Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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@ Zettler:

...selten solch einen Blödsinn gelesen!

12/18 Trainingseinheiten pro Jahr mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen PUNKT!
Mann könnte auch nur KK schießen und würde damit regelmäßiges Training nachweisen.

Glaub ich gern, dass der Ein oder Andere Vereinsmeier gerne über andere bestimmen würde, ab wann deren Training ein "richtiges" Training ist...dem ist aber ganz sicher nicht so.

Ich bin mir sicher, dass einigen Vereinsmeiern und Selbsternannten Verbandsfürsten einer abgehen würde, wenn jetzt die blöden Jäger um das Bedürfnis betteln würden.
Wenn ich sowas lese..

- Pflichtstunden Luftgewehr
- Vereinsvorsitzender entscheidet
- "bevor man den ersten Stempel bekommt"
- Aufnahmeanträge liegen lassen

...dann wird mir bewusst, dass die Selbstkastration des LWB in einigen Teilen der Nation bereits das Endstadium erreicht hat.

Nahezu alles was Du geschrieben hast, ist falsch und nur durch vereinsmeierei begründet und nicht durch den Gesetzgeber und das schreibe ich Dir als Wettkampfschütze im DSB, BDS, BDMP mit über 20 Jahren Erfahrung und als Jäger.
 
A

anonym

Guest
Nun denn.

Wenn's alles Schwachsinn ist - sei's drum.


Wenn Ihr Schlauberger das seit 20, 30, 40, 50 Jahren anders erlebt und alles besser wisst. Von mir aus!

Es ist die aktuelle Lage, wie sie sich mir und allen, die mit mir zusammen im Sachkundekurs (30 Leute aud verschiedenen Vereinen und Verbänden) darstellt.

Die Macht des Faktischen kann man ausblenden und erzählen, dass alles blöd ist und früher die Hühner sowieso fetter waren.

Man kann natürlich aber auch versuchen, in einem Verein mir über 300 Mitgliedern und einem Vorstand, der seit Jahren eine gute Arbeit macht (und das vor allem ehrenamtlich und mit viel Engagement) den Zwergenaufstand proben, weil man der Meinung ist, dass sie einem waffenrechtliche Privilegien vorenthalten. Man kann den ganzen Vorstand kippen und die Existenz des Vereins riskieren. Klar! Geht alles.

Man kann sich aber auch sagen lassen, dass man das so akzeptieren oder sich verpissen kann.

Man kann auch, wenn einem das nicht passt, einen eigenen Verein gründen. Mit zugelassener Schießstätte wohlgemerkt. Oder man mietet sich irgendwo ein.

Wenn der Verein diese Regeln hat, ist das so. Und immerhin möchte man etwas vom Vereinsvorsitzenden. Den kann man natürlich mit allerlei verbalem Unrat überkippen, in der Hoffnung, dass er sich sagt:

"Oh Mann, das, was mir das grünohrige Neumitglied da ins Gesicht haut, das hat was. Verdammte Axt! Darüber habe ich noch gar nicht nachgedacht. So wie wir das seit Jahren machen... Hmmm. Irgendwie blöd... Das muss sich ändern. Wir fangen jetzt an. SOFORT. Außerordentliche Vorstandssitzung. Sekretärin zum Diktat!"

Jupp. Wird laufen. :thumbup:


Wer lesen kann, ist klar im Vorteil - wenn man in anderer Leute Beiträge nur das Haar in der Suppe sucht, versteht man das eine oder andere vielleicht gern auch falsch.

Noch was: Ich habe nie etwas anderes geschrieben, als dann man mit erlaubnispflichten Kurzwaffen trainieren muss. Training .22 lr. Revolver, dann Antrag .50AE. Warum nicht?

Meckert gern weiter. Vor allem in diesem sehr zivilisierten Ton. Hilft im Leben sicherlich weiter. Mir geht's auf den Zünder.

Bin raus!

:biggrin:
 
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Ich verweise auf rocstas Post.

Möglichkeiten gibts genug, das ist aber meiner Ansicht nach nicht dran im Moment.

Dran ist, gegen dieses Urteil vorzugehen. Was ihr privat macht ist eure Sache.
 
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Ich halte das auch für Quatsch. Warum sollte ein Jäger, der nix mit Schiesssport am Hut hat, nun einem Verein beitreten. Nur wegen einer möglichen "Rechtssicherheit"? Die gibt es eh nicht. Ich mach ja auch keinen Jagdschein, nur wegen dem grünen Lappen. Ein "Jäger" werd ich eh nicht.....
Vielmehr sollten wir dafür sorgen, dass dieser Blödsinn nun rechtlich so bereinigt wird, damit das dann auch präzisiert ist, was wie und in welchem Ladezustand geführt werden darf. Ich halte viele Bedenken für eh überflüssig. Auch in den eigenen Reihen. Am Ansitz wird das Wild nach dem ersten oder spätestens zweiten Schuß davon sein. Und auf Bewegungsjagden kann man auch nur das Wild schießen, dass momentan am Stand vorbei kommt. Auch beissen sich Aussagen über "zu viel Strecke", wenn man dann bei zu geringer Strecke nach dem Treiben nen Anpfiff bekommt...

@Zettler,

bei dem Zirkus, den vorallem der DSB im voreilenden Gehorsam so veranstaltet würde ich heute, wenn ich bei "Null" anfangen würde, kein Sportschießen mehr beginnen. Ich habe 1996 mit 19 meine Sachkundeprüfung abgelegt und bin dann 2011 als BDSler einem Verein im BSSB mit vier gut "gefüllten" WBK´s beigetreten. Wurde dann "überedet" doch auch KK-Pistole zu schießen und habe mir erlaubt nach drei Jahren Mitgliedschaft eine solche zu beantragen. Die haben fast durchgedreht, ein halbes Jahr hat der Antrag dazu gebraucht mit Zirkus und "Prüfung" ob ich mit 100 Schießbucheinträgen wirklich ein "aktiver" Schütze bin. Bei dem Zirkus den die Verbände, der BBS ist da manchmal auch nicht besser, da veranstalten, kann ich auch verstehen wenn man sich seiner H0-Eisenbahn die Freizeit witmet. Heute würde ich´s auch machen. Wenn ich mich dann noch an mein erstes und letztes KK-Gauschießen erinnere, wo man mich für 60 Schuß, 30 Präzision, 30 Duell, 4 Stunden auf dem Schießstand "festgehalten" hat, kann ich manchen Nachwuchs verstehen, wenn die lieber Fußball spielen...

@Admin´s, Sorry für OT! Aber ich musste das los werden....
 
A

anonym

Guest
Warum sollte ein Jäger, der nix mit Schiesssport am Hut hat, nun einem Verein beitreten.

Wenn ein Jäger die Waffe eh nur jagdlich nutzt, kann er sich das Magazin doch festsetzen lassen. Damit wäre dem Gesetz doch genüge getan. oder ? Hätte ich einen HA würde ich so vorgehen.
 
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Mein Fehler war vermutlich - seit längerer Zeit zum Glück nicht mehr - vor über einem Jahrzehnt während meines Studiums eine kurze Zeit lang zu glauben, dass ich es besser wüsste und Deutschland doch niemals so eine große Bananenrepublik sein könne. Schon damals schwadronierten die Staatsrechtslehrer von "Subsumtionsmaschinen, Verfassungsgericht als Superrevisionsinstanz und zunehmender Instrumenatlisierung der Grundrechte als Abwehrrechte des Staates gegen seine Bürger". Auf diesem Wege nochmals großen Dank an einige engagierte Personen der akademischen Lehre, die mir frühzeitig die Augen geöffnet haben! :thumbup:

Zum Hintergrund des aktuellen Urteils sei daher eindringlich auf die Ausführungen von u.a. Prof. Bernd Rüthers hingewiesen:

http://www.faz.net/aktuell/politik/...461-p5.html?printPagedArticle=true#/elections

http://www.amazon.de/Die-heimliche-...&qid=1459618026&sr=8-3&keywords=bernd+rüthers

Das was mir allerdings eher Angst macht, sind diejenigen, die nach wie vor (und selbst von Tatsachen unbeeindruckbaren) Unbelehrbaren, die von der "Macht des Faktischen akzeptieren" und "bequemer die Klappe zu halten als sich für geltendes Recht einsetzen" schreiben. Das kann von mir aus jeder für sich in seinem stillen Kämmerlein halten wie er will, aber solange es noch eine (überwiegend) funktionierende Rechtsordnung gibt, sollten diese nicht noch versuchen öffentlich Wasser auf die Mühlen derer zu geben, die unaufhaltsam an der Abschaffung des Rechts in seiner gesellschaftskonstitutiven Funktion arbeiten.
 
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Es gibt aber auch Magazine, die lassen sich nicht von oben laden.

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Wenn der Richterspruch so bleibt wie er ist, werden die Hersteller sich für den ausschließlichen Betrieb mit einem Zweischussmagazin etwas einfallen lassen müssen.

1. zum Nachrüsten der bereits verkauften Waffen
und
2. damit sie weiterhin HA verkaufen können.

Einem Ingenieur ist nichts zu schwör!

TH
 
A

anonym

Guest
Das was mir allerdings eher Angst macht, sind diejenigen, die nach wie vor (und selbst von Tatsachen unbeeindruckbaren) Unbelehrbaren, die von der "Macht des Faktischen akzeptieren" und "bequemer die Klappe zu halten als sich für geltendes Recht einsetzen" schreiben. Das kann von mir aus jeder für sich in seinem stillen Kämmerlein halten wie er will, aber solange es noch eine (überwiegend) funktionierende Rechtsordnung gibt, sollten diese nicht noch versuchen öffentlich Wasser auf die Mühlen derer zu geben, die unaufhaltsam an der Abschaffung des Rechts in seiner gesellschaftskonstitutiven Funktion arbeiten.

OK, was soll ich Deiner Auffassung nach tun ? Evtl. einen HA kaufen und klagen oder sogar ohne HA vor Gericht ziehen ?

In Deutschland leben ist betreutes wohnen. Und solange der Liberalismus in Deutschland auf dem absteigenden Ast ist, wird es auch nicht besser werden.
 
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Panzertape?
:cool:

Sorry, hier in Belgien ist "Tierabwehrspray" in der gleichen Liga wie ein geladenes illegales Sturmgewehr - interessiert keinen, der Unfug: Jedes Mädchen hat ersteres im Auto/in der Tasche.
Ziviler Ungehorsam - gut als Jäger kan man sich das nicht erlauben, leider.
 
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Es ist doch ganz einfach.
man erklärt als Gesetzgeber Magazine mit mehr als zwei Schuss zum verbotenen Gegenstand und nimmt sie aus dem Handel bzw. zieht die großen Magazine ein. Wer riskiert schon seinen Schein danach mit sowas erwischt zu werden?
Somit kann jeder seine Plempe behalten.
 
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Und für den Repetierer mit Wechselmagazin gibt dann auch nur 2 Schuss? In den Gesetzestext muss doch nur geändert werden, dass die 2 Patronenregelung für den Schuss auf Wild, für fest verbaute Magazine in Ha Waffen, sowie für Ha Waffen mit wechselbarem Magazin gilt.
 
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Moin!

Cast, Du hast leider das Urteil nicht verstanden. Jedes nicht fest mit der Waffe verbundene Magazin ist da das Problem. Und dann lieferst Du hier noch so eine Vorlage ... :no:

@Sense0815: (o.k., Du hast editiert ... :cheers:)

Joe
 
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