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen, "damit man ggf. klagen könne" ... und guggen, was passiert.


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Baden Würtemberg/Schwäbisch Gemünd

Hatte ich schon vermutet. Die ticken dort auch anders nach Winnenden und Eislingen. Interessant dagegen die Geschichte aus Crailsheim mit dem waffeninteressierten Sachberbeiter bei der Stadtverwaltung... Wer erinnern uns....
 

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