OK Wallmeister - nun wissen wir alle doch etwas mehr. Du bist einer der Betroffenen, bzw. der zweite Kläger. Nun ist deine Infolage etwas klarer, und es erschließen sich auch deine Befürchtungen.
Dennoch lesen sich alle deine hier preisgegebenen Informationen als Einzelfallurteil. Ja, es kann sein das man sich behördenseitig daran orientiert.
Dennoch sieht die geltende Rechtslage nach meiner Lesart etwas anders aus. ( unbegrenzter Erwerb von Langwaffen, KEINE EINSCHRÄNKUNG, soweit mir bekannt )
An deiner Stelle würde ich einmal tief durchatmen, und danach mal versuchen etwas abzuschalten. DENN:
Sollten alle Stricke reißen bleibt dir ganz unproblematisch der Weg über eine Mitgliedschaft in einem der Verbände, welche Halbautomaten zwecks sportlichen Disziplinen nutzen ( BDMP, BDS, DSU ...)
SO kannst du auf jeden Fall zwei deiner halbautomatischen Waffen behalten, sollten sie dir das Bedürfnis aufgrund des Jagdscheines entziehen. Ich nehme mal an, das Behalten deiner Waffen ist dein Hauptinteresse - da hast du eine Lösung, die dich, wie ich hoffe, zumindest wieder schlafen lassen dürfte. Ich nehme stark an, das besagte Verbände extremen Zulauf erhalten werden, sollte es wirklich so schlimm kommen wie du befürchtest.
Und nun Gute Nacht !