Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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anonym

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AW: Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

Okay, das ist hier schon aufgetaucht und diskutiert.

Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sind die anderen Urteile der Vorinstanzen nicht angeführt?
Nur das des OVG unter dem des BundesVerwG

Ich muss mal eben durchblättern.

Ich habe dir eine PN geschrieben.
 
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AW: Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

Das Gericht hat HA für Jäger mit wechselbarem Magazin für deutsche Jäger völkerrechtlich für illegal erklärt.

dir ist schon klar dass du gerade eine bombe im forum zündest mit diesem statement ? ich glaube es erst wenn ich es lese wörtlich im urteil. es bedürfte auch einer änderung im waffengesetz das umzusetzen sowie einen mega bürokratieaufwand alle inhaber derartigen waffen anzuschreiben und die vernichtung auch zu kontrollieren.
 
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AW: Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

..
Die fünf Richter haben sich gleich den völkerrechtlichen Status von HA für Jäger vorgenommen.
..
Völlig irre das Urteil !!!!!!! Ich bin auch betroffen und kann meine drei HA wahrscheinlich verschrotten oder 50 € verkaufen Ich habe Nächte nicht geschlafen und fühle mich glatt ebenfalls verurteilt..

Jetzt träum weiter, du wirst dich noch wundern.

Oh mein Gott!! Wir werden alle sterben. Alle.

Was hat das "Völkerrecht" mit dem Bedürfnis von HA auf der Jagd zu tun?

Was bitte soll dieser Schwachsinn? Wenn es ein Urteil gibt, welches in der Sache richtungsweisend ist, dann her damit.
Hier rumzuheulen, nur Andeutungen zu machen, und auf den Kläger zu verweisen, der eine Veröffentlichung nicht will, ist doch Kindergarten.

Ich weiß was, es ist furchtbar, aber ich darf es nicht sagen.
Dann halt doch einfach den Rand, bis das Urteil öffentlich wird.
 
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anonym

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AW: Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

dir ist schon klar dass du gerade eine bombe im forum zündest mit diesem statement ? ich glaube es erst wenn ich es lese wörtlich im urteil. es bedürfte auch einer änderung im waffengesetz das umzusetzen sowie einen mega bürokratieaufwand alle inhaber derartigen waffen anzuschreiben und die vernichtung auch zu kontrollieren.
Ja dann glaube es wenn du es liest
 
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AW: Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

dir ist schon klar dass du gerade eine bombe im forum zündest mit diesem statement ? ich glaube es erst wenn ich es lese wörtlich im urteil. es bedürfte auch einer änderung im waffengesetz das umzusetzen sowie einen mega bürokratieaufwand alle inhaber derartigen waffen anzuschreiben und die vernichtung auch zu kontrollieren.
Die Folgen sind überhaupt nicht klar.
 
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OK Wallmeister - nun wissen wir alle doch etwas mehr. Du bist einer der Betroffenen, bzw. der zweite Kläger. Nun ist deine Infolage etwas klarer, und es erschließen sich auch deine Befürchtungen.

Dennoch lesen sich alle deine hier preisgegebenen Informationen als Einzelfallurteil. Ja, es kann sein das man sich behördenseitig daran orientiert.
Dennoch sieht die geltende Rechtslage nach meiner Lesart etwas anders aus. ( unbegrenzter Erwerb von Langwaffen, KEINE EINSCHRÄNKUNG, soweit mir bekannt )

An deiner Stelle würde ich einmal tief durchatmen, und danach mal versuchen etwas abzuschalten. DENN:

Sollten alle Stricke reißen bleibt dir ganz unproblematisch der Weg über eine Mitgliedschaft in einem der Verbände, welche Halbautomaten zwecks sportlichen Disziplinen nutzen ( BDMP, BDS, DSU ...)

SO kannst du auf jeden Fall zwei deiner halbautomatischen Waffen behalten, sollten sie dir das Bedürfnis aufgrund des Jagdscheines entziehen. Ich nehme mal an, das Behalten deiner Waffen ist dein Hauptinteresse - da hast du eine Lösung, die dich, wie ich hoffe, zumindest wieder schlafen lassen dürfte. Ich nehme stark an, das besagte Verbände extremen Zulauf erhalten werden, sollte es wirklich so schlimm kommen wie du befürchtest.

Und nun Gute Nacht !
 
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AW: Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

Die Folgen sind überhaupt nicht klar.

wenn du schreibst dass du ein bundes gerichtsurteil hast dass halbautomaten mit auswechselbarem magazin grundsätzlich illegal sind sind die folgen sehr wohl klar. alle ar15 etc würden illegal, sauer 303 und co ebenfalls . eyey...
 
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Es wird die "Berner Konvention" erwähnt


What the heck...?

Wikipedia schrieb:
Die Berner Konvention, amtl. Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates über den Schutz europäischer wildlebender Tiere und Pflanzen aus dem Jahr 1979.



@Wallmeister: Du möchtest uns damit erklären, daß ein deutsches Oberstes Gericht die Befürchtung hat, die deutsche Jägerschaft würde mit Halbautomaten die heimische Fauna artbedrohend niedermähen? Nicht wirklich... Oder doch? Evidenz?
 
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anonym

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AW: Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

wenn du schreibst dass du ein bundes gerichtsurteil hast dass halbautomaten mit auswechselbarem magazin grundsätzlich illegal sind sind die folgen sehr wohl klar. alle ar15 etc würden illegal, sauer 303 und co ebenfalls . eyey...
Ja. Ich finde das fürchterlich

Ich bin selber betroffen.

Das ich das Urteil nich herausgeben darf ist zwar Kindergarten

aber ies sind auch noch die persönlichen Daten auf de Deckseite.

Ich habe dem Kläger vetsprochen es nicht herauszugeben und erst recht nicht in WO und WuH

Wenn es in der Urteilsdatenbank des
Gerichts ist, wird es anonymisiert.

Ich habe ein Walther M4
Ein mke t41
Ein m16a1

Ich befürchte das ich es entweder in x Wochen für einen Appel und Ei an einen Berechtigten abgeben darf oder es vielleicht eine Ausnahmegenehmigung gibt.

Es steht überhaupt nicht fest.

Nur dieses Drecksurteil ist Realität
 
A

anonym

Guest
OK Wallmeister - nun wissen wir alle doch etwas mehr. Du bist einer der Betroffenen, bzw. der zweite Kläger. Nun ist deine Infolage etwas klarer, und es erschließen sich auch deine Befürchtungen.

Dennoch lesen sich alle deine hier preisgegebenen Informationen als Einzelfallurteil. Ja, es kann sein das man sich behördenseitig daran orientiert.
Dennoch sieht die geltende Rechtslage nach meiner Lesart etwas anders aus. ( unbegrenzter Erwerb von Langwaffen, KEINE EINSCHRÄNKUNG, soweit mir bekannt )

An deiner Stelle würde ich einmal tief durchatmen, und danach mal versuchen etwas abzuschalten. DENN:

Sollten alle Stricke reißen bleibt dir ganz unproblematisch der Weg über eine Mitgliedschaft in einem der Verbände, welche Halbautomaten zwecks sportlichen Disziplinen nutzen ( BDMP, BDS, DSU ...)

SO kannst du auf jeden Fall zwei deiner halbautomatischen Waffen behalten, sollten sie dir das Bedürfnis aufgrund des Jagdscheines entziehen. Ich nehme mal an, das Behalten deiner Waffen ist dein Hauptinteresse - da hast du eine Lösung, die dich, wie ich hoffe, zumindest wieder schlafen lassen dürfte. Ich nehme stark an, das besagte Verbände extremen Zulauf erhalten werden, sollte es wirklich so schlimm kommen wie du befürchtest.

Und nun Gute Nacht !
Ich habe schon einige durch den BDS und meine Frau auch.
 
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Leute..... irgendwas läuft hier ganz gewaltig unrund. Entweder beim Gericht, oder bei Wallmeister, oder sonstwo.

Ich kriege langsam ein sehr seltsames Gefühl bei der ganzen Angelegenheit...... Hier passt irgendwo was nicht. Ich möchte niemanden etwas unterstellen, aber so langsam zieht sich meine Stirn deutlich kraus.

Warum kann man das Urteil nicht einstellen ? Wenn es Freitag öffendlich wird ? Ja sicher Wort gegeben und so - warum wurde dieses Wort abverlangt ? Warum wird hier soooo massiv Panik gemacht ? Von einer einzelnen Person die jede mäßigende Stimme überschreit ? ( Und jeden meiner mäßigenden Beiträge mit einem Danke belohnt... ) ( Ich revidiere damit meine vorherige Aussage des "ein bissel Panik machen :) )

[Edit ******: Tonfall.]
Also: Wenn du echt bist - komm runter. Wenn du ein Fake bist, lass uns bitte in Frieden.

Schlussendlich: ich bin raus aus diesem Faden, bis ich ein Urteil lesen kann, mit meinem SB gesprochen habe, oder aber hier jemand belastbare Infos postet.
 
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