Hallo zusammen,
auf Facebook geht gerade das Gerücht umher, dass HA für Jäger mit auswechselbaren Magazinen, die mehr als zwei Schuss fassen können, verboten worden seien.
Hintergrund ist der Fall eines Jägers, der geklagt hatte, weil sein HA nur mit der Erlaubnis für ein zwei Schuss Magazin eingetragen wurde.
Nun soll das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden haben das HA mit auswechselbaren Magazinen die mehr als zwei Schuss fassen könne (z.B. AR15) von nun an als verbotene Gegenstände eingestuft werden. Der Jäger will in Berufung gehen und vor dem Verfassungericht dagegen vorgehen.
Hat hier jemand vielleicht auch schon was davon gehört? Sollte das durchkommen platzt mir echt der Arsch!
Viele Grüße
Christian
auf Facebook geht gerade das Gerücht umher, dass HA für Jäger mit auswechselbaren Magazinen, die mehr als zwei Schuss fassen können, verboten worden seien.
Hintergrund ist der Fall eines Jägers, der geklagt hatte, weil sein HA nur mit der Erlaubnis für ein zwei Schuss Magazin eingetragen wurde.
Nun soll das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden haben das HA mit auswechselbaren Magazinen die mehr als zwei Schuss fassen könne (z.B. AR15) von nun an als verbotene Gegenstände eingestuft werden. Der Jäger will in Berufung gehen und vor dem Verfassungericht dagegen vorgehen.
Hat hier jemand vielleicht auch schon was davon gehört? Sollte das durchkommen platzt mir echt der Arsch!
Viele Grüße
Christian