Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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Tja, auch eine Möglichkeit Einschränkungen durchzubringen. Und alle freuen sich und die Verbände klopfen sich selbst auf die Schulter. Statt der Pest nur die Windpocken, sehr her wie sehr wir uns für euch einsetzen!

Wo bitte ist das Problem oder der Unterschied zu bisherigen Praxis?


Waidmannsheil,
Boresnake





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Nur noch mit drei Schuss führen ? :sad:

Den rund 400 Delegierten und Gästen des Deutschen Jagdverbandes (DJV) sagte Schmidt: „Mein Ziel ist es, im Hinblick auf das Führen von Jagdwaffen wieder Rechtssicherheit und damit den bisherigen Zustand wieder herzustellen. Ich bin optimistisch, dass wir noch vor der Sommerpause zu einer Regelung kommen werden.“

Wenn die Poitik hier mitliest, wird sie sich die "Einigung" ja vielleicht nochmal überlegen...:roll:

Hallo! Wir haben getönt, könnten ohne HA nicht mehr jagen. Jetzt wird sich auf die vorherig übliche Praxis geeinigt, dabei hat es in obigem Post den Anschein, dass das bei den Jägern gar nicht übliche Praxis war? Geht's noch dümmer? :what:

Noch ist die Neuregelung nicht durch...
 
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Den rund 400 Delegierten und Gästen des Deutschen Jagdverbandes (DJV) sagte Schmidt: „Mein Ziel ist es, im Hinblick auf das Führen von Jagdwaffen wieder Rechtssicherheit und damit den bisherigen Zustand wieder herzustellen. Ich bin optimistisch, dass wir noch vor der Sommerpause zu einer Regelung kommen werden.“

Wenn die Poitik hier mitliest, wird sie sich die "Einigung" ja vielleicht nochmal überlegen...:roll:

Hallo! Wir haben getönt, könnten ohne HA nicht mehr jagen. Jetzt wird sich auf die vorherig übliche Praxis geeinigt, dabei hat es in obigem Post den Anschein, dass das bei den Jägern gar nicht übliche Praxis war? Geht's noch dümmer? :what:

Noch ist die Neuregelung nicht durch...

Gleiches habe ich auch gedacht. Warum nicht gleich klagen nach der Gesetzesänderung...



Waidmannsheil,
Boresnake





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Wo bitte ist das Problem oder der Unterschied zu bisherigen Praxis?
Naja, bis jetzt war es so geregelt, dass ich NUR bei Schuss auf Wild ein 2-Schuss Magazin verwenden muss. Jetzt gilt das für das gesamte Führen der Waffe. Für mich heißt das: Für Schießstand, Jagd auf "nicht-Wild" (Kormoran), Hundeausbildung, einschießen, Schießkino. Halt wieder eine weitere sinnlose Einschränkung.
Dass jetzt direkt wieder Kommentare ala "dann freut euch doch" kommen zeigt ja mal, was hier falsch läuft. Es ging darum, den Status Quo wieder herzustellen.

Evtl interpretiere ich da auch etwas falsch. Liest sich ja auch so, als ob es egal ist, welche Magazingröße man verwendet. Klingt alles sehr komisch.
 
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Ja, das wäre eine sehr ärgerliche Einschränkung!

Wobei die Formulierung "nicht mit mehr als 3 Patronen geladen" dann ja zumindest das 10-Schuß Magazin auch bei der Jagd erlaubt, solange eben nicht mehr Patronen geladen wären. Das immerhin wäre eine sinnvolle Änderung!
 
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...und statt "2+1" könnte man die Waffe auch "3+0" also unterladen führen. Für die jagdliche Praxis ein Gewinn.
Ob das die Beschränkung am Schiessstand etc. ausgleicht, ist wahrscheinlich individuelle Ansichtssache...

Aber vermutlich überinterpretieren wir ohnehin diese Aussage. :roll:
 
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Kram deine Sachkunde raus.

Schießstand ist nicht "Führen".


Und deswegen darf ich auf dem Stand zB einen Vollautomat benutzen, den ich sonst nicht führen darf?
(Ja, ich weiß, ohnehin verbotene Kategorie, aber ich will auch mal polemisch sein...)

Was ich damit sagen will, auch der Schiessstand ist kein rechtsfreier Raum: Wenn man erreichen möchte, dass Jäger immer nur max. 3 Schuss geladen haben dürfen, wird man das Gesetz entsprechend formulieren, und wenn man auf dem Stand mehr Freiheiten zulässt, wird man es eben anders formulieren...

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind das n.m.E. nutzlose Spitzfindigkeiten...:no:

Für mich war der wichtige Punkt, dass mit Erlauben von "3+0" sogar eine kleine Erweiterung/Verbesserung eingeführt werden würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Moin!

Das ist leider noch keine Garantie gegen solche Logikvergewaltigungen wie sie das BVerwG vorgeführt hat, aber ein Schritt in die richtige Richtung. Mir wäre lieber wenn da noch explizit stünde, dass größere Magazine als "3" für nicht-auf-Wild-schiessen generell erlaubt sind und nach Landesrecht für NaSu etc. erlaubt werden können.

Viele Grüße

Joe
 
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Du hast natürlich insofern recht, als man das Logisch vergewaltigen kann. Aber die lästige "....im Magazin..." Formulierung ist raus - damit ist das Urteil obsulet. Und damit ist wirklich viel gewonnen denke ich.
 

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